Entwürfe für das Statut des Reichsrats Jänner bis Februar 1851
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Regest
Die drei Dokumente sind unterschiedliche Entwürfe für ein Statut des
Reichsrats. Das Statut regelt die Kompetenzen, die rechtliche Stellung
und die Zusammensetzung des Reichsrats. Der erste Entwurf ist der
endgültige Entwurf der Reichsratskommission, der zweite wurde vom
Ministerrat ausgearbeitet, der dritte stellt die Version dar, die auf
der Basis der vorangegangen Vorschläge als gemeinsamer Entwurf vom
Präsidenten des Reichsrats und des Ministerrats vorgelegt wurde. Die
Entwürfe weichen ingesamt nur wenig voneinander ab. Unterschiede zeigen
sich insbesondere bei den Kompetenzen des Reichsrats. Im letzten Entwurf
werden etwa die im zweiten Entwurf vorkommenden Bestimmungen fallen
gelassen, in Dringlichkeitsfällen den Reichsrat bei
Gesetzeseinbringungen nicht konsultieren zu müssen sowie das Recht der
Minister bei den Beratungen des Reichsrats anwesend zu sein. Dagegen
wird die Bestimmung aufgenommen, dass der Ministerrat eine allfällige
Nichtberücksichtigung eines reichsrätlichen Gutachtens begründen müsse.
Die Anmerkungen von Thun zeigen eine grundsätzliche Skepsis, was die
Funktion des Reichsrates betrifft.
Entwurf des Reichsrathsstatuts nach der Auffassung der mehreren
Stimmen der Commission
3
I. Bestimmung und Stellung
§ 1. Der Reichsrath ist ein in Gemäßheit der Reichsverfassung (§ 96) zur
Seite der Krone und der vollziehenden Reichsgewalt eingesetzter Körper zur
Berathung aller jener Angelegenheiten, über welche er im Sinne des § 7 dieses
Statutes einen berathenden Einfluß auszuüben berufen oder von der Krone oder von
der vollziehenden Reichsgewalt um sein Gutachten angegangen wird. § 2. Seine
vorzügliche Aufgabe ist es, die Krone und die vollziehende Reichsgewalt durch
seine Kenntnisse und Erfahrungen zu unterstützen, damit in der Gesetzgebung und
Verwaltung gediegene Reife <doctrinär>4 erzielt werde. §
3. Der Reichsrath ist ausschließend und unmittelbar Seiner Majestät dem Kaiser
untergeordnet. Seine Stellung zu den Ministerien ist jene der
Nebenordnung. § 4. Sein Beruf ist ein rein berathender. In Ertheilung seines
Rathes ist er unabhängig, selbstständig und in seiner freien Berathung
gesichert. § 5. Aufträge zur Ertheilung von Gutachten gelangen an den
Reichsrath unmittelbar von Seiner Majestät dem Kaiser und Einladungen in
gleicher Absicht von dem Ministerrathe.5 Einzelne Minister können die Vergutachtung eines Gegenstandes im Körper des
Reichsrathes nur durch den Ministerrath
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Ministerrath
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Gesetzesentwurf über das Verfahren der Gerichtsbehörden zur Durchführung des allerhöchsten Patents vom 25. September 1850o. D. [März 1851]RGBl 11/1851 Gesetzesentwurf über das Verfahren der Gerichtsbehörden zur Durchführung des allerhöchsten Patents vom 25. September 1850 o. D. [März 1851]Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Entwürfe für das Statut des Reichsrats Jänner bis Februar 1851 Entwürfe für das Statut des Reichsrats Jänner bis Februar 1851Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Stellungnahme Leo Thuns zum Resolutionsentwurf des Reichsratspräsidenten Erzherzog Rainer[?] zur Reform der Gymnasien o. O., o. D. [1857] Stellungnahme Leo Thuns zum Resolutionsentwurf des Reichsratspräsidenten Erzherzog Rainer[?] zur Reform der Gymnasien o. O., o. D. [1857]Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Entwurf des Patents zur Einführung des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuchs in Ungarn, Kroatien, Slawonien, der serbischen Woiwodschaft und dem Temescher Banat 1852 Entwurf des Patents zur Einführung des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuchs in Ungarn, Kroatien, Slawonien, der serbischen Woiwodschaft und dem Temescher Banat 1852Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Leo Thun an Alexander Bach o. O. [Wien], [1850] Leo Thun an Alexander Bach, o. O. [Wien], [1850]Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Leo Thun an Joseph Alexander Helfert o. O. [Slabce?], 7. Juli 1852 Leo Thun an Joseph Alexander Helfert o. O. [Slabce?], 7. Juli 1852Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Aufsatz von Ferdinand Langenau über den Einfluss von Windisch-Graetz am Kaiserhof während der Revolution 1848 Wien, Dezember 1849 Aufsatz von Ferdinand Langenau über den Einfluss von Windisch-Graetz am Kaiserhof während der Revolution 1848, Wien, Dezember 1849Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
veranlassen. Eingaben von anderen Behörden, Körperschaften oder Privaten können
keine Veranlassung zu Berathungen des Reichsrathes geben und sind, wenn sie
nicht ausschließend die inneren Angelegenheiten des Reichsrathes betreffen,
stets unerwidert zu lassen. § 6. Die unmittelbar von Seiner Majestät dem
Kaiser an den Reichsrath gehenden Gegenstände kommen demselben mittels
kaiserlichen Erlasses zu. Das Gutachten hierüber wird Seiner Majestät
unmittelbar vorgelegt. Gegenstände, welche der Ministerrath
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Ministerrath
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Gesetzesentwurf über das Verfahren der Gerichtsbehörden zur Durchführung des allerhöchsten Patents vom 25. September 1850o. D. [März 1851]RGBl 11/1851 Gesetzesentwurf über das Verfahren der Gerichtsbehörden zur Durchführung des allerhöchsten Patents vom 25. September 1850 o. D. [März 1851]Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Entwürfe für das Statut des Reichsrats Jänner bis Februar 1851 Entwürfe für das Statut des Reichsrats Jänner bis Februar 1851Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Stellungnahme Leo Thuns zum Resolutionsentwurf des Reichsratspräsidenten Erzherzog Rainer[?] zur Reform der Gymnasien o. O., o. D. [1857] Stellungnahme Leo Thuns zum Resolutionsentwurf des Reichsratspräsidenten Erzherzog Rainer[?] zur Reform der Gymnasien o. O., o. D. [1857]Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Entwurf des Patents zur Einführung des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuchs in Ungarn, Kroatien, Slawonien, der serbischen Woiwodschaft und dem Temescher Banat 1852 Entwurf des Patents zur Einführung des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuchs in Ungarn, Kroatien, Slawonien, der serbischen Woiwodschaft und dem Temescher Banat 1852Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Leo Thun an Alexander Bach o. O. [Wien], [1850] Leo Thun an Alexander Bach, o. O. [Wien], [1850]Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Leo Thun an Joseph Alexander Helfert o. O. [Slabce?], 7. Juli 1852 Leo Thun an Joseph Alexander Helfert o. O. [Slabce?], 7. Juli 1852Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Aufsatz von Ferdinand Langenau über den Einfluss von Windisch-Graetz am Kaiserhof während der Revolution 1848 Wien, Dezember 1849 Aufsatz von Ferdinand Langenau über den Einfluss von Windisch-Graetz am Kaiserhof während der Revolution 1848, Wien, Dezember 1849Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
an den Reichsrath leitet, sind zu diesem Behufe
durch den Präsidenten des Ministerrathes
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Gesetzesentwurf über das Verfahren der Gerichtsbehörden zur Durchführung des allerhöchsten Patents vom 25. September 1850o. D. [März 1851]RGBl 11/1851 Gesetzesentwurf über das Verfahren der Gerichtsbehörden zur Durchführung des allerhöchsten Patents vom 25. September 1850 o. D. [März 1851]Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Entwürfe für das Statut des Reichsrats Jänner bis Februar 1851 Entwürfe für das Statut des Reichsrats Jänner bis Februar 1851Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Stellungnahme Leo Thuns zum Resolutionsentwurf des Reichsratspräsidenten Erzherzog Rainer[?] zur Reform der Gymnasien o. O., o. D. [1857] Stellungnahme Leo Thuns zum Resolutionsentwurf des Reichsratspräsidenten Erzherzog Rainer[?] zur Reform der Gymnasien o. O., o. D. [1857]Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Entwurf des Patents zur Einführung des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuchs in Ungarn, Kroatien, Slawonien, der serbischen Woiwodschaft und dem Temescher Banat 1852 Entwurf des Patents zur Einführung des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuchs in Ungarn, Kroatien, Slawonien, der serbischen Woiwodschaft und dem Temescher Banat 1852Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Leo Thun an Alexander Bach o. O. [Wien], [1850] Leo Thun an Alexander Bach, o. O. [Wien], [1850]Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Leo Thun an Joseph Alexander Helfert o. O. [Slabce?], 7. Juli 1852 Leo Thun an Joseph Alexander Helfert o. O. [Slabce?], 7. Juli 1852Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Aufsatz von Ferdinand Langenau über den Einfluss von Windisch-Graetz am Kaiserhof während der Revolution 1848 Wien, Dezember 1849 Aufsatz von Ferdinand Langenau über den Einfluss von Windisch-Graetz am Kaiserhof während der Revolution 1848, Wien, Dezember 1849Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
an
jenen des Reichsrathes zu übersenden. In diesem Falle ist auch das Ergebnis der
reichsräthlichen Berathung an den Präsidenten des Ministerrathes zu
leiten. § 7. Der Berathung und Begutachtung des Reichsrathes sind jederzeit
zu unterziehen: Alle Gegenstände der Reichs- und Landesgesetzgebung und der
Gesetzerläuterung sowie jene der im Verfügungswege zu erlassenden Anordnungen,
welche zu ihrer gesetzlichen Geltung die kaiserliche Sanction bedürfen. In
der Kundmachung solcher Gesetze und Verfügungen ist die vorausgegangene
Vernehmung des Reichsrathes stets ausdrücklich zu erwähnen. § 8. In
Beziehung auf alle anderen Gegenstände steht es der Krone und dem Ministerium
frei, sie der Berathung und Begutachtung des Reichsrathes zu unterziehen.6 § 9. Dem Reichsrathe können nur bereits ausgearbeitete Entwürfe zur
Berathung und Begutachtung übergeben werden; zur ersten Verfassung derselben ist
er nicht berufen.7 § 10. Der Reichsrath hat keinerlei Initiative in Vorlegung von Gesetzes-
oder Verordnungsvorschlägen. Sollten ihm jedoch in der bestehenden Gesetzgebung
im weitesten Sinne Lücken, Mängel oder Bedürfnisse auffallen, so ist er berufen,
dieselben ohne Erstattung eines Vorschlages Seiner Majestät dem Kaiser
wohlbegründet vorzustellen, Allerhöchstdemselben vorbehaltend, davon im
verfassungsmäßigen Wege Gebrauch zu machen. § 11. Das Resultat der Berathung
des Reichsrathes kann das allein verantwortliche Ministerium in seinen Anträgen
in seinen Anträgen nicht binden. <Wenn aber>8 Angelegenheiten, welche im § 7
bezeichnet sind, <der Reichsrath mit dem von dem Ministerrathe
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Ministerrath
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Gesetzesentwurf über das Verfahren der Gerichtsbehörden zur Durchführung des allerhöchsten Patents vom 25. September 1850o. D. [März 1851]RGBl 11/1851 Gesetzesentwurf über das Verfahren der Gerichtsbehörden zur Durchführung des allerhöchsten Patents vom 25. September 1850 o. D. [März 1851]Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Entwürfe für das Statut des Reichsrats Jänner bis Februar 1851 Entwürfe für das Statut des Reichsrats Jänner bis Februar 1851Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Stellungnahme Leo Thuns zum Resolutionsentwurf des Reichsratspräsidenten Erzherzog Rainer[?] zur Reform der Gymnasien o. O., o. D. [1857] Stellungnahme Leo Thuns zum Resolutionsentwurf des Reichsratspräsidenten Erzherzog Rainer[?] zur Reform der Gymnasien o. O., o. D. [1857]Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Entwurf des Patents zur Einführung des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuchs in Ungarn, Kroatien, Slawonien, der serbischen Woiwodschaft und dem Temescher Banat 1852 Entwurf des Patents zur Einführung des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuchs in Ungarn, Kroatien, Slawonien, der serbischen Woiwodschaft und dem Temescher Banat 1852Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Leo Thun an Alexander Bach o. O. [Wien], [1850] Leo Thun an Alexander Bach, o. O. [Wien], [1850]Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Leo Thun an Joseph Alexander Helfert o. O. [Slabce?], 7. Juli 1852 Leo Thun an Joseph Alexander Helfert o. O. [Slabce?], 7. Juli 1852Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Aufsatz von Ferdinand Langenau über den Einfluss von Windisch-Graetz am Kaiserhof während der Revolution 1848 Wien, Dezember 1849 Aufsatz von Ferdinand Langenau über den Einfluss von Windisch-Graetz am Kaiserhof während der Revolution 1848, Wien, Dezember 1849Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
an ihn gelangten Entwurfe nicht einverstanden ist
und der Ministerrath gleichwohl auf demselben beharrt, so>9 wird der Ministerrath
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Gesetzesentwurf über das Verfahren der Gerichtsbehörden zur Durchführung des allerhöchsten Patents vom 25. September 1850o. D. [März 1851]RGBl 11/1851 Gesetzesentwurf über das Verfahren der Gerichtsbehörden zur Durchführung des allerhöchsten Patents vom 25. September 1850 o. D. [März 1851]Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Entwürfe für das Statut des Reichsrats Jänner bis Februar 1851 Entwürfe für das Statut des Reichsrats Jänner bis Februar 1851Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Stellungnahme Leo Thuns zum Resolutionsentwurf des Reichsratspräsidenten Erzherzog Rainer[?] zur Reform der Gymnasien o. O., o. D. [1857] Stellungnahme Leo Thuns zum Resolutionsentwurf des Reichsratspräsidenten Erzherzog Rainer[?] zur Reform der Gymnasien o. O., o. D. [1857]Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Entwurf des Patents zur Einführung des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuchs in Ungarn, Kroatien, Slawonien, der serbischen Woiwodschaft und dem Temescher Banat 1852 Entwurf des Patents zur Einführung des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuchs in Ungarn, Kroatien, Slawonien, der serbischen Woiwodschaft und dem Temescher Banat 1852Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Leo Thun an Alexander Bach o. O. [Wien], [1850] Leo Thun an Alexander Bach, o. O. [Wien], [1850]Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Leo Thun an Joseph Alexander Helfert o. O. [Slabce?], 7. Juli 1852 Leo Thun an Joseph Alexander Helfert o. O. [Slabce?], 7. Juli 1852Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Aufsatz von Ferdinand Langenau über den Einfluss von Windisch-Graetz am Kaiserhof während der Revolution 1848 Wien, Dezember 1849 Aufsatz von Ferdinand Langenau über den Einfluss von Windisch-Graetz am Kaiserhof während der Revolution 1848, Wien, Dezember 1849Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
seine Beschlüsse mit ihrer
Begründung durch abschriftliche Mittheilung der Protokolle dem Reichsrathe zur
Kenntnisnahme eröffnen. § 12. Sollten dem Reichsrathe noch andere Attribute
oder Functionen zugedacht werden wollen, so sind sie als Ergänzung des
gegenwärtigen Statutes im gesetzlichen Wege zu Stande zu bringen.
II. Zusammensetzung des Reichsrathes
§ 13. Der Reichsrath besteht aus seinem Präsidenten, den Reichsräthen und
zeitlichen Theilnehmern. Ein Stellvertreter des Präsidenten wird von Seiner
Majestät aus den Reichsräthen bestimmt. Zur Besorgung der Hülfs- und
Ordnungsgeschäfte werden ihm das Cabinetsarchiv und besondere Organe in
entsprechender Zahl zugewiesen. § 14. Alle Personalernennungen sind Seiner
Majestät dem Kaiser vorbehalten.10 Von Allerhöchstdenselben hängt es ab, darüber Vorschläge einzuholen und zu
bestimmen, welche Kategorien des Hülfspersonales und der Dienerschaft, dann
unter welchen Bedingungen der Wahl und Ernennung des Reichsrathes selbst oder
seines Präsidenten überlassen werden wollen. Als Ehrentitel wird die bloße
Benennung Reichsrath nie ertheilt. § 15. Die Zahl der Reichsräthe wird
vorläufig auf achtzehn bestimmt. Ihre Ernennung erfolgt in der Art, daß die Wahl
der einen Hälfte vorzugsweise aus dem Grunde besonderer Geschäfts- und
Fachkenntnisse, jene der anderen Hälfte aber vorzugsweise mit Rücksicht auf die
verschiedenen Theile des Reiches (§ 97 Reichsverfassung) bestimmt werde. §
16. Als zeitliche Theilnehmer des Reichsrathes können zur gründlichen Erörterung
und Aufklärung einzelner Gesetzvorschläge und Fragen Männer aus allen Ständen
und Theilen der Monarchie zeitweilig beigezogen werden, welche durch ihre
Erfahrung, ihr Wissen, ihre gesellschaftliche Stellung zum Gesammtüberblicke der
Verhältnisse befähiget oder durch besondere Kenntnisse in den verschiedenen
Fächern ausgezeichnet sind. § 17. Die Einberufung erfolgt über Antrag des
Präsidenten des Reichsrathes und erwirkte Allerhöchste Genehmigung Seiner
Majestät des Kaisers von dem gedachten Präsidenten.
III. Pflichten und Rechte
§ 18. Die Bestimmung und Zusammensetzung des Reichsrathes bezeichnen auch
die Pflichten dieses Körpers und seiner Glieder. Der Reichsrath hat bei
allen seinen Arbeiten mit Hintansetzung jeder anderen Rücksicht nur das Heil der
Krone und des Staates vor Augen. Er ist verpflichtet, ohne Furcht vor Lob oder
Tadel nach gewissenhafter Prüfung und männlicher Überzeugung wahr und offen sein
Gutachten auszusprechen und zu begründen und in möglichst kurzer Frist klar und
deutlich verfaßt abzugeben. § 19. Der Präsident und die Reichsräthe
beschwören diese Verpflichtung in die Hände Seiner Majestät des Kaisers, die
zeitlichen Theilnehmer geloben dieselbe in die Hände des Präsidenten und damit
auch die Bewahrung des Geheimnisses über die Berathungen. § 20. Die
Reichsräthe haben die ihnen im ordnungsmäßigen Wege zukommenden Arbeiten
unabträglich der Gründlichkeit zu befördern, die wünschenswerth befundenen
Behelfe und Aufklärungen zu sammeln und überhaupt alles vorzubereiten, was die
erschöpfende Berathung des Gegenstandes sichert. § 21. Der Reichsrath ist
berechtigt, durch seinen Präsidenten das willfährige Entgegenkommen der
Ministerien in Anspruch zu nehmen, welche von den ihnen untergeordneten Behörden
und Anstalten alle zur Vollständigkeit der Arbeiten des Reichsrathes
bezeichneten Behelfe herbeischaffen werden. § 22. Wenn zum Behufe von
Aufklärungen über vorliegende Operate von dem Ministerrathe
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Ministerrath
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Gesetzesentwurf über das Verfahren der Gerichtsbehörden zur Durchführung des allerhöchsten Patents vom 25. September 1850o. D. [März 1851]RGBl 11/1851 Gesetzesentwurf über das Verfahren der Gerichtsbehörden zur Durchführung des allerhöchsten Patents vom 25. September 1850 o. D. [März 1851]Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Entwürfe für das Statut des Reichsrats Jänner bis Februar 1851 Entwürfe für das Statut des Reichsrats Jänner bis Februar 1851Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Stellungnahme Leo Thuns zum Resolutionsentwurf des Reichsratspräsidenten Erzherzog Rainer[?] zur Reform der Gymnasien o. O., o. D. [1857] Stellungnahme Leo Thuns zum Resolutionsentwurf des Reichsratspräsidenten Erzherzog Rainer[?] zur Reform der Gymnasien o. O., o. D. [1857]Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Entwurf des Patents zur Einführung des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuchs in Ungarn, Kroatien, Slawonien, der serbischen Woiwodschaft und dem Temescher Banat 1852 Entwurf des Patents zur Einführung des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuchs in Ungarn, Kroatien, Slawonien, der serbischen Woiwodschaft und dem Temescher Banat 1852Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Leo Thun an Alexander Bach o. O. [Wien], [1850] Leo Thun an Alexander Bach, o. O. [Wien], [1850]Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Leo Thun an Joseph Alexander Helfert o. O. [Slabce?], 7. Juli 1852 Leo Thun an Joseph Alexander Helfert o. O. [Slabce?], 7. Juli 1852Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Aufsatz von Ferdinand Langenau über den Einfluss von Windisch-Graetz am Kaiserhof während der Revolution 1848 Wien, Dezember 1849 Aufsatz von Ferdinand Langenau über den Einfluss von Windisch-Graetz am Kaiserhof während der Revolution 1848, Wien, Dezember 1849Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
oder dem Reichsrathe der Wunsch begründet wird,
Mitglieder des einen oder anderen Körpers den Berathungen beizuziehen, so ist es
dem Einverständnisse der beiden Präsidenten vorbehalten, diesem Wunsche in
angemessener Weise zu entsprechen.11 § 23. Es bleibt Seiner Majestät dem Kaiser vorbehalten, den Präsidenten des
Reichsrathes allein oder mit einzelnen Mitgliedern dem unter Allerhöchstihrem
Vorsitze abzuhaltenden Ministerrathe
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Gesetzesentwurf über das Verfahren der Gerichtsbehörden zur Durchführung des allerhöchsten Patents vom 25. September 1850o. D. [März 1851]RGBl 11/1851 Gesetzesentwurf über das Verfahren der Gerichtsbehörden zur Durchführung des allerhöchsten Patents vom 25. September 1850 o. D. [März 1851]Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Entwürfe für das Statut des Reichsrats Jänner bis Februar 1851 Entwürfe für das Statut des Reichsrats Jänner bis Februar 1851Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Stellungnahme Leo Thuns zum Resolutionsentwurf des Reichsratspräsidenten Erzherzog Rainer[?] zur Reform der Gymnasien o. O., o. D. [1857] Stellungnahme Leo Thuns zum Resolutionsentwurf des Reichsratspräsidenten Erzherzog Rainer[?] zur Reform der Gymnasien o. O., o. D. [1857]Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Entwurf des Patents zur Einführung des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuchs in Ungarn, Kroatien, Slawonien, der serbischen Woiwodschaft und dem Temescher Banat 1852 Entwurf des Patents zur Einführung des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuchs in Ungarn, Kroatien, Slawonien, der serbischen Woiwodschaft und dem Temescher Banat 1852Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Leo Thun an Alexander Bach o. O. [Wien], [1850] Leo Thun an Alexander Bach, o. O. [Wien], [1850]Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Leo Thun an Joseph Alexander Helfert o. O. [Slabce?], 7. Juli 1852 Leo Thun an Joseph Alexander Helfert o. O. [Slabce?], 7. Juli 1852Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Aufsatz von Ferdinand Langenau über den Einfluss von Windisch-Graetz am Kaiserhof während der Revolution 1848 Wien, Dezember 1849 Aufsatz von Ferdinand Langenau über den Einfluss von Windisch-Graetz am Kaiserhof während der Revolution 1848, Wien, Dezember 1849Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
beizuziehen, in welchem ihre Meinungen jedoch keine zählende Stimme
gewähren. § 24. Der Präsident des Reichsrathes hat den Rang der ersten
Diätenklasse unmittelbar nach dem Präsidenten des Ministerrathes
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Gesetzesentwurf über das Verfahren der Gerichtsbehörden zur Durchführung des allerhöchsten Patents vom 25. September 1850o. D. [März 1851]RGBl 11/1851 Gesetzesentwurf über das Verfahren der Gerichtsbehörden zur Durchführung des allerhöchsten Patents vom 25. September 1850 o. D. [März 1851]Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Entwürfe für das Statut des Reichsrats Jänner bis Februar 1851 Entwürfe für das Statut des Reichsrats Jänner bis Februar 1851Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Stellungnahme Leo Thuns zum Resolutionsentwurf des Reichsratspräsidenten Erzherzog Rainer[?] zur Reform der Gymnasien o. O., o. D. [1857] Stellungnahme Leo Thuns zum Resolutionsentwurf des Reichsratspräsidenten Erzherzog Rainer[?] zur Reform der Gymnasien o. O., o. D. [1857]Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Entwurf des Patents zur Einführung des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuchs in Ungarn, Kroatien, Slawonien, der serbischen Woiwodschaft und dem Temescher Banat 1852 Entwurf des Patents zur Einführung des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuchs in Ungarn, Kroatien, Slawonien, der serbischen Woiwodschaft und dem Temescher Banat 1852Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Leo Thun an Alexander Bach o. O. [Wien], [1850] Leo Thun an Alexander Bach, o. O. [Wien], [1850]Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Leo Thun an Joseph Alexander Helfert o. O. [Slabce?], 7. Juli 1852 Leo Thun an Joseph Alexander Helfert o. O. [Slabce?], 7. Juli 1852Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Aufsatz von Ferdinand Langenau über den Einfluss von Windisch-Graetz am Kaiserhof während der Revolution 1848 Wien, Dezember 1849 Aufsatz von Ferdinand Langenau über den Einfluss von Windisch-Graetz am Kaiserhof während der Revolution 1848, Wien, Dezember 1849Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
. Jener der Reichsräthe als solcher ist der eines
österreichischen Staatsbeamten der dritten Diätenklasse. § 25. Außer den
Fällen der Beförderung zu anderen Functionen, die aber gegen den Willen nicht
aufgedrungen werden kann, der Pensionirung wegen Alters oder erwiesener
Gebrechen und des nach den allgemeinen Gesetzen vorgesehenen Dienstverlustes
kann die Enthebung eines Reichsrathes nur nach Erkenntnis des im Plenum
versammelten Reichsrathes von Seiner Majestät dem Kaiser ausgesprochen
werden. § 26. Die Besoldungen und Gebühren des Präsidenten, der Reichsräthe,
die Gebühren der zeitlichen Theilnehmer, die Genüsse des Personales und der
Dienerschaft werden in der Geschäftsordnung von Seiner Majestät bestimmt. §
27. In Beziehung auf Ruhegenüsse und aus der ämtlichen Stellung entspringende
Verhältnisse gelten die bestehenden gesetzlichen Vorschriften. § 28. Der
Präsident und die Reichsräthe, dann die Beamtenschaft des Reichsrathes können
außer Ordens- und Hofwürden nebstbei weder ein anderes Staatsamt bekleiden noch
Mitglieder repräsentativer Körperschaften seyn. § 29. Der Reichsrath hat
seinen regelmäßigen Sitz in Wien
Ort(e)
Bezeichnung
Alternative Bezeichnung
Alternative Bezeichnung
Alternative Bezeichnung
Alternative Bezeichnung
Alternative Bezeichnung
Alternative Bezeichnung
Alternative Bezeichnung
Alternative Bezeichnung
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Alternative Bezeichnung
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Alternative Bezeichnung
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Alternative Bezeichnung
Alternative Bezeichnung
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Alternative Bezeichnung
Alternative Bezeichnung
Alternative Bezeichnung
Alternative Bezeichnung
Alternative Bezeichnung
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Alternative Bezeichnung
Wien
Wiener
Wiens
Vienne
Viennes
Reichsresidenz
[Wien]
Metropole des Reichs
Kaiserhauptstadt
Residenz
Residenzstadt
Haupt- und Residenzstadt des Reiches
Haupt- und Residenzstadt
Hauptstadt Oesterreichs
Hauptstadt
Haupt- und Residenzstadt
Haupt- und Residenzstadt Oesterreichs
österreichischen Hauptstadt
Hauptstadt Oesterreichs
Haupt- und die Residenzstadt
Haupt- und Residenzstadt der Monarchie
Kaiserstadt
kaiserlichen Residenz
kaiserlichen Residenz
o. O. [Wien]
Hauptstadt des Reiches
Wiens
[Wien]
Uri
https://www.geonames.org/2761367
Koordinaten
48.2082 16.37169
Erwähnt in
Promemoria über die Mängel der Gesetzkundmachung in Österreich von Alois Šembera Wien, Mai 1860 Promemoria über die Mängel der Gesetzkundmachung in Österreich von Alois Šembera, Wien, Mai 1860Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Entwurf für ein kaiserliches Patent zur Regelung der Rechte der Protestanten in Ungarn o. D. [1858] Entwurf für ein kaiserliches Patent zur Regelung der Rechte der Protestanten in Ungarn o. D. [1858]Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Karl Kuzmány an Leo Thun Neusohl, 15. Oktober 1860 Karl Kuzmány an Leo Thun, Neusohl, 15. Oktober 1860Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Anton Jaksch an Leo Thun Prag, 23. März 1856 Anton Jaksch an Leo Thun, Prag, 23. März 1856Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Entwurf eines Gesetzes für die Volksschulen Österreichs,o. D. [1850/51 ?] Entwurf eines Gesetzes für die Volksschulen Österreichs, o. D. [1850/51 ?]Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Val. And. Adamovich an Leo Thun Wien, 31. Oktober 1849 Val. And. Adamovich an Leo Thun, Wien, 31. Oktober 1849Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Julius Ficker an Leo Thun Innsbruck, 15. Juni 1858 Julius Ficker an Leo Thun, Innsbruck, 15. Juni 1858Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Leo Thun an Julius Ficker Wien, 9. Juni 1858 Leo Thun an Julius Ficker, Wien, 9. Juni 1858Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Gutachten von Johann Kleemann zu § 4 der Anträge der Erzbischöfe und Bischöfe des Kaiserreichs zur Umsetzung des Konkordatso. O. [Wien], o. D. [1856] Gutachten von Johann Kleemann zu § 4 der Anträge der Erzbischöfe und Bischöfe des Kaiserreichs zur Umsetzung des Konkordats o. O. [, Wien], o. D. [1856]Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Rudolf Kink an Leo Thun Wien, 20. September 1853 Rudolf Kink an Leo Thun, Wien, 20. September 1853Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Leo Thun an Julius Ficker Wien, 2. Juni 1854 Leo Thun an Julius Ficker, Wien, 2. Juni 1854Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Joseph Alexander Helfert an Leo Thun Wien, 27. August 1853 Joseph Alexander Helfert an Leo Thun, Wien, 27. August 1853Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Alois Flir an Leo Thun Wien, 6. Februar 1854 Alois Flir an Leo Thun, Wien, 6. Februar 1854Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
George Phillips an Leo Thun München, 3. April 1852 George Phillips an Leo Thun, München, 3. April 1852Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Felix Schwarzenberg an Leo Thun Wien, 5. Juni 1850 Felix Schwarzenberg an Leo Thun, Wien, 5. Juni 1850Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Wilhelm Haidinger an Leo Thun Wien, 1. April 1857 Wilhelm Haidinger an Leo Thun, Wien, 1. April 1857Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Leo Thun an Bernhard Rechberg Wien, 21. Juli 1857 Leo Thun an Bernhard Rechberg, Wien, 21. Juli 1857Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
János Simor an Leo Thun Rom, 14. November 1854 János Simor an Leo Thun, Rom, 14. November 1854Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Gottfried Mayr an Leo Thun Pressburg [Bratislava], 8. April 1853 Gottfried Mayr an Leo Thun, Pressburg [Bratislava], 8. April 1853Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Eduard van der Nüll, August Sicard von Sicardsburg und Heinrich Ferstel an Leo Thun Wien, April 1856 Eduard van der Nüll, August Sicard von Sicardsburg und Heinrich Ferstel an Leo Thun, Wien, April 1856Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Gutachten von Johann Kleemann und Marian Koller zu § 5 der Anträge der Erzbischöfe und Bischöfe des Kaiserreichs zur Umsetzung des Konkordatso. O. [Wien], o. D. [1856] Gutachten von Johann Kleemann und Marian Koller zu § 5 der Anträge der Erzbischöfe und Bischöfe des Kaiserreichs zur Umsetzung des Konkordats o. O. [, Wien], o. D. [1856]Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Johann Friedrich Schulte an Leo Thun Prag, 7. Oktober 1854 Johann Friedrich Schulte an Leo Thun, Prag, 7. Oktober 1854Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Bernhard Jülg an Leo Thun Krakau, 8. Januar 1855 Bernhard Jülg an Leo Thun, Krakau, 8. Januar 1855Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Memorandum "Über die Scheidung der Geschäfte zwischen der königlich ungarischen Hofkanzlei und der obersten Unterrichtsbehörde"o. D. [1860/61]Theophila Wassilko, Der Unterrichtsrat. Ein vergessener Zwischenakt aus der Geschichte des österreichischen Unterrichtswesens, in: Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs, Bd. 6, 1953, S. 312–326. Memorandum "Über die Scheidung der Geschäfte zwischen der königlich ungarischen Hofkanzlei und der obersten Unterrichtsbehörde" o. D. [1860/61]Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Leo Thun an Anton Hye von Gluneck Wien, 3. November 1852 Leo Thun an Anton Hye von Gluneck, Wien, 3. November 1852Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Josef Stlaukal an Leo Thun Vydrany, 16. April 1853 Josef Stlaukal an Leo Thun, Vydrany, 16. April 1853Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Oskar Redwitz an Leo Thun Wien, 22. Dezember 1851 Oskar Redwitz an Leo Thun, Wien, 22. Dezember 1851Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Aufforderung an die Unterrichtsreferenten des MCU um Stellungnahme zum Antrag der Erzbischöfe und Bischöfe der Monarchie hinsichtlich der Umsetzung des Konkordats, von Leo Thun [Konzept]o. O. [Wien], 9. Juli 1856 Aufforderung an die Unterrichtsreferenten des MCU um Stellungnahme zum Antrag der Erzbischöfe und Bischöfe der Monarchie hinsichtlich der Umsetzung des Konkordats, von Leo Thun [Konzept] o. O. [, Wien], 9. Juli 1856Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Karl Friedrich Stumpf an Leo Thun Göttingen, 19. September 1858 Karl Friedrich Stumpf an Leo Thun, Göttingen, 19. September 1858Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Melchior Diepenbrock an Leo Thun Breslau, 9. November 1850 Melchior Diepenbrock an Leo Thun, Breslau, 9. November 1850Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Bericht über eine Konferenz mit den protestantischen Deputierten und Regierungsmitgliedern in der Angelegenheit der Protestanten in Ungarn[Frühjahr 1860]Bericht von Leo Thun über die vertraulichen Besprechungen mit zwei protestantischen Vertrauensmännern o. O., 7. und 8. Februar 1860 Bericht über eine Konferenz mit den protestantischen Deputierten und Regierungsmitgliedern in der Angelegenheit der Protestanten in Ungarn [Frühjahr 1860]Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Kaiser Franz Joseph an Leo Thun Wien, 11. September 1860 Kaiser Franz Joseph an Leo Thun, Wien, 11. September 1860Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Friedrich Thun an Leo Thun Frankfurt, 9. April 1852 Friedrich Thun an Leo Thun, Frankfurt, 9. April 1852Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Materialien zur Regelung der Angelegenheiten der Katholischen Kirche in Österreich mit besonderer Beachtung des Abschlusses des Konkordats 1850–1855 Materialien zur Regelung der Angelegenheiten der Katholischen Kirche in Österreich mit besonderer Beachtung des Abschlusses des Konkordats 1850–1855Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Leo Thun an Václav Vladivoi Tomek Wien, 12. Mai [1854] Leo Thun an Václav Vladivoi Tomek, Wien, 12. Mai [1854]Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Erzherzog Albrecht an Leo Thun Debrezin, 5. Mai 1858 Erzherzog Albrecht an Leo Thun, Debrezin, 5. Mai 1858Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Gutachten von Anton Krombholz zu § 11 der Anträge der Erzbischöfe und Bischöfe des Kaiserreichs zur Umsetzung des Konkordats Wien, 19. August 1856 Gutachten von Anton Krombholz zu § 11 der Anträge der Erzbischöfe und Bischöfe des Kaiserreichs zur Umsetzung des Konkordats, Wien, 19. August 1856Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Johann Maresch an einen Sektionsrat im MCU Budweis, 11. August 1854 Johann Maresch an einen Sektionsrat im MCU, Budweis, 11. August 1854Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Gutachten von Johann Kleemann zu § 28 der Anträge der Erzbischöfe und Bischöfe des Kaiserreichs zur Umsetzung des Konkordatso. O. [Wien], o. D. [1856] Gutachten von Johann Kleemann zu § 28 der Anträge der Erzbischöfe und Bischöfe des Kaiserreichs zur Umsetzung des Konkordats o. O. [, Wien], o. D. [1856]Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Bericht über den Verlauf der Distriktualversammlung in Miskolc 15. November 1859 Bericht über den Verlauf der Distriktualversammlung in Miskolc 15. November 1859Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Hermann Bonitz an Leo Thun Wien, 4. Februar 1858 Hermann Bonitz an Leo Thun, Wien, 4. Februar 1858Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Rudolf Eitelberger an Leo Thun Wien, 22. März 1855 Rudolf Eitelberger an Leo Thun, Wien, 22. März 1855Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Melchior Diepenbrock an Leo Thun Breslau, 4. Juni 1850 Melchior Diepenbrock an Leo Thun, Breslau, 4. Juni 1850Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Entwürfe für das Statut des Reichsrats Jänner bis Februar 1851 Entwürfe für das Statut des Reichsrats Jänner bis Februar 1851Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Svetozar Kušević an Leo Thun Zagreb, 24. Februar 1851 Svetozar Kušević an Leo Thun, Zagreb, 24. Februar 1851Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Gustav Franz Schreiner an Joseph Alexander Helfert Graz, 29./30. Juli 1855 Gustav Franz Schreiner an Joseph Alexander Helfert, Graz, 29./30. Juli 1855Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Otto Hingenau an Leo Thun o. O., 11. Mai 1860 Otto Hingenau an Leo Thun o. O., 11. Mai 1860Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Hermann Bonitz an Leo Thun Wien, 19. Oktober 1859 Hermann Bonitz an Leo Thun, Wien, 19. Oktober 1859Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
diktiertes Konzept von Leo Thun o. O., o. D. [1849] diktiertes Konzept von Leo Thun o. O., o. D. [1849] Leo ThunDigitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Karl Kuzmány an Leo Thun Wien, 8. Juli 1860 Karl Kuzmány an Leo Thun, Wien, 8. Juli 1860Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Votum von Ministerialsekretär Joseph Andreas Zimmermann zur Frage der Organisation der evangelischen Kirche in Ungarn Wien, 26. August 1852 Votum von Ministerialsekretär Joseph Andreas Zimmermann zur Frage der Organisation der evangelischen Kirche in Ungarn, Wien, 26. August 1852Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Wilhelm Wattenbach an Leo Thun Berlin, 22. Juni 1850 Wilhelm Wattenbach an Leo Thun, Berlin, 22. Juni 1850Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Hermann Bonitz an Leo Thun Wien, 14. März 1859 Hermann Bonitz an Leo Thun, Wien, 14. März 1859Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Heinrich Clam-Martinic an Leo Thun o. O., 19. Mai [1853?] Heinrich Clam-Martinic an Leo Thun o. O., 19. Mai [1853?]Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Gutachten von Anton Krombholz zu § 12 der Anträge der Erzbischöfe und Bischöfe des Kaiserreichs zur Umsetzung des Konkordats Wien, 20. August 1856 Gutachten von Anton Krombholz zu § 12 der Anträge der Erzbischöfe und Bischöfe des Kaiserreichs zur Umsetzung des Konkordats, Wien, 20. August 1856Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Constantin Höfler an Leo Thun Bamberg, 2. Dezember 1853 Constantin Höfler an Leo Thun, Bamberg, 2. Dezember 1853Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Heinrich Förster an Leo Thun Breslau, 5. Juni 1860 Heinrich Förster an Leo Thun, Breslau, 5. Juni 1860Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Adalbert Fuchs an Leo Thun Wien, 8. April 1853 Adalbert Fuchs an Leo Thun, Wien, 8. April 1853Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Julius Ficker an Leo Thun Innsbruck, 22. November 1857 Julius Ficker an Leo Thun, Innsbruck, 22. November 1857Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Depesche von Erzherzog Albrecht an Kaiser Franz Joseph Ofen, 2. Februar 1860 Depesche von Erzherzog Albrecht an Kaiser Franz Joseph, Ofen, 2. Februar 1860Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Entwurf der Grundzüge über die Organisierung der Zivilverwaltung in Lombardo-Venetien Wien, 7. Oktober 1849 Entwurf der Grundzüge über die Organisierung der Zivilverwaltung in Lombardo-Venetien, Wien, 7. Oktober 1849Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Augustin Hille an Leo Thun Leitmeritz, 17. Dezember 1858 Augustin Hille an Leo Thun, Leitmeritz, 17. Dezember 1858Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Eröffnungsvortrag des Privatdozenten für deutsches Bundes- und Staatsrecht, Leopold Hofmann, an der Universität Wien[Wien], 19. Oktober 1858 Eröffnungsvortrag des Privatdozenten für deutsches Bundes- und Staatsrecht, Leopold Hofmann, an der Universität Wien [, Wien], 19. Oktober 1858Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Friedrich Maassen an Leo Thun Innsbruck, 4. Juli 1857 Friedrich Maassen an Leo Thun, Innsbruck, 4. Juli 1857Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Franz Thun an Leo Thun Castelfondo, 12. August 1853 Franz Thun an Leo Thun, Castelfondo, 12. August 1853Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Leo Thun an Bernhard Rechberg Wien, 8. Februar 1858 Leo Thun an Bernhard Rechberg, Wien, 8. Februar 1858Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Entwurf zur Einrichtung und zu den Kompetenzen der Bezirksämter [1851/52] Entwurf zur Einrichtung und zu den Kompetenzen der Bezirksämter [1851/52]Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Joseph Alexander Helfert an Leo Thun Wien, 29. September 1853 Joseph Alexander Helfert an Leo Thun, Wien, 29. September 1853Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Abschrift eines Gutachtens über den Fortbestand der Geologischen Reichsanstalt von Franz Foetterle Wien, 15. Juni 1860 Abschrift eines Gutachtens über den Fortbestand der Geologischen Reichsanstalt von Franz Foetterle, Wien, 15. Juni 1860Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Leo Thun an Hermann Bonitz Wien, 26. August 1855 Leo Thun an Hermann Bonitz, Wien, 26. August 1855Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
George Phillips an Leo Thun Wien, 24. Januar 1852 George Phillips an Leo Thun, Wien, 24. Januar 1852Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Gregor Zeithammer an Leo Thun Prag, 22. August 1853 Gregor Zeithammer an Leo Thun, Prag, 22. August 1853Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Leo Thun an Julius Ficker Wien, 9. Mai 1854 Leo Thun an Julius Ficker, Wien, 9. Mai 1854Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Leo Thun an Julius Ficker Wien, 20. Oktober 1860 Leo Thun an Julius Ficker, Wien, 20. Oktober 1860Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Abschrift einer Rede Leo Thuns bei einer Promotion sub auspiciis [Wien], 11. Mai 1852 Abschrift einer Rede Leo Thuns bei einer Promotion sub auspiciis, [Wien], 11. Mai 1852Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Notizen von Leo Thun zum alleruntertänigsten Vortrag vom 4. September 1858o. O., 1858 Notizen von Leo Thun zum alleruntertänigsten Vortrag vom 4. September 1858 o. O., 1858Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Ottokar Lorenz an Leo Thun Wien, 1. Januar 1860 Ottokar Lorenz an Leo Thun, Wien, 1. Januar 1860Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Leo Thun an Václav Vladivoi Tomek Wien, 20. Juli [1855] Leo Thun an Václav Vladivoi Tomek, Wien, 20. Juli [1855]Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Cajetan Bissingen an Leo Thun Wien, 14. Mai 1852 Cajetan Bissingen an Leo Thun, Wien, 14. Mai 1852Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Franz Sommaruga an Leo Thun [Wien], 19. Juli 1853 Franz Sommaruga an Leo Thun [, Wien], 19. Juli 1853Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Gutachten von Anton Krombholz zu § 13 der Anträge der Erzbischöfe und Bischöfe des Kaiserreichs zur Umsetzung des Konkordats Wien, 20. August 1856 Gutachten von Anton Krombholz zu § 13 der Anträge der Erzbischöfe und Bischöfe des Kaiserreichs zur Umsetzung des Konkordats, Wien, 20. August 1856Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Zirkular Leo Thuns an sämtliche Referenten und Vorsteher der Hilfsämter des Ministeriums für Kultus und Unterricht hinsichtlich des Wirkungskreises des Militär- und Zivilgouverneurs von Ungarn Wien, 12. Februar 1852 Zirkular Leo Thuns an sämtliche Referenten und Vorsteher der Hilfsämter des Ministeriums für Kultus und Unterricht hinsichtlich des Wirkungskreises des Militär- und Zivilgouverneurs von Ungarn, Wien, 12. Februar 1852Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Äußerungen von Wilhelm Schmidt zum evangelischen Kirchenverfassungsentwurf Wien, 5. Juni 1850 Äußerungen von Wilhelm Schmidt zum evangelischen Kirchenverfassungsentwurf, Wien, 5. Juni 1850Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Leo Thun an Pavel Josef Šafařik Wien, 5. Juli 1850 Leo Thun an Pavel Josef Šafařik, Wien, 5. Juli 1850Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Leopold Neumann an Leo Thun Wien, 21. September 1850 Leopold Neumann an Leo Thun, Wien, 21. September 1850Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Gutachten von Anton Krombholz zu § 9 der Anträge der Erzbischöfe und Bischöfe des Kaiserreichs zur Umsetzung des Konkordats Wien, 17. August 1856 Gutachten von Anton Krombholz zu § 9 der Anträge der Erzbischöfe und Bischöfe des Kaiserreichs zur Umsetzung des Konkordats, Wien, 17. August 1856Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Gustav Linker an Leo Thun Wien, 4. November 1855 Gustav Linker an Leo Thun, Wien, 4. November 1855Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Friedrich Schwarzenberg an Leo Thun Prag, 30. August 1854 Friedrich Schwarzenberg an Leo Thun, Prag, 30. August 1854Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Alleruntertänigster Vortrag zur Neuregelung der Verwaltung der Religionsfonde von Leo Thun-Hohenstein Wien, 3. Mai 1856 Alleruntertänigster Vortrag zur Neuregelung der Verwaltung der Religionsfonde von Leo Thun-Hohenstein, Wien, 3. Mai 1856Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Leo Thun an Joseph Alexander Helfert o. O. [Wien], o. D. [7. März 1854] Leo Thun an Joseph Alexander Helfert o. O. [, Wien], o. D. [7. März 1854]Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Rudolf Kink an Leo Thun Wien, 6. Oktober 1853 Rudolf Kink an Leo Thun, Wien, 6. Oktober 1853Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Rudolf Eitelberger an Leo Thun Wien, 28. Oktober 1859 Rudolf Eitelberger an Leo Thun, Wien, 28. Oktober 1859Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Stellungnahme von Ignaz Nádherny zu den Folgen des Gesetzes zur Heeresergänzung für Medizinstudenten Wien, 11. Dezember 1859 Stellungnahme von Ignaz Nádherny zu den Folgen des Gesetzes zur Heeresergänzung für Medizinstudenten, Wien, 11. Dezember 1859Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Ignaz Feigerle an Leo Thun St. Pölten, 16. April 1860 Ignaz Feigerle an Leo Thun, St. Pölten, 16. April 1860Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Leo Thun an Joseph Alexander Helfert Tetschen, 19. Oktober 1853 Leo Thun an Joseph Alexander Helfert, Tetschen, 19. Oktober 1853Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Joseph Othmar Rauscher an Lajos Haynald Wien, 21. Februar 1857 Joseph Othmar Rauscher an Lajos Haynald, Wien, 21. Februar 1857Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Rudolf Kink an Leo Thun Wien, 27. September 1853 Rudolf Kink an Leo Thun, Wien, 27. September 1853Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Joseph Othmar Rauscher an Leo Thun Wien, 31. Januar 1860 Joseph Othmar Rauscher an Leo Thun, Wien, 31. Januar 1860Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Vorschläge der Einzuberufenden für die Beratung der evangelischen Kirchenordnungo. O., o. D. [1850] Vorschläge der Einzuberufenden für die Beratung der evangelischen Kirchenordnung o. O., o. D. [1850]Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Oscar Schmidt an Leo Thun Graz, 4. April 1859 Oscar Schmidt an Leo Thun, Graz, 4. April 1859Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Heinrich Förster an Leo Thun Schloß Johannesberg, 17. August 1854 Heinrich Förster an Leo Thun, Schloß Johannesberg, 17. August 1854Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Leo Thun an Heinrich Laube Wien, 28. September 1858 Leo Thun an Heinrich Laube, Wien, 28. September 1858Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Leo Thun an Joseph Othmar Rauscher Wien, 2. April 1853 Leo Thun an Joseph Othmar Rauscher, Wien, 2. April 1853Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Leo Thun an Justin Linde Wien, 26. Dezember 1855 Leo Thun an Justin Linde, Wien, 26. Dezember 1855Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Joseph Othmar Rauscher an Leo Thun Wien, 4. Januar 1857 Joseph Othmar Rauscher an Leo Thun, Wien, 4. Januar 1857Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Leo Thun an Julius Ficker Wien, 4. Februar 1855 Leo Thun an Julius Ficker, Wien, 4. Februar 1855Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Leo Thun an Franz Exner Wien, 10. August [1850] Leo Thun an Franz Exner, Wien, 10. August [1850]Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Hermann Leonhardi an Leo Thun Prag, 05. April 1855 Hermann Leonhardi an Leo Thun, Prag, 05. April 1855Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Gutachten von Anton Krombholz zu § 16 der Anträge der Erzbischöfe und Bischöfe des Kaiserreichs zur Umsetzung des Konkordats Wien, 22. August 1856 Gutachten von Anton Krombholz zu § 16 der Anträge der Erzbischöfe und Bischöfe des Kaiserreichs zur Umsetzung des Konkordats, Wien, 22. August 1856Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Leo Thun an Gregor Zeithammer Wien, 8. August o. J. [post Mai 1850–ante Oktober 1852] Leo Thun an Gregor Zeithammer, Wien, 8. August o. J. [post Mai 1850–ante Oktober 1852]Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Gesuch des griechisch-orthodoxen Episkopats der Serben und Ruthenen an Kaiser Franz Joseph für den Bau einer Kirche in Wien Wien, 4. Oktober 1853 Gesuch des griechisch-orthodoxen Episkopats der Serben und Ruthenen an Kaiser Franz Joseph für den Bau einer Kirche in Wien, Wien, 4. Oktober 1853Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Gutachten von Johann Kleemann zur Gymnasialreform o. D. [1857/58] Hermann Bonitz an Leo Thun. Juli 1858Johann Kleemann an Leo Thun. Wien, 23. Juni 1858 Gutachten von Johann Kleemann zur Gymnasialreform o. D. [1857/58]Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Joseph Alexander Helfert an Leo Thun Wien, 14. September 1853 Joseph Alexander Helfert an Leo Thun, Wien, 14. September 1853Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Johann Baptist Zobel an einen Professor Prag, 5. Februar 1853 Johann Baptist Zobel an einen Professor, Prag, 5. Februar 1853Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Leo Thun an Alexander Bach o. O. [Wien], [1850] Leo Thun an Alexander Bach, o. O. [Wien], [1850]Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Leo Thun an Joseph Alexander Helfert o. O. [Slabce?], 7. Juli 1852 Leo Thun an Joseph Alexander Helfert o. O. [Slabce?], 7. Juli 1852Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Ladislaus Szögyény an Leo Thun o. O., 21. April 1860 Ladislaus Szögyény an Leo Thun o. O., 21. April 1860Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Übersicht über Maßnahmen zur Förderung der unierten Kirche Wien, 16. Juni 1858 Übersicht über Maßnahmen zur Förderung der unierten Kirche, Wien, 16. Juni 1858Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Augustin Hille an Leo Thun Leitmeritz, 3. November 1853 Augustin Hille an Leo Thun, Leitmeritz, 3. November 1853Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Leo Thun an August Haxthausen o. O. [Wien], 15. Juni 1858 Leo Thun an August Haxthausen, o. O. [Wien], 15. Juni 1858Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Heinrich Förster an Leo Thun Schloss Johannesberg, 11. Oktober 1855 Heinrich Förster an Leo Thun, Schloss Johannesberg, 11. Oktober 1855Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
George Phillips an Leo Thun Wien, 24. November 1858 George Phillips an Leo Thun, Wien, 24. November 1858Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Karl Bernhard Brühl an Leo Thun Wien, 26. September 1860 Karl Bernhard Brühl an Leo Thun, Wien, 26. September 1860Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Leo Thun an Franz Exner Wien, 10. August [1850] Leo Thun an Franz Exner, Wien, 10. August [1850]Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Joseph Othmar Rauscher an Leo Thun Graz, 6. Mai 1850 Joseph Othmar Rauscher an Leo Thun, Graz, 6. Mai 1850Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Hipolit Vladimir Terlecki an Leo Thun Wien, 8. August 1860 Hipolit Vladimir Terlecki an Leo Thun, Wien, 8. August 1860Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Leo Thun an Pavel Josef Šafařik Wien, 26. August 1852 Leo Thun an Pavel Josef Šafařik, Wien, 26. August 1852Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Leo Thun an Alexander Bach o. O. [Wien], 3. Mai 1854 Leo Thun an Alexander Bach, o. O. [Wien], 3. Mai 1854Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Leo Thun an Philipp Anton Segesser Wien, 27. Oktober 1856 Leo Thun an Philipp Anton Segesser, Wien, 27. Oktober 1856Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Christian Ruben an Leo Thun Prag, 13. Januar 1852 Christian Ruben an Leo Thun, Prag, 13. Januar 1852Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Gutachten von Johann Kleemann zu § 29 der Anträge der Erzbischöfe und Bischöfe des Kaiserreichs zur Umsetzung des Konkordatso. O. [Wien], o. D. [1856] Gutachten von Johann Kleemann zu § 29 der Anträge der Erzbischöfe und Bischöfe des Kaiserreichs zur Umsetzung des Konkordats o. O. [, Wien], o. D. [1856]Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Johann Mikulas an Leo Thun Pest, 16. Juli 1853 Johann Mikulas an Leo Thun, Pest, 16. Juli 1853Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Zwei Gutachten von Anton Krombholz zu § 53 der Anträge der Erzbischöfe und Bischöfe des Kaiserreichs zur Umsetzung des Konkordats Wien, 31. August 1856 Zwei Gutachten von Anton Krombholz zu § 53 der Anträge der Erzbischöfe und Bischöfe des Kaiserreichs zur Umsetzung des Konkordats, Wien, 31. August 1856Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Ludwig Heufler an Leo Thun Hermannstadt, 12. Juli 1850 Ludwig Heufler an Leo Thun, Hermannstadt, 12. Juli 1850Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Friedrich Wilhelm Pauli an das Ministerium für Kultus und Unterricht Wien, 5. April 1851 Friedrich Wilhelm Pauli an das Ministerium für Kultus und Unterricht, Wien, 5. April 1851Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Leo Thun an Gregor Zeithammer Wien, 17. August 1855 Leo Thun an Gregor Zeithammer, Wien, 17. August 1855Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Leo Thun an Julius Ficker Wien, 19. Juni 1858 Leo Thun an Julius Ficker, Wien, 19. Juni 1858Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Abschrift von "Der Geschäftskreis der k.k. Consistorialräthe der Confessionen Augsburger et Helvetischer Confession"o. O., o. D. [1850] Abschrift von "Der Geschäftskreis der k.k. Consistorialräthe der Confessionen Augsburger et Helvetischer Confession" o. O., o. D. [1850]Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Constantin Höfler an Leo Thun Bamberg, 7. Dezember 1851 Constantin Höfler an Leo Thun, Bamberg, 7. Dezember 1851Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Joseph Alexander Helfert an Leo Thun Wien, 17. September 1853 Joseph Alexander Helfert an Leo Thun, Wien, 17. September 1853Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Ernst Moy de Sons an Leo Thun Innsbruck, 5. April 1852 Ernst Moy de Sons an Leo Thun, Innsbruck, 5. April 1852Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Leo Thun an Hermann Vicari Wien, 7. Februar 1851 Leo Thun an Hermann Vicari, Wien, 7. Februar 1851Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Benedikt Riccabona an Leo Thun Verona, 31. Oktober 1856 Benedikt Riccabona an Leo Thun, Verona, 31. Oktober 1856Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
János Simor an Leo Thun Rom, 17. November 1854 János Simor an Leo Thun, Rom, 17. November 1854Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Joseph Othmar Rauscher an Georg Haulik Wien, 5. Februar 1857 Joseph Othmar Rauscher an Georg Haulik, Wien, 5. Februar 1857Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Hermann Bonitz an Leo Thun Wien, 07. Mai 1855 Hermann Bonitz an Leo Thun, Wien, 07. Mai 1855Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Gutachten von Johann Kleemann zu § 6 der Anträge der Erzbischöfe und Bischöfe des Kaiserreichs zur Umsetzung des Konkordatso. O. [Wien], o. D. [1856] Gutachten von Johann Kleemann zu § 6 der Anträge der Erzbischöfe und Bischöfe des Kaiserreichs zur Umsetzung des Konkordats o. O. [, Wien], o. D. [1856]Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Auszug aus einem Brief von Ludwig Wiese an einen unbekannten Empfänger Berlin, 5. Dezember 1858 Auszug aus einem Brief von Ludwig Wiese an einen unbekannten Empfänger, Berlin, 5. Dezember 1858Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Friedrich Christian Ludwig Senfft von Pilsach an Caroline Thun Innsbruck, 26. April 1850 Friedrich Christian Ludwig Senfft von Pilsach an Caroline Thun, Innsbruck, 26. April 1850Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Leo Thun an Julius Ficker Wien, 4. April 1854 Leo Thun an Julius Ficker, Wien, 4. April 1854Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Friedrich Wilhelm Radziwiłł an Leo Thun Torgau, 24. November 1849 Friedrich Wilhelm Radziwiłł an Leo Thun, Torgau, 24. November 1849Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Franz Gatscher an Leo Thun Wien, 8. September 1856 Franz Gatscher an Leo Thun, Wien, 8. September 1856Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Melchior Diepenbrock an Leo Thun Breslau, 4. April 1850 Melchior Diepenbrock an Leo Thun, Breslau, 4. April 1850Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Oskar Redwitz an Leo Thun Schellenberg, 27. Dezember 1853 Oskar Redwitz an Leo Thun, Schellenberg, 27. Dezember 1853Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Ein bosnischer katholischer Priester an Joseph Strossmayer Wien, 16. Juni 1850 Ein bosnischer katholischer Priester an Joseph Strossmayer, Wien, 16. Juni 1850Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Überblick über die historische Entwicklung des evangelischen Kirchenrechts in Österreicho. O., o. D. [1850]A3 XXI D92 Überblick über die historische Entwicklung des evangelischen Kirchenrechts in Österreich o. O., o. D. [1850]Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Anton Krombholz an Leo Thun Wien, 20. Januar 1850 Anton Krombholz an Leo Thun, Wien, 20. Januar 1850Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
George Phillips an Leo Thun Wien, 26. Oktober 1852 George Phillips an Leo Thun, Wien, 26. Oktober 1852Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
George Phillips an Leo Thun Wien, 4. Juni 1857 George Phillips an Leo Thun, Wien, 4. Juni 1857Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Aufsatz von Ferdinand Langenau über den Einfluss von Windisch-Graetz am Kaiserhof während der Revolution 1848 Wien, Dezember 1849 Aufsatz von Ferdinand Langenau über den Einfluss von Windisch-Graetz am Kaiserhof während der Revolution 1848, Wien, Dezember 1849Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Gesuch mehrerer niederösterreichischer Grundherrn an den Ministerrat Wien, 14. Mai 1850 Gesuch mehrerer niederösterreichischer Grundherrn an den Ministerrat, Wien, 14. Mai 1850Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Abschrift eines Briefes ohne Absender und ohne Adressat Liblin, 18. Januar 1850 Abschrift eines Briefes ohne Absender und ohne Adressat, Liblin, 18. Januar 1850Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Pierre Jean Beckx an Leo Thun Rom, 23. Juni 1858 Pierre Jean Beckx an Leo Thun, Rom, 23. Juni 1858Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Geschichte der evangelischen Kirche im Kaisertum Österreich von Karl Kuzmany o. O., 1850Geschichte der evangelischen Kirche im Kaisertum Österreich von Karl Kuzmany o. O., 1850Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Joseph Othmar Rauscher an Georg Haulik Wien, 5. Februar 1857 Joseph Othmar Rauscher an Georg Haulik, Wien, 5. Februar 1857Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Leo Thun an Alexander Bach o. O. [Wien], [April 1851] Leo Thun an Alexander Bach, o. O. [Wien], [April 1851]Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
János Simor an Leo Thun Rom, 15. Dezember 1854 János Simor an Leo Thun, Rom, 15. Dezember 1854Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Leo Thun an Frantisek Ladislaus Čelakovšký Wien, 30. Juli 1851 Leo Thun an Frantisek Ladislaus Čelakovšký, Wien, 30. Juli 1851Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Michael Josef Fesl an Leo Thun Wien, 3. Mai 1850 Michael Josef Fesl an Leo Thun, Wien, 3. Mai 1850Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Leo Thun an Gregor Zeithammer Wien, 1. August 1850 Leo Thun an Gregor Zeithammer, Wien, 1. August 1850Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Jan Szlachtowski an Leo Thun Lemberg, 1. November 1849 Jan Szlachtowski an Leo Thun, Lemberg, 1. November 1849Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Joseph Othmar Rauscher an Leo Thun Graz, 18. August 1850 Joseph Othmar Rauscher an Leo Thun, Graz, 18. August 1850Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Berichte über das Schul- und Pfarrwesen mehrerer Bezirkskommissariate an die k.k. Stadthauptmannschaft 15. bis 17. März 1851 Berichte über das Schul- und Pfarrwesen mehrerer Bezirkskommissariate an die k.k. Stadthauptmannschaft 15. bis 17. März 1851Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Stimmungsbericht aus Rom Rom, 16. Mai 1856 Stimmungsbericht aus Rom, Rom, 16. Mai 1856Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Leo Thun an Franz Exner Wien, 19. August [1850] Briefe Heuflers aus Siebenbürgen Leo Thun an Franz Exner, Wien, 19. August [1850]Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Ludwig Heufler an Leo Thun [Hermannstadt, Ende August/Anfang September 1850]Ludwig Heufler an Leo Thun [, Hermannstadt, Ende August/Anfang September 1850]Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Entwurf des kaiserlichen Patents für die Evangelischen Kirchen beider Bekenntnisse in Österreich[1859] Entwurf des kaiserlichen Patents für die Evangelischen Kirchen beider Bekenntnisse in Österreich [1859]Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Leo Thun an Alexander Bach o. O. [Wien], 11. Januar 1853 Leo Thun an Alexander Bach, o. O. [Wien], 11. Januar 1853Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
George Phillips an Leo Thun Wien, 29. Januar 1854 George Phillips an Leo Thun, Wien, 29. Januar 1854Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Johann Baptist Weiß an Leo Thun Graz, 8. August 1855 Johann Baptist Weiß an Leo Thun, Graz, 8. August 1855Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Leo Thun an Václav Vladivoi Tomek Wien, 9. Mai 1858 Leo Thun an Václav Vladivoi Tomek, Wien, 9. Mai 1858Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Rudolf Kink an Leo Thun Wien, 23. August 1853 Rudolf Kink an Leo Thun, Wien, 23. August 1853Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Anton Jaksch an Leo Thun Prag, 16. Juli 1854 Anton Jaksch an Leo Thun, Prag, 16. Juli 1854Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Joseph Alexander Helfert an Leo Thun Wien, November 1850 Joseph Alexander Helfert an Leo Thun, Wien, November 1850Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Ignaz Beck an Leo Thun Triest, 18. Mai 1853 Ignaz Beck an Leo Thun, Triest, 18. Mai 1853Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Julius Ficker an Leo Thun Münster, 16.–20. September 1860 Julius Ficker an Leo Thun, Münster, 16.–20. September 1860Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Alexander Hübner an Leo Thun Wien, o. D.Constantin Tischendorfs an Leo Thun. Leipzig, 17. Juli 1850 Alexander Hübner an Leo Thun, Wien, o. D.Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Johann Szeberinyi an Franz Joseph Schemnitz, 8. Februar 1860 Johann Szeberinyi an Franz Joseph, Schemnitz, 8. Februar 1860Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Leo Thun an Joseph Alexander Helfert o. O. [Wien], o. D. [21. August 1853] Leo Thun an Joseph Alexander Helfert o. O. [, Wien], o. D. [21. August 1853]Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Melchior Diepenbrock an Leo Thun Breslau, 6. Mai 1850 Melchior Diepenbrock an Leo Thun, Breslau, 6. Mai 1850Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Aufstellung der Vorschriften zur Bestreitung der Schulbaukosten in Österreich von Ludwig Heufler Wien, 6. Mai 1853 Aufstellung der Vorschriften zur Bestreitung der Schulbaukosten in Österreich von Ludwig Heufler, Wien, 6. Mai 1853Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Hermann Bonitz an Leo Thun Wien, 27. Februar 1858 Hermann Bonitz an Leo Thun, Wien, 27. Februar 1858Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Bernhard Jülg an Leo Thun Lemberg, 7. Januar 1852 Bernhard Jülg an Leo Thun, Lemberg, 7. Januar 1852Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
George Phillips an Leo Thun Wien, 24. Februar 1852 George Phillips an Leo Thun, Wien, 24. Februar 1852Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Josef Kozáček an Leo Thun Pressburg, 7. September 1854 Josef Kozáček an Leo Thun, Pressburg, 7. September 1854Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Viktor Pierre an Leo Thun Prag, 20. Mai 1858 Viktor Pierre an Leo Thun, Prag, 20. Mai 1858Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Karte der Kronländer des österreichischen Kaisertums zur vergleichenden Anschauung seiner früheren und künftigen Finanzkräfte von Anton Hornstein Wien, 1851 Karte der Kronländer des österreichischen Kaisertums zur vergleichenden Anschauung seiner früheren und künftigen Finanzkräfte von Anton Hornstein, Wien, 1851Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Vorschläge zur Besetzung der Stellen im Reichskirchenrato. O., o. D. [1850] Vorschläge zur Besetzung der Stellen im Reichskirchenrat o. O., o. D. [1850]Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Leo Thun an Bernhard Jülg Wien, 5. Januar 1855 Antwort Bernhard Jülgs von 8. Januar 1855 Leo Thun an Bernhard Jülg, Wien, 5. Januar 1855Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Gutachten von Anton Krombholz zu § 14 der Anträge der Erzbischöfe und Bischöfe des Kaiserreichs zur Umsetzung des Konkordats Wien, 21. August 1856 Gutachten von Anton Krombholz zu § 14 der Anträge der Erzbischöfe und Bischöfe des Kaiserreichs zur Umsetzung des Konkordats, Wien, 21. August 1856Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Georg Paul Binder an Kaiser Franz Joseph Wien, 9. Mai 1854 Georg Paul Binder an Kaiser Franz Joseph, Wien, 9. Mai 1854Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Brief eines nicht identifizierbaren Absenders an Leo Thun o. O., 29. Januar 1851 Brief eines nicht identifizierbaren Absenders an Leo Thun o. O., 29. Januar 1851Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Leo Thun an Julius Ficker Lungern, 15. August 1857 Leo Thun an Julius Ficker, Lungern, 15. August 1857Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Gutachten von Johann Kleemann zu § 3 der Anträge der Erzbischöfe und Bischöfe des Kaiserreichs zur Umsetzung des Konkordatso. O. [Wien], o. D. [1856] Gutachten von Johann Kleemann zu § 3 der Anträge der Erzbischöfe und Bischöfe des Kaiserreichs zur Umsetzung des Konkordats o. O. [, Wien], o. D. [1856]Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Leo Thun an Franz Pfeiffer Wien, 1. April 1855 Leo Thun an Franz Pfeiffer, Wien, 1. April 1855Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Zeugnis für Martin Barry ausgestellt von Josef Hyrtl Wien, 20. November 1849 Zeugnis für Martin Barry ausgestellt von Josef Hyrtl, Wien, 20. November 1849Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
George Phillips an Leo Thun Wien, 24. November 1858 George Phillips an Leo Thun, Wien, 24. November 1858Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Josefine Dóczy an Kaiserin Elisabeth Wien, 19. Juli 1854 Josefine Dóczy an Kaiserin Elisabeth, Wien, 19. Juli 1854Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Franz Thun an Leo Thun Wien, 14. Juli 1854 Franz Thun an Leo Thun, Wien, 14. Juli 1854Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Memorandum über die Situation der orthodoxen Kircheno. Autor [August Haxthausen] o. D. [1857/58] Memorandum über die Situation der orthodoxen Kirchen o. Autor [August Haxthausen] o. D. [1857/58]Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Leo Thun an Heinrich Laube Wien, 29. Oktober 1857 Leo Thun an Heinrich Laube, Wien, 29. Oktober 1857Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Entwurf von Franz Tomaschek für eine Zuschrift an den niederösterreichischen Landeschef Wien, 6. bis 17. Dezember 1849 Entwurf von Franz Tomaschek für eine Zuschrift an den niederösterreichischen Landeschef, Wien, 6. bis 17. Dezember 1849Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
George Phillips an Leo Thun Wien, 25. März 1853 George Phillips an Leo Thun, Wien, 25. März 1853Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Rudolf Eitelberger an Leo Thun Wien, 30. März 1850 Rudolf Eitelberger an Leo Thun, Wien, 30. März 1850Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Constantin Höfler an Leo Thun Prag, 17. Juli 1860 Constantin Höfler an Leo Thun, Prag, 17. Juli 1860Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Julius Ficker an Leo Thun Innsbruck, 25. März 1855 Julius Ficker an Leo Thun, Innsbruck, 25. März 1855Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Johann Baptist Weiß an Leo Thun Graz, 6. [August] 1855 Johann Baptist Weiß an Leo Thun, Graz, 6. [August] 1855Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Leo Thun an Joseph Alexander Helfert Wien, 20. März 1851 Leo Thun an Joseph Alexander Helfert, Wien, 20. März 1851Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Erlass von Joseph Othmar Rauscher an das fürsterzbischöfliche Ehegericht von Wien Wien, 26. Mai 1857 Erlass von Joseph Othmar Rauscher an das fürsterzbischöfliche Ehegericht von Wien, Wien, 26. Mai 1857Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Heinrich Förster an Leo Thun Breslau, 4. November 1855 Heinrich Förster an Leo Thun, Breslau, 4. November 1855Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Rudolf Eitelberger an Leo Thun o. O. [Wien], 26. November 1854 Rudolf Eitelberger an Leo Thun, o. O. [Wien], 26. November 1854Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Constantin Tischendorf an Leo Thun Leipzig, 17. Juli 1850 Constantin Tischendorf an Leo Thun, Leipzig, 17. Juli 1850Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Joseph Mozart an Leo Thun Wien, o. D. [September 1853]BeilageJoseph Alexander Helfert an Leo Thun. Wien, 17. September 1853 Joseph Mozart an Leo Thun, Wien, o. D. [September 1853]Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Rudolf Kink an Leo Thun Triest, 25. März 1857 Rudolf Kink an Leo Thun, Triest, 25. März 1857Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Abschrift einer Rezension des Organisationsentwurfes für die Österreichischen Gymnasien in der Zeitschrift ReligioJohann Nepomuk Danielik Nr. 52–551851Abschrift einer Rezension des Organisationsentwurfes für die Österreichischen Gymnasien in der Zeitschrift Religio Nr. 52–55 1851Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Leo Thun an Bernhard Rechberg-Rothenlöwen Wien, 26. Dezember 1855 Leo Thun an Bernhard Rechberg-Rothenlöwen, Wien, 26. Dezember 1855Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Max Büdinger an Leo Thun Wien, 2. April 1859 Max Büdinger an Leo Thun, Wien, 2. April 1859Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Franz Hartmann an Leo Thun Linz, 1. April 1852 Franz Hartmann an Leo Thun, Linz, 1. April 1852Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Kaiser Franz Joseph an Leo Thun Wien, 7. April 1856 Kaiser Franz Joseph an Leo Thun, Wien, 7. April 1856Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
František Ladislaus Čelakovšký an Leo Thun o. O., o. D. [post April 1850] František Ladislaus Čelakovšký an Leo Thun, o. O., o. D. [post April 1850]Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Leo Thun an Justin Linde Wien, 24. Mai 1854 Leo Thun an Justin Linde, Wien, 24. Mai 1854Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Felix Schwarzenberg an Leo Thun Wien, 4. Januar 1852 Felix Schwarzenberg an Leo Thun, Wien, 4. Januar 1852Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Wilhelm Haidinger an Leo Thun Wien, 31. März 1857 Wilhelm Haidinger an Leo Thun, Wien, 31. März 1857Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
János Simor an Leo Thun Rom, 7. Dezember 1854 János Simor an Leo Thun, Rom, 7. Dezember 1854Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Franz Hartmann an Leo Thun Linz, 27. April 1852 Franz Hartmann an Leo Thun, Linz, 27. April 1852Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Josef Slaviček an Leo Thun Königgrätz, 12. März 1853 Josef Slaviček an Leo Thun, Königgrätz, 12. März 1853Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Alber Jäger an Leo Thun Wien, 6. Mai 1854 Alber Jäger an Leo Thun, Wien, 6. Mai 1854Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Johann Maresch an Leo Thun Wien, 25. August 1858 Johann Maresch an Leo Thun, Wien, 25. August 1858Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Hermann Bonitz an Leo Thun Wien, 30. Juli 1855 Hermann Bonitz an Leo Thun, Wien, 30. Juli 1855Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Bemerkungen von Plato Athanaczkovics über das Übersetzungsrecht durch den Kaiser Wien, 31. Dezember 1849 Bemerkungen von Plato Athanaczkovics über das Übersetzungsrecht durch den Kaiser, Wien, 31. Dezember 1849Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Gutachten von Anton Krombholz zu § 10 der Anträge der Erzbischöfe und Bischöfe des Kaiserreichs zur Umsetzung des Konkordats Wien, 18. August 1856 Gutachten von Anton Krombholz zu § 10 der Anträge der Erzbischöfe und Bischöfe des Kaiserreichs zur Umsetzung des Konkordats, Wien, 18. August 1856Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Joseph Othmar Rauscher an Leo Thun Wien, 7. März 1850 Joseph Othmar Rauscher an Leo Thun, Wien, 7. März 1850Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Leo Thun an Julius Ficker Wien, 31. August 1860 Leo Thun an Julius Ficker, Wien, 31. August 1860Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
František Ladislaus Čelakovšký an Leo Thun o. O., 16. März 1851 František Ladislaus Čelakovšký an Leo Thun, o. O., 16. März 1851Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Leo Thun an Alexander Bach [Wien], o. D. [Juli 1850] Leo Thun an Alexander Bach, [Wien], o. D. [Juli 1850]Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Georg Curtius an Hermann Bonitz Prag, 27. Dezember 1853 Georg Curtius an Hermann Bonitz, Prag, 27. Dezember 1853Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Resolutionsentwurf bezüglich der kirchlichen Organisation der Protestanten beider Bekenntnisse in Ungarn Wien, Dezember 1858 Resolutionsentwurf bezüglich der kirchlichen Organisation der Protestanten beider Bekenntnisse in Ungarn, Wien, Dezember 1858Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Bericht von Gregor Szazskewycz über die Situation der katholischen Kirche in Galizien 1850 Bericht von Gregor Szazskewycz über die Situation der katholischen Kirche in Galizien 1850Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Anweisungen Thuns zur Kundmachung der Regierungserlässe in Ungarn Wien, o. D. [1860] Anweisungen Thuns zur Kundmachung der Regierungserlässe in Ungarn, Wien, o. D. [1860]Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Sammelakte zur gesetzlichen Regelung der theologischen Studien an der Universität Pest1851Sammelakte zur gesetzlichen Regelung der theologischen Studien an der Universität Pest 1851Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Ladislaus Szögyény an Leo Thun o. O., 26. April 1860 Ladislaus Szögyény an Leo Thun o. O., 26. April 1860Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Johann Bayer an einen Ministerialrat im Ministerium für Kultus und Unterricht Hermannstadt, 28. März 1853 Johann Bayer an einen Ministerialrat im Ministerium für Kultus und Unterricht, Hermannstadt, 28. März 1853Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Justin Linde an Leo Thun Frankfurt, 31. Mai 1854 Justin Linde an Leo Thun, Frankfurt, 31. Mai 1854Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Friedrich Kolenati an Leo Thun Brünn, 15. Oktober 1856 Friedrich Kolenati an Leo Thun, Brünn, 15. Oktober 1856Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Promemoria von Benedikt Riccabona, Bischof von Verona, über die Zehentablösung in Tirol Wien, 9. Mai 1854 Promemoria von Benedikt Riccabona, Bischof von Verona, über die Zehentablösung in Tirol, Wien, 9. Mai 1854Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Leo Thun an Joseph Othmar Rauscher Wien, 17. Mai 1858 Leo Thun an Joseph Othmar Rauscher, Wien, 17. Mai 1858Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Rudolf Eitelberger an Leo Thun Wien, 1. Januar 1853 Rudolf Eitelberger an Leo Thun, Wien, 1. Januar 1853Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Melchior Diepenbrock an Leo Thun Ratibor, 30. August 1849 Melchior Diepenbrock an Leo Thun, Ratibor, 30. August 1849Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Ignaz Deutsch an das k.k. Finanzministerium Wien, 14. April 1859 Ignaz Deutsch an das k.k. Finanzministerium, Wien, 14. April 1859Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Andreas Schaguna an Kaiser Franz Joseph Wien, 9. September 1857 Andreas Schaguna an Kaiser Franz Joseph, Wien, 9. September 1857Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Julius Ficker an Leo Thun Innsbruck, 19. Januar 1860 Julius Ficker an Leo Thun, Innsbruck, 19. Januar 1860Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
János Simor an Leo Thun Rom, 12. Dezember 1854 János Simor an Leo Thun, Rom, 12. Dezember 1854Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Leo Thun an Alexander Bach o. O. [Wien], [1851] Leo Thun an Alexander Bach, o. O. [Wien], [1851]Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Leo Thun an Maximilian Joseph Tarnóczy Wien, 21. November 1860 Leo Thun an Maximilian Joseph Tarnóczy, Wien, 21. November 1860Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Abschrift eines Alleruntertänigsten Vortrages Leo Thuns zur Regelung der Verwaltung der Religionsfonds Wien, 12. Mai 1852 Abschrift eines Alleruntertänigsten Vortrages Leo Thuns zur Regelung der Verwaltung der Religionsfonds, Wien, 12. Mai 1852Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Constantin Höfler an Leo Thun Prag, 18. November 1854 Constantin Höfler an Leo Thun, Prag, 18. November 1854Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Franz Miklosich an Leo Thun Wien, 1. April 1850 Franz Miklosich an Leo Thun, Wien, 1. April 1850Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
George Phillips an Leo Thun Wien, 26. Oktober 1852 George Phillips an Leo Thun, Wien, 26. Oktober 1852Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Leo Thun an Johann Philipp Wessenberg Wien, 31. Oktober 1849 Leo Thun an Johann Philipp Wessenberg, Wien, 31. Oktober 1849Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Karl Kuzmány an Leo Thun Wien, 20. Februar 1850 Karl Kuzmány an Leo Thun, Wien, 20. Februar 1850Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Note von Franz Nádasdy an Agenor Goluchowski Wien, 5. November 1859 Note von Franz Nádasdy an Agenor Goluchowski, Wien, 5. November 1859Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Theodor Sickel an Leo Thun Wien, 25. Oktober 1860 Theodor Sickel an Leo Thun, Wien, 25. Oktober 1860Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Constantin Höfler an Leo Thun Prag, 12. April 1857 Constantin Höfler an Leo Thun, Prag, 12. April 1857Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Plato Athanaczkovics an Leo Thun Wien, 2. August 1854 Plato Athanaczkovics an Leo Thun, Wien, 2. August 1854Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Gutachten von Anton Krombholz zu § 17 der Anträge der Erzbischöfe und Bischöfe des Kaiserreichs zur Umsetzung des Konkordats Wien, 23. August 1856 Gutachten von Anton Krombholz zu § 17 der Anträge der Erzbischöfe und Bischöfe des Kaiserreichs zur Umsetzung des Konkordats, Wien, 23. August 1856Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Überblick über die seit dem 15. Jahrhundert geschlossenen Konkordate von Joseph Alexander Helfert Wien, 31. Juli 1851 Überblick über die seit dem 15. Jahrhundert geschlossenen Konkordate von Joseph Alexander Helfert, Wien, 31. Juli 1851Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Johann Rimpel an einen unbekannten Empfängero. O., o. D. [1853?] Johann Rimpel an einen unbekannten Empfänger o. O., o. D. [1853?]Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Macédoine Melloni an Karl Littrow o. O., o. D.[1848/49] Macédoine Melloni an Karl Littrow o. O., o. D.[1848/49]Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Joseph Alexander Helfert an Leo Thun Wien, 23. August 1853 Joseph Alexander Helfert an Leo Thun, Wien, 23. August 1853Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Heinrich Förster an Leo Thun Breslau, 16. Juni 1859 Heinrich Förster an Leo Thun, Breslau, 16. Juni 1859Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Friedrich Schwarzenberg, Johann Scitovsky und Joseph Othmar Rauscher an Leo Thun Wien, 31. März 1857 Friedrich Schwarzenberg, Johann Scitovsky und Joseph Othmar Rauscher an Leo Thun, Wien, 31. März 1857Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Bericht des Polizeikommissariats Maria Hilf an die k.k. Stadthauptmannschaft Wien, 3. März 1851 Bericht des Polizeikommissariats Maria Hilf an die k.k. Stadthauptmannschaft, Wien, 3. März 1851Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Leo Thun an Julius Ficker Wien, 28. Oktober 1860 Leo Thun an Julius Ficker, Wien, 28. Oktober 1860Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Jean-Baptiste Pitra an Leo Thun Wien, 12. September 1860 Jean-Baptiste Pitra an Leo Thun, Wien, 12. September 1860Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Ernst Moy de Sons an Leo Thun Innsbruck, 21. Juli 1853 Ernst Moy de Sons an Leo Thun, Innsbruck, 21. Juli 1853Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Ludwig Taaffe an Leo Thun Wien, 15. Februar 1850 Ludwig Taaffe an Leo Thun, Wien, 15. Februar 1850Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Friedrich Maassen an Leo Thun Paris, 22. Januar 1860 Friedrich Maassen an Leo Thun, Paris, 22. Januar 1860Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Joseph Othmar Rauscher an die Dekane der Diözese Graz-Sekau, 2. April 1850 Joseph Othmar Rauscher an die Dekane der Diözese, Graz-Sekau, 2. April 1850Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Joseph Alexander Helfert an Leo Thun Wien, 7. September 1853 Joseph Alexander Helfert an Leo Thun, Wien, 7. September 1853Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Rudolf Kink an Leo Thun Triest, 18. Juli 1858 Rudolf Kink an Leo Thun, Triest, 18. Juli 1858Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Julius Ficker an Leo Thun o. O. [Innsbruck], o. D. [2. November 1854] Julius Ficker an Leo Thun, o. O. [Innsbruck], o. D. [2. November 1854]Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Rudolf Kink an Leo Thun Wien, 26. September 1853 Rudolf Kink an Leo Thun, Wien, 26. September 1853Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Anton Winkler an Friedrich Thun Karlsruhe, 11. November 1851 Anton Winkler an Friedrich Thun, Karlsruhe, 11. November 1851Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Leo Thun an Julius Ficker Wien, 19. März 1855 Leo Thun an Julius Ficker, Wien, 19. März 1855Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Wenzel Sigmund an Leo Thun o. O. [Prag], o. D. [1852] Wenzel Sigmund an Leo Thun o. O. [, Prag], o. D. [1852]Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Joseph Othmar Rauscher an Leo Thun Wien, 6. Mai 1860 Joseph Othmar Rauscher an Leo Thun, Wien, 6. Mai 1860Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Briefe, Akten und Stellungnahmen zum Ehrenbeleidigungsprozess zwischen Josef Matthäus Aigner und Christian Ruben1856–1857Briefe, Akten und Stellungnahmen zum Ehrenbeleidigungsprozess zwischen Josef Matthäus Aigner und Christian Ruben 1856–1857Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Józef Majer an Leo Thun Krakau, 12. August 1850 Józef Majer an Leo Thun, Krakau, 12. August 1850Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Karl Ernst Jarcke an Leo Thun Wien, 7. August 1852 Karl Ernst Jarcke an Leo Thun, Wien, 7. August 1852Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Felix Schwarzenberg an Leo Thun Wien, 1. Januar 1852 Felix Schwarzenberg an Leo Thun, Wien, 1. Januar 1852Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Leo Thun an Bernhard Jülg Wien, 4. März 1855 Leo Thun an Bernhard Jülg, Wien, 4. März 1855Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
János Simor an Leo Thun Rom, 23. Dezember 1854 János Simor an Leo Thun, Rom, 23. Dezember 1854Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Alois Cäsar Pavissich an einen Sektionsrat im Unterrichtsministerium Wien, 22. Dezember 1850 Alois Cäsar Pavissich an einen Sektionsrat im Unterrichtsministerium, Wien, 22. Dezember 1850Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Leo Thun an Franz Exner Wien, 24. August [1852?] Die Presse, Nr. 246, 17. Oktober 1852RGBl 76/1853 Leo Thun an Franz Exner, Wien, 24. August [1852?]Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Theodor Vernaleken an Leo Thun Wien, 7. Dezember 1851 Theodor Vernaleken an Leo Thun, Wien, 7. Dezember 1851Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Eduard Dunajewski an Leo Thun Wien, 21. November 1852 Eduard Dunajewski an Leo Thun, Wien, 21. November 1852Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Alois Liechtenstein an Leo Thun Wien, 3. Oktober 1851 Alois Liechtenstein an Leo Thun, Wien, 3. Oktober 1851Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Leo Thun an Justin Linde Wien, 11. September 1855 Leo Thun an Justin Linde, Wien, 11. September 1855Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Andreas Schaguna an Joseph Rajačić Hermannstadt, 27. Juli 1850 Andreas Schaguna an Joseph Rajačić, Hermannstadt, 27. Juli 1850Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Memorandum von Johann Mikulas zur Neuordnung der Verwaltung der evangelischen Kirchen in Ungarno. D. [1860]Memorandum von Johann Mikulas zur Neuordnung der Verwaltung der evangelischen Kirchen in Ungarn o. D. [1860]Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Undatiertes Memorandum von Anton Beck und Josef Jireček zur Gründung einer tschechisch-konservativen Tageszeitung in Wien [Februar bis April 1850] Anton BeckHavlíčeks Undatiertes Memorandum von Anton Beck und Josef Jireček zur Gründung einer tschechisch-konservativen Tageszeitung in Wien [Februar bis April 1850]Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Leopold Pebal an einen Ministerialrat im Ministerium für Kultus und Unterricht Lemberg, 16. Januar 1860 Leopold Pebal an einen Ministerialrat im Ministerium für Kultus und Unterricht, Lemberg, 16. Januar 1860Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Anton Virozsil an Leo Thun Ofen, 27. Juli 1853 Anton Virozsil an Leo Thun, Ofen, 27. Juli 1853Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Bericht über die Handelsschule in Wien von Josef Haferl Wien, 26. Januar [1851?] Bericht über die Handelsschule in Wien von Josef Haferl, Wien, 26. Januar [1851?]Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Leo Thun an Frantisek Ladislaus Čelakovšký Wien, 24. September 1849 Leo Thun an Frantisek Ladislaus Čelakovšký, Wien, 24. September 1849Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Leo Thun an Justin Linde Wien, 17. Mai 1858 Leo Thun an Justin Linde, Wien, 17. Mai 1858Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Leo Thun an Alexander Bach o. O. [Wien], [April 1851] Leo Thun an Alexander Bach, o. O. [Wien], [April 1851]Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Leo Thun an Julius Ficker Wien, 21. Mai 1859 Leo Thun an Julius Ficker, Wien, 21. Mai 1859Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Bericht eines Referenten im Kultusministerium über die Anträge der Bischöfe Ungarnso. O., o. D. [1851]Bericht eines Referenten im Kultusministerium über die Anträge der Bischöfe Ungarns o. O., o. D. [1851]Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Notizen von unbekannter Hand zu den politischen Gruppierungen in Ungarno. D. [post 1857]Notizen von unbekannter Hand zu den politischen Gruppierungen in Ungarn o. D. [post 1857]Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Pavel Josef Šafařik an Leo Thun Prag, 27. Februar 1853 Pavel Josef Šafařik an Leo Thun, Prag, 27. Februar 1853Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Rudolf Eitelberger an Leo Thun Mailand, 21. Juni 1857 Rudolf Eitelberger an Leo Thun, Mailand, 21. Juni 1857Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Gutachten von Anton Krombholz zu § 8 der Anträge der Erzbischöfe und Bischöfe des Kaiserreichs zur Umsetzung des Konkordats Wien, 15. August 1856 Gutachten von Anton Krombholz zu § 8 der Anträge der Erzbischöfe und Bischöfe des Kaiserreichs zur Umsetzung des Konkordats, Wien, 15. August 1856Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Nikolaus Vay an Bernhard Rechberg-Rothenlöwen Miskolc, 2. März 1860 Nikolaus Vay an Bernhard Rechberg-Rothenlöwen, Miskolc, 2. März 1860Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Anton Gindely an Leo Thun Paris, 20. August 1860 Anton Gindely an Leo Thun, Paris, 20. August 1860Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Josef Stlaukal an Leo Thun Vydrany, 16. April 1853 Josef Stlaukal an Leo Thun, Vydrany, 16. April 1853Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Rudolf Eitelberger an Leo Thun Venedig, 28. Juli 1857 Rudolf Eitelberger an Leo Thun, Venedig, 28. Juli 1857Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Gutachten von Anton Krombholz zu § 8 der Anträge der Erzbischöfe und Bischöfe des Kaiserreichs zur Umsetzung des Konkordats Wien, 15. August 1856 Gutachten von Anton Krombholz zu § 8 der Anträge der Erzbischöfe und Bischöfe des Kaiserreichs zur Umsetzung des Konkordats, Wien, 15. August 1856Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Anton Prokesch-Osten an Leo Thun Berlin, 3. Oktober 1851 Anton Prokesch-Osten an Leo Thun, Berlin, 3. Oktober 1851Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Leo Thun an Bernhard Jülg Wien, 17. April 1855 Leo Thun an Bernhard Jülg, Wien, 17. April 1855Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Karl Inzaghi an Leo Thun Graz, 11. Dezember 1851 Karl Inzaghi an Leo Thun, Graz, 11. Dezember 1851Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Peter Josef Blum an Joseph Othmar Rauscher Limburg, 23. August 1854 Peter Josef Blum an Joseph Othmar Rauscher, Limburg, 23. August 1854Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Johann Pawelek an Kaiserin Elisabeth Königsberg [Klimkovice], 27. Juni 1854 Johann Pawelek an Kaiserin Elisabeth, Königsberg [Klimkovice], 27. Juni 1854Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
George Phillips an Leo Thun Wien, 9. März 1852 George Phillips an Leo Thun, Wien, 9. März 1852Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Abschrift eines Briefes von Leo Thun an Agenor Goluchowski Hetzendorf, 25. bis 29. Juli 1859 Abschrift eines Briefes von Leo Thun an Agenor Goluchowski, Hetzendorf, 25. bis 29. Juli 1859Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Leo Thun an Anton Hye von Gluneck Wien, 7. August 1854 Leo Thun an Anton Hye von Gluneck, Wien, 7. August 1854Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Traktat über die Philosophie Ahrens' von Rudolf Eitelbergero. O., o. D. [1854/1855] Traktat über die Philosophie Ahrens' von Rudolf Eitelberger o. O., o. D. [1854/1855]Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Leo Thun an Julius Ficker Wien, 22. September 1856 Leo Thun an Julius Ficker, Wien, 22. September 1856Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Edgar Corberon an Leo Thun Januševec, 20. Januar 1851 Edgar Corberon an Leo Thun, Januševec, 20. Januar 1851Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Ludwig Heufler an Leo Thun Kronstadt, 14. Mai 1850 Ludwig Heufler an Leo Thun, Kronstadt, 14. Mai 1850Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Ludwig Lange an einen Ministerialrat im Ministerium für Kultus und Unterricht Prag, 1. Mai 1859 Ludwig Lange an einen Ministerialrat im Ministerium für Kultus und Unterricht, Prag, 1. Mai 1859Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Josef Puffer an Leo Thun Wien, 22. November 1849 Josef Puffer an Leo Thun, Wien, 22. November 1849Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Johann Friedrich Schulte an Leo Thun Prag, 22. Dezember 1859 Johann Friedrich Schulte an Leo Thun, Prag, 22. Dezember 1859Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Ignaz Deutsch an Leo Thun Wien, 10. April 1860 Ignaz Deutsch an Leo Thun, Wien, 10. April 1860Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Gutachten von Johann Kleemann zu § 2 der Anträge der Erzbischöfe und Bischöfe des Kaiserreichs zur Umsetzung des Konkordatso. O. [Wien], o. D. [1856] Gutachten von Johann Kleemann zu § 2 der Anträge der Erzbischöfe und Bischöfe des Kaiserreichs zur Umsetzung des Konkordats o. O. [, Wien], o. D. [1856]Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Rudolf Lechner und Moritz Gerold an Leo Thun Wien, 16. Oktober 1860 Rudolf Lechner und Moritz Gerold an Leo Thun, Wien, 16. Oktober 1860Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Modifikationsentwurf zur Stellung kirchlicher Knabenseminare gegenüber den Staatsgymnasieno. O., o. D. [post Juni 1850] Modifikationsentwurf zur Stellung kirchlicher Knabenseminare gegenüber den Staatsgymnasien o. O., o. D. [post Juni 1850]Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Johann Kleemann an Leo Thun Wien, 23. Juni 1858 Johann Kleemann an Leo Thun, Wien, 23. Juni 1858Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Gutachten von Anton Krombholz zu § 15 der Anträge der Erzbischöfe und Bischöfe des Kaiserreichs zur Umsetzung des Konkordats Wien, 21. August 1856 Gutachten von Anton Krombholz zu § 15 der Anträge der Erzbischöfe und Bischöfe des Kaiserreichs zur Umsetzung des Konkordats, Wien, 21. August 1856Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Jean-Baptiste Pitra an Leo Thun Wien, 4. September 1860 Jean-Baptiste Pitra an Leo Thun, Wien, 4. September 1860Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
János Simor an Leo Thun Raab, 16. April 1860 János Simor an Leo Thun, Raab, 16. April 1860Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Alexis de Tocqueville an Leo Thun Paris, 13. März 1856 Alexis de Tocqueville an Leo Thun, Paris, 13. März 1856Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Philipp Segesser an Leo Thun Wien, 30. September 1858 Philipp Segesser an Leo Thun, Wien, 30. September 1858Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Samuel Andriewicz an Leo Thun Czahor, 5. November 1859 Samuel Andriewicz an Leo Thun, Czahor, 5. November 1859Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Memorandum von unbekannter Hand mit dem Titel "Die Slavische Propaganda mit besonderer Beziehung auf den Clerus der nicht unirten griechischen Kirche in Österreich"o. D. [post 1854] Memorandum von unbekannter Hand mit dem Titel "Die Slavische Propaganda mit besonderer Beziehung auf den Clerus der nicht unirten griechischen Kirche in Österreich" o. D. [post 1854]Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Eigenhändige Notizen Leo Thuns über einige Fragen der Universitätsreformo. O., o. D. [1852/53] Eigenhändige Notizen Leo Thuns über einige Fragen der Universitätsreform o. O., o. D. [1852/53]Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Franz Petter an Leo Thun Spalato [Split], 14. April 1850 Franz Petter an Leo Thun, Spalato [Split], 14. April 1850Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Heinrich Suchecki an einen polnischen Professor in Wien Lemberg, 30. Juli 1850 Heinrich Suchecki an einen polnischen Professor in, Wien, Lemberg, 30. Juli 1850Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Constantin Höfler an Leo Thun Prag, 12. Mai 1855 Constantin Höfler an Leo Thun, Prag, 12. Mai 1855Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Leopold Neumann an Leo Thun Wien, 13. April 1851 Leopold Neumann an Leo Thun, Wien, 13. April 1851Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Friedrich Hahn an Leo Thun Wien, 1. Oktober 1854 Friedrich Hahn an Leo Thun, Wien, 1. Oktober 1854Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Das Professorenkollegium der Universität Wien an Leo Thun Wien, 21. Oktober 1860 Das Professorenkollegium der Universität Wien an Leo Thun, Wien, 21. Oktober 1860Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Ernst Moy de Sons an Leo Thun Innsbruck, 1. Februar 1852 Ernst Moy de Sons an Leo Thun, Innsbruck, 1. Februar 1852Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Albert Kohn an Leo Thun Raudnitz, 04. Oktober 1850 Albert Kohn an Leo Thun, Raudnitz, 04. Oktober 1850Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
George Phillips an einen Ministerialrat im Ministerium für Kultus und Unterricht Wien, 10. Januar 1852 George Phillips an einen Ministerialrat im Ministerium für Kultus und Unterricht, Wien, 10. Januar 1852Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
, doch kann ihn Seine
Majestät der Kaiser auch an einen anderen Ort berufen.
IV. Allgemeine Grundzüge der Geschäftsordnung
§ 30. Die Ausarbeitung einer umfassenden Geschäftsordnung wird die erste
Beschäftigung des Reichsrathes nach erfolgter Zusammentretung seyn und Seiner
Majestät dem Kaiser sowie über die Vorschläge über das Hülfspersonal und die
Dienerschaft, den Besoldungsstand, die Genüsse und Gebühren, dann die
materiellen Diensterfordernisse vorgelegt werden. Folgende Grundsätze werden
darin ihren näheren Ausdruck zu finden haben. § 31. Die Verhandlungen des
Reichsrathes sind ohne Öffentlichkeit. Die Geschäftssprache desselben ist die
deutsche, ohne bei mündlichen Verhandlungen andere Sprachen unbedingt
auszuschließen.12 § 32. Der Reichsrath wird in drei Sectionen getheilt, und zwar: a. in
die Sektion des Inneren nebst Kultus, Unterricht und ökonomisch-administrativen
Militärgegenständen, b. in die Section für Finanzen, Handel, Industrie,
Kommunicationen, Ackerbau und Bergwesen, c. in die Sektion für
Justiz. Zur Leitung der Verhandlungen in den Sektionen wird einer der
Reichsräthe vom Präsidenten bestimmt. Keine der Sektionen hat vor der anderen
einen Vorrang. Ein Mitglied kann mehreren Sectionen angehören. § 33. Der
Präsident des Reichsrathes verfügt innerhalb der festgesetzten Eintheilung die
Geschäftszuweisung. § 34. Die an den Reichsrath in gehöriger Weise gelangten
Aufgaben sind, sobald die Vorarbeit vollendet ist, in Berathung zu ziehen und
die Antragsbeschlüsse mit gleichzeitiger genauer Anführung aller Abstimmungen im
Protokolle niederzulegen. Übrigens nach § 6 zu verfahren. § 35. Es steht
jedem Rathe frei, seine besondere Meinung schriftlich dem Protokolle
beizulegen.13 § 36. Kein berufener Reichsrath kann sich außer in Angelegenheiten
persönlicher Betreffnisse oder Erkrankung der Theilnahme und Abstimmung
enthalten. Es darf aber auch kein nach der Geschäftsordnung berufener Reichsrath
(mit der obigen Ausnahme) übergangen oder ausgeschlossen werden. § 37. Die
Geschäftsordnung hat genau zu bestimmen, was in einer Plenarversammlung des
Reichsrathes und was in zwei gleichzeitig versammelten Sektionen vorgetragen
werden soll. § 38. Bei der Einberufung zeitlicher Theilnehmer sind die
Vorarbeiten, für welche sie geladen wurden, vor allem ihrer eigenen Berathung zu
unterziehen, welcher der Präsident selbst oder durch einen Stellvertreter
vorzusitzen hat. Dieser Berathung können die Reichsräthe beiwohnen, ohne
wirksamen Antheil daran zu nehmen. Die im Protocolle niedergelegten
Resultate der Berathung der zeitlichen Theilnehmer gelangen dann erst an den
Reichsrath, wo sie nach dem Statute der Geschäftsordnung in weitere Verhandlung
genommen werden. § 39. Es bleibt Seiner Majestät dem Kaiser vorbehalten, den
Reichsrath unter Allerhöchsteigenem Vorsitz Gegenstände erörtern zu lassen,
worüber Allerhöchstdieselben jedesmal besondere Weisungen an den Präsidenten des
Reichsrathes erlassen.
Entwurf des Reichsrathsstatutes
A. nach dem Vorschlage der zu dessen Entwerfung eingesetzt
gewesenen Commission
14
B. nach dem Vorschlage des Ministercomités vom 10. und 11.
Hornung 1851 gemäß den früheren Ministerrathsbeschlüssen
Wir Franz Joseph der Erste von Gottes Gnaden Kaiser von Oesterreich, König
von Ungarn und Böhmen, König der Lombardei und Venedigs, von Dalmatien,
Croatien, Slavonien, Galizien, Lodomerien und Illyrien, König von Jerusalem,
etc. Erzherzog von Oesterreich, Großherzog von Toskana und Krakau, Herzog
von Lothringen, von Salzburg, Steyer, Kärnthen, Krain und der Bukowina;
Großfürst von Siebenbürgen; Markgraf von Mähren; Herzog von Ober- und
Niederschlesien, von Modena, Parma, Piacenza und Guastalla, von Auschwitz
und Zator, von Teschen, Friaul, Ragusa und Zara; gefürsteter Graf von
Habsburg, von Tirol, von Kyburg, Görz und Gradiska; Fürst von Trient und
Brixen; Markgraf von Ober- und Nieder-Lausitz und in Istrien; Graf von
Hohenembs, Feldkirch, Bregenz, Sonnenberg etc.; Herr von Triest, von Cattaro
und auf der windischen Mark; Großwoywod der Woywodschaft Serbien etc. etc.
haben in Ausführung der §§ 96 bis 98 der Reichsverfassung nach eingeholtem
Gutachten der unter dem Vorsitze Unseres Reichsrathspräsidenten
zusammengesetzten Commission und nach Anhörung Unseres Ministerrathes im
Grunde der §§ 87 und 120 der Reichsverfassung folgendes Statut über den
Reichsrath erlassen:
I. Abschnitt:
Bestimmung und Stellung des Reichsrathes
§ 1. Der Reichsrath ist zur Berathung aller jener Angelegenheiten
bestimmt, über welche er von Uns befragt oder von Unserem Ministerrathe
Organisation(en)
Typ nicht verfügbar
Ministerrath
Erwähnt in
Gesetzesentwurf über das Verfahren der Gerichtsbehörden zur Durchführung des allerhöchsten Patents vom 25. September 1850o. D. [März 1851]RGBl 11/1851 Gesetzesentwurf über das Verfahren der Gerichtsbehörden zur Durchführung des allerhöchsten Patents vom 25. September 1850 o. D. [März 1851]Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Entwürfe für das Statut des Reichsrats Jänner bis Februar 1851 Entwürfe für das Statut des Reichsrats Jänner bis Februar 1851Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Stellungnahme Leo Thuns zum Resolutionsentwurf des Reichsratspräsidenten Erzherzog Rainer[?] zur Reform der Gymnasien o. O., o. D. [1857] Stellungnahme Leo Thuns zum Resolutionsentwurf des Reichsratspräsidenten Erzherzog Rainer[?] zur Reform der Gymnasien o. O., o. D. [1857]Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Entwurf des Patents zur Einführung des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuchs in Ungarn, Kroatien, Slawonien, der serbischen Woiwodschaft und dem Temescher Banat 1852 Entwurf des Patents zur Einführung des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuchs in Ungarn, Kroatien, Slawonien, der serbischen Woiwodschaft und dem Temescher Banat 1852Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Leo Thun an Alexander Bach o. O. [Wien], [1850] Leo Thun an Alexander Bach, o. O. [Wien], [1850]Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Leo Thun an Joseph Alexander Helfert o. O. [Slabce?], 7. Juli 1852 Leo Thun an Joseph Alexander Helfert o. O. [Slabce?], 7. Juli 1852Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Aufsatz von Ferdinand Langenau über den Einfluss von Windisch-Graetz am Kaiserhof während der Revolution 1848 Wien, Dezember 1849 Aufsatz von Ferdinand Langenau über den Einfluss von Windisch-Graetz am Kaiserhof während der Revolution 1848, Wien, Dezember 1849Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
um sein Gutachten angegangen wird.
§ 1. Der Reichsrath ist ein in Gemäßheit der
Reichsverfassung (§ 96) zur Seite der Krone und der vollziehenden
Reichsgewalt eingesetzter Körper zur Berathung aller jener
Angelegenheiten, über welche er im Sinne des § 7 dieses Statutes einen
berathenden Einfluß auszuüben berufen oder von der Krone oder von der
vollziehenden Reichsgewalt um sein Gutachten angegangen wird.
§ 2. Die vorzüglichste Aufgabe des Reichsrathes ist Uns und Unsere
Regierung durch seine Einsichten, Kenntnisse und Erfahrungen zu
unterstützen, damit in der Gesetzgebung gediegene Reife (und Einheit der
leitenden Grundsätze) erzielt werde.
§ 2. Seine vorzügliche Aufgabe ist es, die Krone und die
vollziehende Reichsgewalt durch seine Kenntnisse und Erfahrungen zu
unterstützen, damit in der Gesetzgebung und Verwaltung gediegene Reife
und Einheit der leitenden Grundsätze erzielt werde.
§ 3. Der Reichsrath ist ausschließend und unmittelbar Uns
untergeordnet. Seine Stellung zu Unseren Ministerien ist jene der Nebenordnung.
§ 3. Der Reichsrath ist ausschließend und unmittelbar
Seiner Majestät dem Kaiser untergeordnet. Seine Stellung zu den
Ministerien ist jene der Nebenordnung.
§ 4. Sein Beruf ist ein rein berathender. In Ertheilung seines Rathes
ist er unabhängig, selbstständig und in seiner freien Berathung gesichert.
§ 4. Sein Beruf ist ein rein berathender. In Ertheilung
seines Rathes ist er unabhängig, selbstständig und in seiner freien
Berathung gesichert.
§ 5. Aufträge zur Erstattung von Gutachten gelangen an den Reichsrath
unmittelbar von Uns und Einladungen in gleicher Absicht von dem Ministerrathe
Organisation(en)
Typ nicht verfügbar
Ministerrath
Erwähnt in
Gesetzesentwurf über das Verfahren der Gerichtsbehörden zur Durchführung des allerhöchsten Patents vom 25. September 1850o. D. [März 1851]RGBl 11/1851 Gesetzesentwurf über das Verfahren der Gerichtsbehörden zur Durchführung des allerhöchsten Patents vom 25. September 1850 o. D. [März 1851]Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Entwürfe für das Statut des Reichsrats Jänner bis Februar 1851 Entwürfe für das Statut des Reichsrats Jänner bis Februar 1851Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Stellungnahme Leo Thuns zum Resolutionsentwurf des Reichsratspräsidenten Erzherzog Rainer[?] zur Reform der Gymnasien o. O., o. D. [1857] Stellungnahme Leo Thuns zum Resolutionsentwurf des Reichsratspräsidenten Erzherzog Rainer[?] zur Reform der Gymnasien o. O., o. D. [1857]Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Entwurf des Patents zur Einführung des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuchs in Ungarn, Kroatien, Slawonien, der serbischen Woiwodschaft und dem Temescher Banat 1852 Entwurf des Patents zur Einführung des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuchs in Ungarn, Kroatien, Slawonien, der serbischen Woiwodschaft und dem Temescher Banat 1852Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Leo Thun an Alexander Bach o. O. [Wien], [1850] Leo Thun an Alexander Bach, o. O. [Wien], [1850]Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Leo Thun an Joseph Alexander Helfert o. O. [Slabce?], 7. Juli 1852 Leo Thun an Joseph Alexander Helfert o. O. [Slabce?], 7. Juli 1852Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Aufsatz von Ferdinand Langenau über den Einfluss von Windisch-Graetz am Kaiserhof während der Revolution 1848 Wien, Dezember 1849 Aufsatz von Ferdinand Langenau über den Einfluss von Windisch-Graetz am Kaiserhof während der Revolution 1848, Wien, Dezember 1849Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
. Einzelne Minister leiten die
Vergutachtung eines Gegenstandes im Körper des Reichsrathes nur durch den
Ministerrath
Organisation(en)
Typ nicht verfügbar
Ministerrath
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Gesetzesentwurf über das Verfahren der Gerichtsbehörden zur Durchführung des allerhöchsten Patents vom 25. September 1850o. D. [März 1851]RGBl 11/1851 Gesetzesentwurf über das Verfahren der Gerichtsbehörden zur Durchführung des allerhöchsten Patents vom 25. September 1850 o. D. [März 1851]Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Entwürfe für das Statut des Reichsrats Jänner bis Februar 1851 Entwürfe für das Statut des Reichsrats Jänner bis Februar 1851Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Stellungnahme Leo Thuns zum Resolutionsentwurf des Reichsratspräsidenten Erzherzog Rainer[?] zur Reform der Gymnasien o. O., o. D. [1857] Stellungnahme Leo Thuns zum Resolutionsentwurf des Reichsratspräsidenten Erzherzog Rainer[?] zur Reform der Gymnasien o. O., o. D. [1857]Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Entwurf des Patents zur Einführung des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuchs in Ungarn, Kroatien, Slawonien, der serbischen Woiwodschaft und dem Temescher Banat 1852 Entwurf des Patents zur Einführung des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuchs in Ungarn, Kroatien, Slawonien, der serbischen Woiwodschaft und dem Temescher Banat 1852Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Leo Thun an Alexander Bach o. O. [Wien], [1850] Leo Thun an Alexander Bach, o. O. [Wien], [1850]Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Leo Thun an Joseph Alexander Helfert o. O. [Slabce?], 7. Juli 1852 Leo Thun an Joseph Alexander Helfert o. O. [Slabce?], 7. Juli 1852Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Aufsatz von Ferdinand Langenau über den Einfluss von Windisch-Graetz am Kaiserhof während der Revolution 1848 Wien, Dezember 1849 Aufsatz von Ferdinand Langenau über den Einfluss von Windisch-Graetz am Kaiserhof während der Revolution 1848, Wien, Dezember 1849Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
ein. Eingaben von
anderen Behörden, Körperschaften oder Privaten können keine Veranlassung zu
Verhandlungen oder Berathungen des Reichsrathes geben und sind, wenn sie
nicht ausschließend die inneren Angelegenheiten desselben betreffen, stets
unerwidert zu lassen.
§ 5. Aufträge zur Ertheilung von Gutachten gelangen an den
Reichsrath unmittelbar von Seiner Majestät dem Kaiser und Einladungen in
gleicher Absicht von dem Ministerrathe. Einzelne Minister können die
Vergutachtung eines Gegenstandes im Körper des Reichsrathes nur durch
den Ministerrath veranlassen. Eingaben von anderen Behörden,
Körperschaften oder Privaten können keine Veranlassung zu Berathungen
des Reichsrathes geben und sind, wenn sie nicht ausschließend die
inneren Angelegenheiten des Reichsrathes betreffen, stets unerwidert zu
lassen.
§ 6. Die unmittelbar von Uns an den Reichsrath gehenden Gegenstände
kommen demselben mittelst kaiserlichen Erlasses zu. Das Gutachten hierüber
wird Uns unmittelbar vorgelegt. Gegenstände, welche der Ministerrath
Organisation(en)
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Ministerrath
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Gesetzesentwurf über das Verfahren der Gerichtsbehörden zur Durchführung des allerhöchsten Patents vom 25. September 1850o. D. [März 1851]RGBl 11/1851 Gesetzesentwurf über das Verfahren der Gerichtsbehörden zur Durchführung des allerhöchsten Patents vom 25. September 1850 o. D. [März 1851]Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Entwürfe für das Statut des Reichsrats Jänner bis Februar 1851 Entwürfe für das Statut des Reichsrats Jänner bis Februar 1851Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Stellungnahme Leo Thuns zum Resolutionsentwurf des Reichsratspräsidenten Erzherzog Rainer[?] zur Reform der Gymnasien o. O., o. D. [1857] Stellungnahme Leo Thuns zum Resolutionsentwurf des Reichsratspräsidenten Erzherzog Rainer[?] zur Reform der Gymnasien o. O., o. D. [1857]Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Entwurf des Patents zur Einführung des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuchs in Ungarn, Kroatien, Slawonien, der serbischen Woiwodschaft und dem Temescher Banat 1852 Entwurf des Patents zur Einführung des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuchs in Ungarn, Kroatien, Slawonien, der serbischen Woiwodschaft und dem Temescher Banat 1852Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Leo Thun an Alexander Bach o. O. [Wien], [1850] Leo Thun an Alexander Bach, o. O. [Wien], [1850]Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Leo Thun an Joseph Alexander Helfert o. O. [Slabce?], 7. Juli 1852 Leo Thun an Joseph Alexander Helfert o. O. [Slabce?], 7. Juli 1852Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Aufsatz von Ferdinand Langenau über den Einfluss von Windisch-Graetz am Kaiserhof während der Revolution 1848 Wien, Dezember 1849 Aufsatz von Ferdinand Langenau über den Einfluss von Windisch-Graetz am Kaiserhof während der Revolution 1848, Wien, Dezember 1849Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
an den Reichsrath leitet, sind
zu diesem Behufe durch den Präsidenten des Ministerrathes an jenen des
Reichsrathes zu übersenden. In diesem Falle ist auch das Ergebnis der
reichsräthlichen Berathung sammt der Abschrift des Berathungsprotokolls an
den Präsidenten des Ministerrathes
Organisation(en)
Typ nicht verfügbar
Ministerrath
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Gesetzesentwurf über das Verfahren der Gerichtsbehörden zur Durchführung des allerhöchsten Patents vom 25. September 1850o. D. [März 1851]RGBl 11/1851 Gesetzesentwurf über das Verfahren der Gerichtsbehörden zur Durchführung des allerhöchsten Patents vom 25. September 1850 o. D. [März 1851]Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Entwürfe für das Statut des Reichsrats Jänner bis Februar 1851 Entwürfe für das Statut des Reichsrats Jänner bis Februar 1851Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Stellungnahme Leo Thuns zum Resolutionsentwurf des Reichsratspräsidenten Erzherzog Rainer[?] zur Reform der Gymnasien o. O., o. D. [1857] Stellungnahme Leo Thuns zum Resolutionsentwurf des Reichsratspräsidenten Erzherzog Rainer[?] zur Reform der Gymnasien o. O., o. D. [1857]Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Entwurf des Patents zur Einführung des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuchs in Ungarn, Kroatien, Slawonien, der serbischen Woiwodschaft und dem Temescher Banat 1852 Entwurf des Patents zur Einführung des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuchs in Ungarn, Kroatien, Slawonien, der serbischen Woiwodschaft und dem Temescher Banat 1852Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Leo Thun an Alexander Bach o. O. [Wien], [1850] Leo Thun an Alexander Bach, o. O. [Wien], [1850]Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Leo Thun an Joseph Alexander Helfert o. O. [Slabce?], 7. Juli 1852 Leo Thun an Joseph Alexander Helfert o. O. [Slabce?], 7. Juli 1852Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Aufsatz von Ferdinand Langenau über den Einfluss von Windisch-Graetz am Kaiserhof während der Revolution 1848 Wien, Dezember 1849 Aufsatz von Ferdinand Langenau über den Einfluss von Windisch-Graetz am Kaiserhof während der Revolution 1848, Wien, Dezember 1849Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
zu leiten.
§ 6. Die unmittelbar von Seiner Majestät dem Kaiser an den
Reichsrath gehenden Gegenstände kommen demselben mittels kaiserlichen
Erlasses zu. Das Gutachten hierüber wird Seiner Majestät unmittelbar
vorgelegt. Gegenstände, welche der Ministerrath an den Reichsrath
leitet, sind zu diesem Behufe durch den Präsidenten des Ministerrathes
an jenen des Reichsrathes zu übersenden. In diesem Falle ist auch das
Ergebnis der reichsräthlichen Berathung an den Präsidenten des
Ministerrathes zu leiten.
§ 7. Der Reichsrath wird, Dringlichkeitsfälle ausgenommen, in allen
Fragen der Gesetzgebung gehört und der Anhörung desselben in der Kundmachung
der Gesetze erwähnt. Übrigens behalten Wir Uns vor die Ansicht und das
Gutachten des Reichsrathes auch in anderen Angelegenheiten zu vernehmen.
§ 7. Der Berathung und Begutachtung des Reichsrathes sind
jederzeit zu unterziehen: Alle Gegenstände der Reichs- und
Landesgesetzgebung und der Gesetzerläuterung sowie jene der im
Verfügungswege zu erlassenden Anordnungen, welche zu ihrer gesetzlichen
Geltung die kaiserliche Sanction bedürfen. In der Kundmachung
solcher Gesetze und Verfügungen ist die vorausgegangene Vernehmung des
Reichsrathes stets ausdrücklich zu erwähnen.
§ 8. In Beziehung auf alle anderen Gegenstände steht es
der Krone und dem Ministerium frei, sie der Berathung und Begutachtung
des Reichsrathes zu unterziehen.
§ 8. Dem Reichsrathe sollen in der Regel ausgearbeitete Entwürfe zur
Berathung und Begutachtung übergeben werden. Er kann aber auch berufen
werden, Gesetzentwürfe auszuarbeiten.
§ 9. Dem Reichsrathe können nur bereits ausgearbeitete
Entwürfe zur Berathung und Begutachtung übergeben werden; zur ersten
Verfassung derselben ist er nicht berufen.
§ 9. Der Reichsrath hat keinerlei Initiative in Vorlegung von Gesetzes-
oder Verordnungsvorschlägen. Sollten ihm jedoch bei einem seiner Berathung
zugewiesenen Gegenstande Lücken, Mängel oder Bedürfnisse in der über
denselben bestehenden Gesetzgebung auffallen, so ist er berufen, sie bei der
Abgabe seines Gutachtens zur Sprache zu bringen.
§ 10. Der Reichsrath hat keinerlei Initiative in Vorlegung
von Gesetzes- oder Verordnungsvorschlägen. Sollten ihm jedoch in der
bestehenden Gesetzgebung im weitesten Sinne Lücken, Mängel oder
Bedürfnisse auffallen, so ist er berufen, dieselben ohne Erstattung
eines Vorschlages Seiner Majestät dem Kaiser wohlbegründet vorzustellen,
Allerhöchstdemselben vorbehaltend, davon im verfassungsmäßigen Wege
Gebrauch zu machen.
§ 10. Das Resultat der Berathung des Reichsrathes kann das Ministerium
in seinen Anträgen nicht binden.
§ 11. Das Resultat der Berathung des Reichsrathes kann das
allein verantwortliche Ministerium in seinen Anträgen in seinen Anträgen
nicht binden. In den Angelegenheiten, welche im § 7 bezeichnet sind,
wird der Ministerrath seine Beschlüsse mit ihrer Begründung durch
abschriftliche Mittheilung der Protokolle dem Reichsrathe zur
Kenntnisnahme eröffnen.
§ 11. Sollten Wir für gut finden, dem Reichsrathe noch andere Attribute
oder Funktionen zuzuweisen, so werden Wir hierüber die weiteren Bestimmungen erlassen.
§ 12. Sollten dem Reichsrathe noch andere Attribute oder
Functionen zugedacht werden wollen, so sind sie als Ergänzung des
gegenwärtigen Statutes im gesetzlichen Wege zu Stande zu bringen.
II. Abschnitt:
Zusammensetzung des Reichsrathes
§ 12. Der Reichsrath besteht aus seinem Präsidenten und Reichsräthen im
ordentlichen und außerordentlichen Dienste. Ein Stellvertreter des
Präsidenten wird von Uns aus den Reichsräthen bestimmt. Zur Besorgung
der Hilfs- und Ordnungsgeschäfte wird ihm das nöthige Personale in
entsprechender Anzahl zugewiesen.
Zusatz nach dem Antrage des Ministers des Innern
Juli und Okt. 1848 Justizminister, ab Juli 1849 Minister des Innern,
1859–1867 österr. Botschafter im Vatikan
Erwähnt in
Promemoria über die Mängel der Gesetzkundmachung in Österreich von Alois Šembera Wien, Mai 1860 Promemoria über die Mängel der Gesetzkundmachung in Österreich von Alois Šembera, Wien, Mai 1860Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Note von Franz Nádasdy an Agenor Goluchowski o. O., 5. November 1859 Note von Franz Nádasdy an Agenor Goluchowski o. O., 5. November 1859Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Entwürfe für das Statut des Reichsrats Jänner bis Februar 1851 Entwürfe für das Statut des Reichsrats Jänner bis Februar 1851Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Gustav Franz Schreiner an Joseph Alexander Helfert Graz, 29./30. Juli 1855 Gustav Franz Schreiner an Joseph Alexander Helfert, Graz, 29./30. Juli 1855Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Leo Thun an Alexander Bach Hetzendorf, Ostersonntag [23. März 1856] Leo Thun an Alexander Bach, Hetzendorf, Ostersonntag [23. März 1856]Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Entwurf zur Einrichtung und zu den Kompetenzen der Bezirksämter [1851/52] Entwurf zur Einrichtung und zu den Kompetenzen der Bezirksämter [1851/52]Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Leo Thun an Alexander Bach o. O., 6. September [1853] Leo Thun an Alexander Bach, o. O., 6. September [1853]Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Leo Thun an Alexander Bach o. O. [Wien], [1850] Leo Thun an Alexander Bach, o. O. [Wien], [1850]Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Leo Thun an Joseph Alexander Helfert o. O., o. D. [8. April 1851] Leo Thun an Joseph Alexander Helfert o. O., o. D. [8. April 1851]Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Leo Thun an Alexander Bach o. O. [Wien], 3. Mai 1854 Leo Thun an Alexander Bach, o. O. [Wien], 3. Mai 1854Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Heinrich Suchecki an Leo Thun Prag, 10. Januar 1860 Heinrich Suchecki an Leo Thun, Prag, 10. Januar 1860Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Leo Thun an Alexander Bach o. O. [Wien], [April 1851] Leo Thun an Alexander Bach, o. O. [Wien], [April 1851]Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Leo Thun an Alexander Bach o. O. [Wien], 11. Januar 1853 Leo Thun an Alexander Bach, o. O. [Wien], 11. Januar 1853Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Ignaz Beck an Leo Thun Triest, 18. Mai 1853 Ignaz Beck an Leo Thun, Triest, 18. Mai 1853Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Leo Thun an Alexander Bach Hetzendorf, 8. Juli 1859 Leo Thun an Alexander Bach, Hetzendorf, 8. Juli 1859Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Leo Thun an Alexander Bach o. O., o. D. [1850/51] Leo Thun an Alexander Bach, o. O., o. D. [1850/51]Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Friedrich Liechtenstein an Leo Thun o. O., o. D. [1858]Friedrich Liechtenstein an Leo Thun o. O., o. D. [1858]Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Entwurf des Verfassungspatents für die gefürstete Grafschaft Tirol und Stellungnahmen Leo Thun dazuo. D. [1849/50] Entwurf des Verfassungspatents für die gefürstete Grafschaft Tirol und Stellungnahmen Leo Thun dazu o. D. [1849/50]Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Bemerkungen Leo Thuns zu den Verhältnissen in Ungarno. O., November 1859 Bemerkungen Leo Thuns zu den Verhältnissen in Ungarn o. O., November 1859Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Leo Thun an Alexander Bach [Wien], o. D. [Juli 1850] Leo Thun an Alexander Bach, [Wien], o. D. [Juli 1850]Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Resolutionsentwurf bezüglich der kirchlichen Organisation der Protestanten beider Bekenntnisse in Ungarn Wien, Dezember 1858 Resolutionsentwurf bezüglich der kirchlichen Organisation der Protestanten beider Bekenntnisse in Ungarn, Wien, Dezember 1858Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Leo Thun an Alexander Bach Hetzendorf, 11. Juli [o. J.] Leo Thun an Alexander Bach, Hetzendorf, 11. Juli [o. J.]Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Leo Thun an Alexander Bach o. O., o. D. Leo Thun an Alexander Bach, o. O., o. D.Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Leo Thun an Alexander Bach o. O. [Wien], [1851] Leo Thun an Alexander Bach, o. O. [Wien], [1851]Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Note von Franz Nádasdy an Agenor Goluchowski Wien, 5. November 1859 Note von Franz Nádasdy an Agenor Goluchowski, Wien, 5. November 1859Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Leo Thun an Joseph Alexander Helfert o. O., o. D. [6. Juni 1853] Leo Thun an Joseph Alexander Helfert o. O., o. D. [6. Juni 1853]Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Leo Thun an Alexander Bach o. O., o. D. Leo Thun an Alexander Bach, o. O., o. D.Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Entwurf für eine Verfassungspatent für die gefürstete Grafschaft Tirol und Stellungnahmen von Leo Thun dazuo. D. [1849/50] Entwurf für eine Verfassungspatent für die gefürstete Grafschaft Tirol und Stellungnahmen von Leo Thun dazu o. D. [1849/50]Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Joseph Alexander Helfert an Leo Thun Wien, 7. September 1853 Joseph Alexander Helfert an Leo Thun, Wien, 7. September 1853Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Briefe, Akten und Stellungnahmen zum Ehrenbeleidigungsprozess zwischen Josef Matthäus Aigner und Christian Ruben1856–1857Briefe, Akten und Stellungnahmen zum Ehrenbeleidigungsprozess zwischen Josef Matthäus Aigner und Christian Ruben 1856–1857Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Josef Herget an Leo Thun Eger, 9. Dezember 1851 Josef Herget an Leo Thun, Eger, 9. Dezember 1851Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Entwürfe, Akten und Stellungnahmen zur Ausarbeitung eines neuen Statutes der Universität Wien, o. D. [1854–1857] Entwürfe, Akten und Stellungnahmen zur Ausarbeitung eines neuen Statutes der Universität Wien, o. D. [1854–1857]Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Leo Thun an Alexander Bach o. O. [Wien], [April 1851] Leo Thun an Alexander Bach, o. O. [Wien], [April 1851]Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Eh. Entwurf von Leo Thun für eine kaiserliche Verordnung zur Einrichtung von Kultusreferaten bei den Statthaltereieno. O., o. D.[1854] Eh. Entwurf von Leo Thun für eine kaiserliche Verordnung zur Einrichtung von Kultusreferaten bei den Statthaltereien o. O., o. D.[1854]Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Karl Inzaghi an Leo Thun Graz, 11. Dezember 1851 Karl Inzaghi an Leo Thun, Graz, 11. Dezember 1851Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Ludwig Heufler an Leo Thun Kronstadt, 14. Mai 1850 Ludwig Heufler an Leo Thun, Kronstadt, 14. Mai 1850Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Ignaz Deutsch an Leo Thun Wien, 10. April 1860 Ignaz Deutsch an Leo Thun, Wien, 10. April 1860Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Leo Thun an Alexander Bach o. O., o. D. [27. April 1851] Leo Thun an Alexander Bach, o. O., o. D. [27. April 1851]Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
: und die Benützung des
Cabinetsarchives eingeräumt.
§ 13. Der Reichsrath besteht aus seinem Präsidenten, den
Reichsräthen und zeitlichen Theilnehmern. Ein Stellvertreter des
Präsidenten wird von Seiner Majestät aus den Reichsräthen bestimmt. Zur
Besorgung der Hülfs- und Ordnungsgeschäfte werden ihm das Cabinetsarchiv
und besondere Organe in entsprechender Zahl zugewiesen.
§ 13. Alle Personalernennungen gehen von Uns aus. Wir behalten Uns
übrigens vor, abgesondert zu bestimmen, welche Kathegorien des
Hilfspersonals und der Dienerschaft dann unter welchen Bedingungen, der Wahl
und Ernennung des Reichsrathes selbst oder seines Präsidenten überlassen
werden. Als Ehrentitel wird die Benennung Reichsrath nie ertheilt.
§ 14. Alle Personalernennungen sind Seiner Majestät dem
Kaiser vorbehalten. Von Allerhöchstdenselben hängt es ab, darüber
Vorschläge einzuholen und zu bestimmen, welche Kategorien des
Hülfspersonales und der Dienerschaft, dann unter welchen Bedingungen der
Wahl und Ernennung des Reichsrathes selbst oder seines Präsidenten
überlassen werden wollen. Als Ehrentitel wird die bloße Benennung
Reichsrath nie ertheilt.
§ 14. Die Zahl der Reichsräthe im ordentlichen Dienste wird nach dem
Bedürfnisse des Geschäftsumfanges über den Vorschlag Unseres
Reichsrathspräsidenten von Uns bestimmt werden. Die Zahl der Reichsräthe im
außerordentlichen Dienste ist unbestimmt. Bei der Wahl der Reichsräthe wird
auf die verschiedenen Theile des Reiches entsprechende Rücksicht genommen
werden.15
§ 15. Die Zahl der Reichsräthe wird vorläufig auf achtzehn
bestimmt. Ihre Ernennung erfolgt in der Art, daß die Wahl der einen
Hälfte vorzugsweise aus dem Grunde besonderer Geschäfts- und
Fachkenntnisse, jene der anderen Hälfte aber vorzugsweise mit Rücksicht
auf die verschiedenen Theile des Reiches (§ 97 Reichsverfassung)
bestimmt werde.
§ 15. Wenn nach dem Erachten des Reichsrathes die Nothwendigkeit oder
Räthlichkeit der Einvernehmung von Männern sich ergeben sollte, welche durch
ihre Erfahrung, ihr Wissen, ihre gesellschaftliche Stellung zum
Gesammtüberblicke der Verhältnisse befähiget oder durch besondere Kenntnisse
in den verschiedenen Fächern ausgezeichnet sind, so wird der Reichsrath
Unseren Ministerrath
Organisation(en)
Typ nicht verfügbar
Ministerrath
Erwähnt in
Gesetzesentwurf über das Verfahren der Gerichtsbehörden zur Durchführung des allerhöchsten Patents vom 25. September 1850o. D. [März 1851]RGBl 11/1851 Gesetzesentwurf über das Verfahren der Gerichtsbehörden zur Durchführung des allerhöchsten Patents vom 25. September 1850 o. D. [März 1851]Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Entwürfe für das Statut des Reichsrats Jänner bis Februar 1851 Entwürfe für das Statut des Reichsrats Jänner bis Februar 1851Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Stellungnahme Leo Thuns zum Resolutionsentwurf des Reichsratspräsidenten Erzherzog Rainer[?] zur Reform der Gymnasien o. O., o. D. [1857] Stellungnahme Leo Thuns zum Resolutionsentwurf des Reichsratspräsidenten Erzherzog Rainer[?] zur Reform der Gymnasien o. O., o. D. [1857]Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Entwurf des Patents zur Einführung des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuchs in Ungarn, Kroatien, Slawonien, der serbischen Woiwodschaft und dem Temescher Banat 1852 Entwurf des Patents zur Einführung des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuchs in Ungarn, Kroatien, Slawonien, der serbischen Woiwodschaft und dem Temescher Banat 1852Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Leo Thun an Alexander Bach o. O. [Wien], [1850] Leo Thun an Alexander Bach, o. O. [Wien], [1850]Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Leo Thun an Joseph Alexander Helfert o. O. [Slabce?], 7. Juli 1852 Leo Thun an Joseph Alexander Helfert o. O. [Slabce?], 7. Juli 1852Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Aufsatz von Ferdinand Langenau über den Einfluss von Windisch-Graetz am Kaiserhof während der Revolution 1848 Wien, Dezember 1849 Aufsatz von Ferdinand Langenau über den Einfluss von Windisch-Graetz am Kaiserhof während der Revolution 1848, Wien, Dezember 1849Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
hierzu auffordern,
welcher nach Einholung Unserer Genehmigung die Wahl und Abhörung dieser
Männer die vom Reichsrathe genau anzugebenden Punkte vornehmen und deren
Ergebnis dem Reichsrathe mittheilen wird.16
Oder nach dem Vorschlage des Ministers des Innern
Juli und Okt. 1848 Justizminister, ab Juli 1849 Minister des Innern,
1859–1867 österr. Botschafter im Vatikan
Erwähnt in
Promemoria über die Mängel der Gesetzkundmachung in Österreich von Alois Šembera Wien, Mai 1860 Promemoria über die Mängel der Gesetzkundmachung in Österreich von Alois Šembera, Wien, Mai 1860Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Note von Franz Nádasdy an Agenor Goluchowski o. O., 5. November 1859 Note von Franz Nádasdy an Agenor Goluchowski o. O., 5. November 1859Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Entwürfe für das Statut des Reichsrats Jänner bis Februar 1851 Entwürfe für das Statut des Reichsrats Jänner bis Februar 1851Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Gustav Franz Schreiner an Joseph Alexander Helfert Graz, 29./30. Juli 1855 Gustav Franz Schreiner an Joseph Alexander Helfert, Graz, 29./30. Juli 1855Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Leo Thun an Alexander Bach Hetzendorf, Ostersonntag [23. März 1856] Leo Thun an Alexander Bach, Hetzendorf, Ostersonntag [23. März 1856]Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Entwurf zur Einrichtung und zu den Kompetenzen der Bezirksämter [1851/52] Entwurf zur Einrichtung und zu den Kompetenzen der Bezirksämter [1851/52]Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Leo Thun an Alexander Bach o. O., 6. September [1853] Leo Thun an Alexander Bach, o. O., 6. September [1853]Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Leo Thun an Alexander Bach o. O. [Wien], [1850] Leo Thun an Alexander Bach, o. O. [Wien], [1850]Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Leo Thun an Joseph Alexander Helfert o. O., o. D. [8. April 1851] Leo Thun an Joseph Alexander Helfert o. O., o. D. [8. April 1851]Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Leo Thun an Alexander Bach o. O. [Wien], 3. Mai 1854 Leo Thun an Alexander Bach, o. O. [Wien], 3. Mai 1854Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Heinrich Suchecki an Leo Thun Prag, 10. Januar 1860 Heinrich Suchecki an Leo Thun, Prag, 10. Januar 1860Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Leo Thun an Alexander Bach o. O. [Wien], [April 1851] Leo Thun an Alexander Bach, o. O. [Wien], [April 1851]Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Leo Thun an Alexander Bach o. O. [Wien], 11. Januar 1853 Leo Thun an Alexander Bach, o. O. [Wien], 11. Januar 1853Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Ignaz Beck an Leo Thun Triest, 18. Mai 1853 Ignaz Beck an Leo Thun, Triest, 18. Mai 1853Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Leo Thun an Alexander Bach Hetzendorf, 8. Juli 1859 Leo Thun an Alexander Bach, Hetzendorf, 8. Juli 1859Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Leo Thun an Alexander Bach o. O., o. D. [1850/51] Leo Thun an Alexander Bach, o. O., o. D. [1850/51]Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Friedrich Liechtenstein an Leo Thun o. O., o. D. [1858]Friedrich Liechtenstein an Leo Thun o. O., o. D. [1858]Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Entwurf des Verfassungspatents für die gefürstete Grafschaft Tirol und Stellungnahmen Leo Thun dazuo. D. [1849/50] Entwurf des Verfassungspatents für die gefürstete Grafschaft Tirol und Stellungnahmen Leo Thun dazu o. D. [1849/50]Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Bemerkungen Leo Thuns zu den Verhältnissen in Ungarno. O., November 1859 Bemerkungen Leo Thuns zu den Verhältnissen in Ungarn o. O., November 1859Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Leo Thun an Alexander Bach [Wien], o. D. [Juli 1850] Leo Thun an Alexander Bach, [Wien], o. D. [Juli 1850]Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Resolutionsentwurf bezüglich der kirchlichen Organisation der Protestanten beider Bekenntnisse in Ungarn Wien, Dezember 1858 Resolutionsentwurf bezüglich der kirchlichen Organisation der Protestanten beider Bekenntnisse in Ungarn, Wien, Dezember 1858Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Leo Thun an Alexander Bach Hetzendorf, 11. Juli [o. J.] Leo Thun an Alexander Bach, Hetzendorf, 11. Juli [o. J.]Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Leo Thun an Alexander Bach o. O., o. D. Leo Thun an Alexander Bach, o. O., o. D.Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Leo Thun an Alexander Bach o. O. [Wien], [1851] Leo Thun an Alexander Bach, o. O. [Wien], [1851]Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Note von Franz Nádasdy an Agenor Goluchowski Wien, 5. November 1859 Note von Franz Nádasdy an Agenor Goluchowski, Wien, 5. November 1859Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Leo Thun an Joseph Alexander Helfert o. O., o. D. [6. Juni 1853] Leo Thun an Joseph Alexander Helfert o. O., o. D. [6. Juni 1853]Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Leo Thun an Alexander Bach o. O., o. D. Leo Thun an Alexander Bach, o. O., o. D.Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Entwurf für eine Verfassungspatent für die gefürstete Grafschaft Tirol und Stellungnahmen von Leo Thun dazuo. D. [1849/50] Entwurf für eine Verfassungspatent für die gefürstete Grafschaft Tirol und Stellungnahmen von Leo Thun dazu o. D. [1849/50]Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Joseph Alexander Helfert an Leo Thun Wien, 7. September 1853 Joseph Alexander Helfert an Leo Thun, Wien, 7. September 1853Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Briefe, Akten und Stellungnahmen zum Ehrenbeleidigungsprozess zwischen Josef Matthäus Aigner und Christian Ruben1856–1857Briefe, Akten und Stellungnahmen zum Ehrenbeleidigungsprozess zwischen Josef Matthäus Aigner und Christian Ruben 1856–1857Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Josef Herget an Leo Thun Eger, 9. Dezember 1851 Josef Herget an Leo Thun, Eger, 9. Dezember 1851Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Entwürfe, Akten und Stellungnahmen zur Ausarbeitung eines neuen Statutes der Universität Wien, o. D. [1854–1857] Entwürfe, Akten und Stellungnahmen zur Ausarbeitung eines neuen Statutes der Universität Wien, o. D. [1854–1857]Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Leo Thun an Alexander Bach o. O. [Wien], [April 1851] Leo Thun an Alexander Bach, o. O. [Wien], [April 1851]Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Eh. Entwurf von Leo Thun für eine kaiserliche Verordnung zur Einrichtung von Kultusreferaten bei den Statthaltereieno. O., o. D.[1854] Eh. Entwurf von Leo Thun für eine kaiserliche Verordnung zur Einrichtung von Kultusreferaten bei den Statthaltereien o. O., o. D.[1854]Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Karl Inzaghi an Leo Thun Graz, 11. Dezember 1851 Karl Inzaghi an Leo Thun, Graz, 11. Dezember 1851Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Ludwig Heufler an Leo Thun Kronstadt, 14. Mai 1850 Ludwig Heufler an Leo Thun, Kronstadt, 14. Mai 1850Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Ignaz Deutsch an Leo Thun Wien, 10. April 1860 Ignaz Deutsch an Leo Thun, Wien, 10. April 1860Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Leo Thun an Alexander Bach o. O., o. D. [27. April 1851] Leo Thun an Alexander Bach, o. O., o. D. [27. April 1851]Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
: Wir behalten Uns übrigens vor
in besonderen Fällen, wo Wir es zur gründlichen Erörterung und Aufklärung
einzelner Gesetzvorschläge und Fragen für nothwendig oder nützlich erkennen,
Männer aus allen Ständen und Theilen der Monarchie als Beisitzer zum
Reichsrathe einzuberufen, welche durch ihre Erfahrung, ihr Wissen, ihre
gesellschaftliche Stellung zum Gesammtüberblicke der Verhältnisse befähiget
oder durch besondere Kenntnisse in den verschiedenen Fächern ausgezeichnet
sind. In jedem solchen Falle werden Wir über die Wahl der zur Theilnahme
berufenen Personen, über den Gegenstand sowie über die Art und Weise der
Verhandlung besonders bestimmen.
§ 16. Als zeitliche Theilnehmer des Reichsrathes können
zur gründlichen Erörterung und Aufklärung einzelner Gesetzvorschläge und
Fragen Männer aus allen Ständen und Theilen der Monarchie zeitweilig
beigezogen werden, welche durch ihre Erfahrung, ihr Wissen, ihre
gesellschaftliche Stellung zum Gesammtüberblicke der Verhältnisse
befähiget oder durch besondere Kenntnisse in den verschiedenen Fächern
ausgezeichnet sind.
§ 17. Die Einberufung erfolgt über Antrag des Präsidenten
des Reichsrathes und erwirkte Allerhöchste Genehmigung Seiner Majestät
des Kaisers von dem gedachten Präsidenten.
III. Abschnitt:
Pflichten und Rechte
§ 16. Die Bestimmung und Zusammensetzung des Reichsrathes bezeichnen
auch die Pflichten dieses Körpers und seiner Glieder. Der Reichsrath hat bei
allen seinen Arbeiten mit Hintansetzung jeder anderen Rücksicht nur das Heil
der Krone und des Staates vor Augen. Er ist verpflichtet, ohne Rücksicht auf
Lob oder Tadel nach gewissenhafter Prüfung und männlicher Überzeugung wahr
und offen sein Gutachten auszusprechen und zu begründen und in möglichst
kurzer Frist klar und deutlich verfaßt abzugeben.
§ 18. Die Bestimmung und Zusammensetzung des Reichsrathes
bezeichnen auch die Pflichten dieses Körpers und seiner Glieder. Der
Reichsrath hat bei allen seinen Arbeiten mit Hintansetzung jeder anderen
Rücksicht nur das Heil der Krone und des Staates vor Augen. Er ist
verpflichtet, ohne Furcht vor Lob oder Tadel nach gewissenhafter Prüfung
und männlicher Überzeugung wahr und offen sein Gutachten auszusprechen
und zu begründen und in möglichst kurzer Frist klar und deutlich verfaßt
abzugeben.
§ 17. Der Präsident und die Reichsräthe beschwören diese Verpflichtung
in Unsere Hände.
§ 19. Der Präsident und die Reichsräthe beschwören diese
Verpflichtung in die Hände Seiner Majestät des Kaisers, die zeitlichen
Theilnehmer geloben dieselbe in die Hände des Präsidenten und damit auch
die Bewahrung des Geheimnisses über die Berathungen.
§ 18. Die Reichsräthe haben die ihnen im ordnungsmäßigen Wege
zukommenden Arbeiten unabträglich der Gründlichkeit zu befördern, die
wünschenswerth befundenen Behelfe und Aufklärungen zu sammeln und überhaupt
alles vorzubereiten, was die erschöpfende Berathung des Gegenstandes sichert.
§ 20. Die Reichsräthe haben die ihnen im ordnungsmäßigen
Wege zukommenden Arbeiten unabträglich der Gründlichkeit zu befördern,
die wünschenswerth befundenen Behelfe und Aufklärungen zu sammeln und
überhaupt alles vorzubereiten, was die erschöpfende Berathung des
Gegenstandes sichert.
§ 19. Der Reichsrath ist berechtiget, durch seinen Präsidenten das
willfährige Entgegenkommen der Ministerien in Anspruch zu nehmen, welches
von den ihnen untergeordneten Behörden und Anstalten die zur Vollständigkeit
der Arbeiten des Reichsrathes bezeichneten Behelfe herbeischaffen werden.
§ 21. Der Reichsrath ist berechtigt, durch seinen
Präsidenten das willfährige Entgegenkommen der Ministerien in Anspruch
zu nehmen, welche von den ihnen untergeordneten Behörden und Anstalten
alle zur Vollständigkeit der Arbeiten des Reichsrathes bezeichneten
Behelfe herbeischaffen werden.
§ 20. Wenn zum Behufe von Aufklärungen über vorliegende Operate von dem
Ministerrathe
Organisation(en)
Typ nicht verfügbar
Ministerrath
Erwähnt in
Gesetzesentwurf über das Verfahren der Gerichtsbehörden zur Durchführung des allerhöchsten Patents vom 25. September 1850o. D. [März 1851]RGBl 11/1851 Gesetzesentwurf über das Verfahren der Gerichtsbehörden zur Durchführung des allerhöchsten Patents vom 25. September 1850 o. D. [März 1851]Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Entwürfe für das Statut des Reichsrats Jänner bis Februar 1851 Entwürfe für das Statut des Reichsrats Jänner bis Februar 1851Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Stellungnahme Leo Thuns zum Resolutionsentwurf des Reichsratspräsidenten Erzherzog Rainer[?] zur Reform der Gymnasien o. O., o. D. [1857] Stellungnahme Leo Thuns zum Resolutionsentwurf des Reichsratspräsidenten Erzherzog Rainer[?] zur Reform der Gymnasien o. O., o. D. [1857]Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Entwurf des Patents zur Einführung des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuchs in Ungarn, Kroatien, Slawonien, der serbischen Woiwodschaft und dem Temescher Banat 1852 Entwurf des Patents zur Einführung des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuchs in Ungarn, Kroatien, Slawonien, der serbischen Woiwodschaft und dem Temescher Banat 1852Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Leo Thun an Alexander Bach o. O. [Wien], [1850] Leo Thun an Alexander Bach, o. O. [Wien], [1850]Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Leo Thun an Joseph Alexander Helfert o. O. [Slabce?], 7. Juli 1852 Leo Thun an Joseph Alexander Helfert o. O. [Slabce?], 7. Juli 1852Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Aufsatz von Ferdinand Langenau über den Einfluss von Windisch-Graetz am Kaiserhof während der Revolution 1848 Wien, Dezember 1849 Aufsatz von Ferdinand Langenau über den Einfluss von Windisch-Graetz am Kaiserhof während der Revolution 1848, Wien, Dezember 1849Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
oder dem Reichsrathe
der Wunsch begründet wird, Mitglieder des einen oder des anderen Körpers den
Berathungen beizuziehen, so ist es dem Einverständnisse der beiden
Präsidenten vorbehalten, diesem Wunsche in angemessener Weise zu
entsprechen. Jeder Minister hat das Recht (bei den seinen Wirkungskreis
betreffenden Berathungsgegenständen) <an den Berathungen>17 des
Reichsrathes entweder selbst <Antheil zu nehmen>18 oder <bei den sein
Ministerium insbesondere betreffenden Gegenständen>19 sich dabei durch einen Abgeordneten vertreten
zu lassen.
§ 22. Wenn zum Behufe von Aufklärungen über vorliegende
Operate von dem Ministerrathe oder dem Reichsrathe der Wunsch begründet
wird, Mitglieder des einen oder anderen Körpers den Berathungen
beizuziehen, so ist es dem Einverständnisse der beiden Präsidenten
vorbehalten, diesem Wunsche in angemessener Weise zu entsprechen.
§ 21. Es bleibt Uns vorbehalten, den Präsidenten des Reichsrathes
allein oder mit einzelnen Mitgliedern dem unter Unserem Vorsitze
abzuhaltenden Ministerrathe
Organisation(en)
Typ nicht verfügbar
Ministerrath
Erwähnt in
Gesetzesentwurf über das Verfahren der Gerichtsbehörden zur Durchführung des allerhöchsten Patents vom 25. September 1850o. D. [März 1851]RGBl 11/1851 Gesetzesentwurf über das Verfahren der Gerichtsbehörden zur Durchführung des allerhöchsten Patents vom 25. September 1850 o. D. [März 1851]Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Entwürfe für das Statut des Reichsrats Jänner bis Februar 1851 Entwürfe für das Statut des Reichsrats Jänner bis Februar 1851Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Stellungnahme Leo Thuns zum Resolutionsentwurf des Reichsratspräsidenten Erzherzog Rainer[?] zur Reform der Gymnasien o. O., o. D. [1857] Stellungnahme Leo Thuns zum Resolutionsentwurf des Reichsratspräsidenten Erzherzog Rainer[?] zur Reform der Gymnasien o. O., o. D. [1857]Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Entwurf des Patents zur Einführung des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuchs in Ungarn, Kroatien, Slawonien, der serbischen Woiwodschaft und dem Temescher Banat 1852 Entwurf des Patents zur Einführung des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuchs in Ungarn, Kroatien, Slawonien, der serbischen Woiwodschaft und dem Temescher Banat 1852Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Leo Thun an Alexander Bach o. O. [Wien], [1850] Leo Thun an Alexander Bach, o. O. [Wien], [1850]Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Leo Thun an Joseph Alexander Helfert o. O. [Slabce?], 7. Juli 1852 Leo Thun an Joseph Alexander Helfert o. O. [Slabce?], 7. Juli 1852Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Aufsatz von Ferdinand Langenau über den Einfluss von Windisch-Graetz am Kaiserhof während der Revolution 1848 Wien, Dezember 1849 Aufsatz von Ferdinand Langenau über den Einfluss von Windisch-Graetz am Kaiserhof während der Revolution 1848, Wien, Dezember 1849Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
beizuziehen. Bei dieser Berathung haben jedoch die Mitglieder des
Reichsrathes keine entscheidende Stimme.
§ 23. Es bleibt Seiner Majestät dem Kaiser vorbehalten,
den Präsidenten des Reichsrathes allein oder mit einzelnen Mitgliedern
dem unter Allerhöchstihrem Vorsitze abzuhaltenden Ministerrathe
beizuziehen, in welchem ihre Meinungen jedoch keine zählende Stimme
gewähren.
§ 22. Der Präsident des Reichsrathes <ist zugleich Minister ohne
Portefeuille>20, hat
den Rang unmittelbar nach dem Präsidenten des Ministerrathes
Organisation(en)
Typ nicht verfügbar
Ministerrath
Erwähnt in
Gesetzesentwurf über das Verfahren der Gerichtsbehörden zur Durchführung des allerhöchsten Patents vom 25. September 1850o. D. [März 1851]RGBl 11/1851 Gesetzesentwurf über das Verfahren der Gerichtsbehörden zur Durchführung des allerhöchsten Patents vom 25. September 1850 o. D. [März 1851]Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Entwürfe für das Statut des Reichsrats Jänner bis Februar 1851 Entwürfe für das Statut des Reichsrats Jänner bis Februar 1851Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Stellungnahme Leo Thuns zum Resolutionsentwurf des Reichsratspräsidenten Erzherzog Rainer[?] zur Reform der Gymnasien o. O., o. D. [1857] Stellungnahme Leo Thuns zum Resolutionsentwurf des Reichsratspräsidenten Erzherzog Rainer[?] zur Reform der Gymnasien o. O., o. D. [1857]Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Entwurf des Patents zur Einführung des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuchs in Ungarn, Kroatien, Slawonien, der serbischen Woiwodschaft und dem Temescher Banat 1852 Entwurf des Patents zur Einführung des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuchs in Ungarn, Kroatien, Slawonien, der serbischen Woiwodschaft und dem Temescher Banat 1852Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Leo Thun an Alexander Bach o. O. [Wien], [1850] Leo Thun an Alexander Bach, o. O. [Wien], [1850]Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Leo Thun an Joseph Alexander Helfert o. O. [Slabce?], 7. Juli 1852 Leo Thun an Joseph Alexander Helfert o. O. [Slabce?], 7. Juli 1852Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Aufsatz von Ferdinand Langenau über den Einfluss von Windisch-Graetz am Kaiserhof während der Revolution 1848 Wien, Dezember 1849 Aufsatz von Ferdinand Langenau über den Einfluss von Windisch-Graetz am Kaiserhof während der Revolution 1848, Wien, Dezember 1849Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
. Die Reichsräthe als solche haben gleichen
Rang mit den Statthaltern.
§ 24. Der Präsident des Reichsrathes hat den Rang der
ersten Diätenklasse unmittelbar nach dem Präsidenten des Ministerrathes.
Jener der Reichsräthe als solcher ist der eines österreichischen
Staatsbeamten der dritten Diätenklasse.
§ 23. Die Enthebung vom Amte eines Reichsrathes wird, die Fälle der
Beförderung zu anderen Funktionen, der Pensionirung wegen Alters oder
erwiesener Gebrechen und des nach den allgemeinen Gesetzen vorgesehenen
Dienstverlustes ausgenommen, von Uns nur nach Anhörung des Reichsrathes
ausgesprochen werden.
§ 25. Außer den Fällen der Beförderung zu anderen
Functionen, die aber gegen den Willen nicht aufgedrungen werden kann,
der Pensionirung wegen Alters oder erwiesener Gebrechen und des nach den
allgemeinen Gesetzen vorgesehenen Dienstverlustes kann die Enthebung
eines Reichsrathes nur nach Erkenntnis des im Plenum versammelten
Reichsrathes von Seiner Majestät dem Kaiser ausgesprochen werden.
§ 24. Die Besoldungen und Gebühren des Präsidenten und der Reichsräthe,
dann die Genüsse des Personals und der Dienerschaft werden von Uns bestimmt.
§ 26. Die Besoldungen und Gebühren des Präsidenten, der
Reichsräthe, die Gebühren der zeitlichen Theilnehmer, die Genüsse des
Personales und der Dienerschaft werden in der Geschäftsordnung von
Seiner Majestät bestimmt.
§ 25. In Beziehung auf Ruhegenüsse und aus der ämtlichen Stellung
entspringende Verhältnisse gelten die bestehenden Vorschriften.
§ 27. In Beziehung auf Ruhegenüsse und aus der ämtlichen
Stellung entspringende Verhältnisse gelten die bestehenden gesetzlichen
Vorschriften.
§ 26. Der Präsident und die Reichsräthe im ordentlichen Dienste, dann
die Beamten des Reichsrathes können außer Ordens- und Hofwürden nebstbei
weder ein anderes Staatsamt bekleiden noch Mitglieder repräsentativer
Körperschaften seyn.
§ 28. Der Präsident und die Reichsräthe, dann die
Beamtenschaft des Reichsrathes können außer Ordens- und Hofwürden
nebstbei weder ein anderes Staatsamt bekleiden noch Mitglieder
repräsentativer Körperschaften seyn.
§ 29. Der Reichsrath hat seinen regelmäßigen Sitz in Wien,
doch kann ihn Seine Majestät der Kaiser auch an einen anderen Ort
berufen.
IV. Abschnitt:
Allgemeine Grundzüge der Geschäftsordnung
§ 27. Die Ausarbeitung einer umfassenden Geschäftsordnung wird die
erste Beschäftigung des Reichsrathes nach erfolgtem Zusammentritte seyn und
Uns so wie die Vorschläge über das Hilfspersonal und die Dienerschaft, den
Besoldungsstand, die Genüsse und Gebühren, dann die materiellen
Diensterfordernisse vorgelegt werden.
§ 30. Die Ausarbeitung einer umfassenden Geschäftsordnung
wird die erste Beschäftigung des Reichsrathes nach erfolgter
Zusammentretung seyn und Seiner Majestät dem Kaiser sowie über die
Vorschläge über das Hülfspersonal und die Dienerschaft, den
Besoldungsstand, die Genüsse und Gebühren, dann die materiellen
Diensterfordernisse vorgelegt werden. Folgende Grundsätze werden darin
ihren näheren Ausdruck zu finden haben.
§ 28. Die Verhandlungen des Reichsrathes sind nicht öffentlich.
§ 31. Die Verhandlungen des Reichsrathes sind ohne
Öffentlichkeit. Die Geschäftssprache desselben ist die deutsche, ohne
bei mündlichen Verhandlungen andere Sprachen unbedingt
auszuschließen.
§ 29. Der Reichsrath wird in Sektionen getheilt, deren Zusammensetzung
und Geschäftskreis durch die Geschäftsordnung bestimmt werden wird. Die
Bildung der etwa nothwendigen Comités bleibt dem Ermessen des Präsidenten
überlassen. Zur Leitung der Verhandlungen in den Sektionen oder Comités wird
einer der Reichsräthe vom Präsidenten bestimmt. Keine der Sektionen hat vor
der anderen einen Vorrang. Ein Mitglied kann mehreren Sektionen oder Comités angehören.
§ 32. Der Reichsrath wird in drei Sectionen getheilt, und
zwar: a. in die Sektion des Inneren nebst Kultus, Unterricht und
ökonomisch-administrativen Militärgegenständen, b. in die Section
für Finanzen, Handel, Industrie, Kommunicationen, Ackerbau und
Bergwesen, c. in die Sektion für Justiz. Zur Leitung der
Verhandlungen in den Sektionen wird einer der Reichsräthe vom
Präsidenten bestimmt. Keine der Sektionen hat vor der anderen einen
Vorrang. Ein Mitglied kann mehreren Sectionen angehören.
§ 30. Der Präsident des Reichsrathes verfügt innerhalb der
festgesetzten Eintheilung die Geschäftszuweisung.
§ 33. Der Präsident des Reichsrathes verfügt innerhalb der
festgesetzten Eintheilung die Geschäftszuweisung.
§ 31. Die an den Reichsrath im vorschriftsmäßigen Wege gelangten
Aufgaben sind, sobald die Vorarbeit vollendet ist, in Berathung zu ziehen
und die Antragsbeschlüsse mit gleichzeitiger genauer Anführung aller
Abstimmungen im Protokolle niederzulegen. Übrigens ist nach § 6 zu verfahren.
§ 34. Die an den Reichsrath in gehöriger Weise gelangten
Aufgaben sind, sobald die Vorarbeit vollendet ist, in Berathung zu
ziehen und die Antragsbeschlüsse mit gleichzeitiger genauer Anführung
aller Abstimmungen im Protokolle niederzulegen. Übrigens nach § 6 zu
verfahren.
§ 32. Es steht jedem Rathe frei, seine besondere Meinung schriftlich
dem Protokolle beizulegen.
§ 35. Es steht jedem Rathe frei, seine besondere Meinung
schriftlich dem Protokolle beizulegen.
§ 33. Kein berufener Reichsrath kann sich, außer in Angelegenheiten
persönlicher Betreffnisse oder Erkrankung, der Theilnahme und Abstimmung
enthalten. Es darf aber auch kein nach der Geschäftsordnung berufener
Reichsrath (mit der obigen Ausnahme) übergangen oder ausgeschlossen werden.
§ 36. Kein berufener Reichsrath kann sich außer in
Angelegenheiten persönlicher Betreffnisse oder Erkrankung der Theilnahme
und Abstimmung enthalten. Es darf aber auch kein nach der
Geschäftsordnung berufener Reichsrath (mit der obigen Ausnahme)
übergangen oder ausgeschlossen werden.
§ 34. Die Geschäftsordnung wird bestimmen, welche Gegenstände in eine
Plenarversammlung der Reichsräthe im ordentlichen Dienste und welche
sektionsweise vorgetragen werden sollen.
§ 37. Die Geschäftsordnung hat genau zu bestimmen, was in
einer Plenarversammlung des Reichsrathes und was in zwei gleichzeitig
versammelten Sektionen vorgetragen werden soll.
§ 38. Bei der Einberufung zeitlicher Theilnehmer sind die
Vorarbeiten, für welche sie geladen wurden, vor allem ihrer eigenen
Berathung zu unterziehen, welcher der Präsident selbst oder durch einen
Stellvertreter vorzusitzen hat. Dieser Berathung können die
Reichsräthe beiwohnen, ohne wirksamen Antheil daran zu nehmen. Die
im Protocolle niedergelegten Resultate der Berathung der zeitlichen
Theilnehmer gelangen dann erst an den Reichsrath, wo sie nach dem
Statute der Geschäftsordnung in weitere Verhandlung genommen
werden.
§ 35. Es bleibt Uns vorbehalten, den Reichsrath unter Unserem Vorsitze
Gegenstände erörtern zu lassen, worüber Wir jedesmal besondere Weisungen an
den Präsidenten des Reichsrathes ertheilen werden.
§ 39. Es bleibt Seiner Majestät dem Kaiser vorbehalten,
den Reichsrath unter Allerhöchsteigenem Vorsitz Gegenstände erörtern zu
lassen, worüber Allerhöchstdieselben jedesmal besondere Weisungen an den
Präsidenten des Reichsrathes erlassen.
Die Einleitungen zum Vollzuge dieses organischen Gesetzes hat der Präsident
Unseres Ministerrathes im Einvernehmen mit dem Präsidenten des Reichsrathes
zu treffen. Gegeben in Unserer etc. etc.
Entwurf des Reichsrathsstatutes nach der zwischen den Präsidenten des
Ministerrathes und des Reichsrathes getroffenen Vereinbarung21Wir Franz Joseph der Erste von Gottes Gnaden Kaiser von Österreich, König von
Ungarn und Böhmen, König der Lombardei und Venedigs, von Dalmatien,
Croatien, Slavonien, Galizien, Lodomerien und Illirien, König von Jerusalem
etc. Erzherzog von Österreich, Großherzog von Toskana und Krakau, Herzog von
Lothringen, von Salzburg, Steyer, Kärnthen, Krain und der Bukowina,
Großfürst von Siebenbürgen, Markgraf von Mähren, Herzog von Ober- und
Nieder-Schlesien, von Modena, Parma, Piacenza und Guastalla, von Auschwitz
und Zator, von Teschen, Friaul, Ragusa und Zara; gefürsteter Graf von
Habsburg, von Tirol, von Kyburg, Görz und Gradiska, Fürst von Trient und
Brixen; Markgraf von Ober- und Nieder-Lausitz und in Istrien; Graf von
Hohenembs, Feldkirch, Bregenz, Sonnenburg etc. Herr von Triest, von Cattaro
und auf der windischen Mark; Großwoywod der Woywodschaft Serbien etc.
etc. haben in Ausführung der §§ 96 bis 98 der Reichsverfassung nach
eingeholtem Gutachten der unter dem Vorsitze Unseres Reichsrathspräsidenten
zusammengesetzten Commission und nach Anhörung Unseres Ministerrathes im
Grunde der §§ 87 und 120 der Reichsverfassung folgendes Statut über den
Reichsrath erlassen.
I. Abschnitt:
Bestimmung und Stellung des Reichsrathes
§ 1. Der Reichsrath ist zur Berathung aller jener Angelegenheiten
bestimmt, über welche er im Sinne des § 7 dieses Statutes einen berathenden
Einfluß auszuüben berufen oder von Uns befragt oder von Unserem Ministerrathe
Organisation(en)
Typ nicht verfügbar
Ministerrath
Erwähnt in
Gesetzesentwurf über das Verfahren der Gerichtsbehörden zur Durchführung des allerhöchsten Patents vom 25. September 1850o. D. [März 1851]RGBl 11/1851 Gesetzesentwurf über das Verfahren der Gerichtsbehörden zur Durchführung des allerhöchsten Patents vom 25. September 1850 o. D. [März 1851]Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Entwürfe für das Statut des Reichsrats Jänner bis Februar 1851 Entwürfe für das Statut des Reichsrats Jänner bis Februar 1851Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Stellungnahme Leo Thuns zum Resolutionsentwurf des Reichsratspräsidenten Erzherzog Rainer[?] zur Reform der Gymnasien o. O., o. D. [1857] Stellungnahme Leo Thuns zum Resolutionsentwurf des Reichsratspräsidenten Erzherzog Rainer[?] zur Reform der Gymnasien o. O., o. D. [1857]Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Entwurf des Patents zur Einführung des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuchs in Ungarn, Kroatien, Slawonien, der serbischen Woiwodschaft und dem Temescher Banat 1852 Entwurf des Patents zur Einführung des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuchs in Ungarn, Kroatien, Slawonien, der serbischen Woiwodschaft und dem Temescher Banat 1852Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Leo Thun an Alexander Bach o. O. [Wien], [1850] Leo Thun an Alexander Bach, o. O. [Wien], [1850]Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Leo Thun an Joseph Alexander Helfert o. O. [Slabce?], 7. Juli 1852 Leo Thun an Joseph Alexander Helfert o. O. [Slabce?], 7. Juli 1852Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Aufsatz von Ferdinand Langenau über den Einfluss von Windisch-Graetz am Kaiserhof während der Revolution 1848 Wien, Dezember 1849 Aufsatz von Ferdinand Langenau über den Einfluss von Windisch-Graetz am Kaiserhof während der Revolution 1848, Wien, Dezember 1849Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
um sein Gutachten angegangen
wird. § 2. Die vorzüglichste Aufgabe des Reichsrathes ist, Uns und Unser
Ministerium durch seine Einsichten, Kenntnisse und Erfahrungen zu
unterstützen, damit in der Gesetzgebung gediegene Reife und Einheit der
leitenden Grundsätze erzielt werde. § 3. Der Reichsrath ist auschließend
und unmittelbar Uns untergeordnet; seine Stellung zu Unserem Ministerium ist
jene der Nebenordnung. § 4. Sein Beruf ist ein rein berathender. In
Ertheilung seines Rathes ist er unabhängig, selbstständig und in seiner
freien Berathung gesichert. § 5. Aufträge zur Erstattung von Gutachten
gelangen an den Reichsrath unmittelbar von Uns und Einladungen in gleicher
Absicht von dem
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Gesetzesentwurf über das Verfahren der Gerichtsbehörden zur Durchführung des allerhöchsten Patents vom 25. September 1850o. D. [März 1851]RGBl 11/1851 Gesetzesentwurf über das Verfahren der Gerichtsbehörden zur Durchführung des allerhöchsten Patents vom 25. September 1850 o. D. [März 1851]Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Entwürfe für das Statut des Reichsrats Jänner bis Februar 1851 Entwürfe für das Statut des Reichsrats Jänner bis Februar 1851Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Stellungnahme Leo Thuns zum Resolutionsentwurf des Reichsratspräsidenten Erzherzog Rainer[?] zur Reform der Gymnasien o. O., o. D. [1857] Stellungnahme Leo Thuns zum Resolutionsentwurf des Reichsratspräsidenten Erzherzog Rainer[?] zur Reform der Gymnasien o. O., o. D. [1857]Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Entwurf des Patents zur Einführung des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuchs in Ungarn, Kroatien, Slawonien, der serbischen Woiwodschaft und dem Temescher Banat 1852 Entwurf des Patents zur Einführung des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuchs in Ungarn, Kroatien, Slawonien, der serbischen Woiwodschaft und dem Temescher Banat 1852Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Leo Thun an Alexander Bach o. O. [Wien], [1850] Leo Thun an Alexander Bach, o. O. [Wien], [1850]Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Leo Thun an Joseph Alexander Helfert o. O. [Slabce?], 7. Juli 1852 Leo Thun an Joseph Alexander Helfert o. O. [Slabce?], 7. Juli 1852Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Aufsatz von Ferdinand Langenau über den Einfluss von Windisch-Graetz am Kaiserhof während der Revolution 1848 Wien, Dezember 1849 Aufsatz von Ferdinand Langenau über den Einfluss von Windisch-Graetz am Kaiserhof während der Revolution 1848, Wien, Dezember 1849Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Gesetzesentwurf über das Verfahren der Gerichtsbehörden zur Durchführung des allerhöchsten Patents vom 25. September 1850o. D. [März 1851]RGBl 11/1851 Gesetzesentwurf über das Verfahren der Gerichtsbehörden zur Durchführung des allerhöchsten Patents vom 25. September 1850 o. D. [März 1851]Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Entwürfe für das Statut des Reichsrats Jänner bis Februar 1851 Entwürfe für das Statut des Reichsrats Jänner bis Februar 1851Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Stellungnahme Leo Thuns zum Resolutionsentwurf des Reichsratspräsidenten Erzherzog Rainer[?] zur Reform der Gymnasien o. O., o. D. [1857] Stellungnahme Leo Thuns zum Resolutionsentwurf des Reichsratspräsidenten Erzherzog Rainer[?] zur Reform der Gymnasien o. O., o. D. [1857]Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Entwurf des Patents zur Einführung des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuchs in Ungarn, Kroatien, Slawonien, der serbischen Woiwodschaft und dem Temescher Banat 1852 Entwurf des Patents zur Einführung des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuchs in Ungarn, Kroatien, Slawonien, der serbischen Woiwodschaft und dem Temescher Banat 1852Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Leo Thun an Alexander Bach o. O. [Wien], [1850] Leo Thun an Alexander Bach, o. O. [Wien], [1850]Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Leo Thun an Joseph Alexander Helfert o. O. [Slabce?], 7. Juli 1852 Leo Thun an Joseph Alexander Helfert o. O. [Slabce?], 7. Juli 1852Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Aufsatz von Ferdinand Langenau über den Einfluss von Windisch-Graetz am Kaiserhof während der Revolution 1848 Wien, Dezember 1849 Aufsatz von Ferdinand Langenau über den Einfluss von Windisch-Graetz am Kaiserhof während der Revolution 1848, Wien, Dezember 1849Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
nur vollkommen ausgearbeitete Gesetzentwürfe
zur Berathung übergeben werden. Die einzelnen Minister sind jedoch
berechtiget, von der ihnen obliegenden Ausarbeitung umfassender
Gesetzentwürfe die Berathung der Prinzipien derselben im Reichsrathe zu
verlangen und an dieser Berathung Theil zu nehmen. (Vgl. § 22)>22 Eingaben von anderen Behörden, Körperschaften oder Privaten können
keine Veranlassung zu Verhandlungen oder Berathungen des Reichsrathes geben
und sind, wenn sie nicht ausschließend die inneren Angelegenheiten desselben
betreffen, stets unerwidert zu lassen. § 6. Die unmittelbar von Uns an
den Reichsrath gehenden Gegenstände kommen demselben mittelst kaiserlichen
Erlasses zu. Das Gutachten hierüber wird Uns unmittelbar
vorgelegt. Gegenstände, welche der Ministerrath
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Gesetzesentwurf über das Verfahren der Gerichtsbehörden zur Durchführung des allerhöchsten Patents vom 25. September 1850o. D. [März 1851]RGBl 11/1851 Gesetzesentwurf über das Verfahren der Gerichtsbehörden zur Durchführung des allerhöchsten Patents vom 25. September 1850 o. D. [März 1851]Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
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Stellungnahme Leo Thuns zum Resolutionsentwurf des Reichsratspräsidenten Erzherzog Rainer[?] zur Reform der Gymnasien o. O., o. D. [1857] Stellungnahme Leo Thuns zum Resolutionsentwurf des Reichsratspräsidenten Erzherzog Rainer[?] zur Reform der Gymnasien o. O., o. D. [1857]Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Entwurf des Patents zur Einführung des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuchs in Ungarn, Kroatien, Slawonien, der serbischen Woiwodschaft und dem Temescher Banat 1852 Entwurf des Patents zur Einführung des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuchs in Ungarn, Kroatien, Slawonien, der serbischen Woiwodschaft und dem Temescher Banat 1852Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Leo Thun an Alexander Bach o. O. [Wien], [1850] Leo Thun an Alexander Bach, o. O. [Wien], [1850]Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Leo Thun an Joseph Alexander Helfert o. O. [Slabce?], 7. Juli 1852 Leo Thun an Joseph Alexander Helfert o. O. [Slabce?], 7. Juli 1852Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Aufsatz von Ferdinand Langenau über den Einfluss von Windisch-Graetz am Kaiserhof während der Revolution 1848 Wien, Dezember 1849 Aufsatz von Ferdinand Langenau über den Einfluss von Windisch-Graetz am Kaiserhof während der Revolution 1848, Wien, Dezember 1849Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
an den Reichsrath leitet, sind zu diesem Behufe
durch den Präsidenten des Ministerrathes
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Stellungnahme Leo Thuns zum Resolutionsentwurf des Reichsratspräsidenten Erzherzog Rainer[?] zur Reform der Gymnasien o. O., o. D. [1857] Stellungnahme Leo Thuns zum Resolutionsentwurf des Reichsratspräsidenten Erzherzog Rainer[?] zur Reform der Gymnasien o. O., o. D. [1857]Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Entwurf des Patents zur Einführung des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuchs in Ungarn, Kroatien, Slawonien, der serbischen Woiwodschaft und dem Temescher Banat 1852 Entwurf des Patents zur Einführung des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuchs in Ungarn, Kroatien, Slawonien, der serbischen Woiwodschaft und dem Temescher Banat 1852Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
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an jenen des Reichsrathes zu übersenden. In
diesem Falle ist auch das Ergebnis der reichsräthlichen Berathung sammt der
Abschrift des Berathungsprotokolles an den Präsidenten des Ministerrathes
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Stellungnahme Leo Thuns zum Resolutionsentwurf des Reichsratspräsidenten Erzherzog Rainer[?] zur Reform der Gymnasien o. O., o. D. [1857] Stellungnahme Leo Thuns zum Resolutionsentwurf des Reichsratspräsidenten Erzherzog Rainer[?] zur Reform der Gymnasien o. O., o. D. [1857]Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
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Leo Thun an Alexander Bach o. O. [Wien], [1850] Leo Thun an Alexander Bach, o. O. [Wien], [1850]Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Leo Thun an Joseph Alexander Helfert o. O. [Slabce?], 7. Juli 1852 Leo Thun an Joseph Alexander Helfert o. O. [Slabce?], 7. Juli 1852Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
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zu leiten. § 7. Der
Reichsrath wird in allen Fragen der Gesetzgebung gehört
und der Anhörung desselben in der Kundmachung der Gesetze erwähnt. § 8.
Wir behalten Uns vor, die Ansicht und das Gutachten des Reichsrathes auch in
anderen Angelegenheiten zu vernehmen. Unserem Ministerium steht es frei,
auch andere hier nicht bezeichnete Gegenstände der Berathung und
Begutachtung des Reichsrathes zu unterziehen. § 9. Dem Reichsrathe
sollen von dem Ministerium nur ausgearbeitete Entwürfe zur Berathung und
Begutachtung übergeben werden.23 § 10. Der Reichsrath hat keinerlei Initiative in Vorlegung von
Gesetzes- oder Verordnungsvorschlägen. <Wir behalten uns jedoch vor dem
Reichsrathe in dem Falle, wenn er sich gegen einen ihm von dem Ministerium
vorgelegten Gesetzentwurf ausspricht, die Ausarbeitung eines neuen Entwurfes
aufzutragen.>24Sollten
ihm bei einem seiner Berathung zugewiesenen Gegenstande Lücken, Mängel oder
Bedürfnisse in der bestehenden Gesetzgebung auffallen, so ist er
<überdies>25
berufen, sie bei der Abgabe seines Gutachtens zur Sprache zu bringen. §
11. Das Resultat der Berathung des Reichsrathes kann das Ministerium in
seinen Anträgen nicht binden. In den Angelegenheiten, welche im § 7
bezeichnet sind, wird der Ministerrath
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Stellungnahme Leo Thuns zum Resolutionsentwurf des Reichsratspräsidenten Erzherzog Rainer[?] zur Reform der Gymnasien o. O., o. D. [1857] Stellungnahme Leo Thuns zum Resolutionsentwurf des Reichsratspräsidenten Erzherzog Rainer[?] zur Reform der Gymnasien o. O., o. D. [1857]Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Entwurf des Patents zur Einführung des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuchs in Ungarn, Kroatien, Slawonien, der serbischen Woiwodschaft und dem Temescher Banat 1852 Entwurf des Patents zur Einführung des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuchs in Ungarn, Kroatien, Slawonien, der serbischen Woiwodschaft und dem Temescher Banat 1852Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Leo Thun an Alexander Bach o. O. [Wien], [1850] Leo Thun an Alexander Bach, o. O. [Wien], [1850]Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Leo Thun an Joseph Alexander Helfert o. O. [Slabce?], 7. Juli 1852 Leo Thun an Joseph Alexander Helfert o. O. [Slabce?], 7. Juli 1852Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Aufsatz von Ferdinand Langenau über den Einfluss von Windisch-Graetz am Kaiserhof während der Revolution 1848 Wien, Dezember 1849 Aufsatz von Ferdinand Langenau über den Einfluss von Windisch-Graetz am Kaiserhof während der Revolution 1848, Wien, Dezember 1849Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
seine Beschlüsse mit ihren Gründen dem Reichsrathe zur Kenntnisnahme
eröffnen. § 12. Sollten Wir für gut finden, dem Reichsrathe noch andere
Attribute oder Functionen zuzuweisen, so werden Wir hierüber die weiteren
Bestimmungen erlassen.
II. Abschnitt:
Zusammensetzung des Reichsrathes
§ 13. Der Reichsrath besteht aus seinem Präsidenten, aus den
Reichsräthen und aus zeitlichen Beisitzern. Ein Stellvertreter des
Präsidenten wird von Uns aus den Reichsräthen bestimmt. Wir behalten Uns
vor, nebst den für den ordentlichen Dienst bestimmten Reichsräthen auch
Reichsräthe im außerordentlichen Dienste zu ernennen und die in dieser
Beziehung erforderlichen Bestimmungen besonders festzusetzen. Zur
Besorgung der Hilfs- und Ordnungsgeschäfte werden ihm das Cabinetsarchiv im
engeren Sinne mit Vorbehalt der freien Benützung für das Ministerium, dann
die weiters erforderlichen besonderen Organe in entsprechender Zahl
zugewiesen. § 14. Alle Personalernennungen gehen von Uns aus. Wir
behalten Uns übrigens vor, abgesondert zu bestimmen, welche Categorien des
Hilfspersonals und der Dienerschaft, dann unter welchen Bedingungen, der
Wahl und Ernennung des Reichsrathes selbst oder seines Präsidenten
überlassen werden. Als Ehrentitel wird die Benennung Reichsrath nie
ertheilt. § 15. Die Zahl der Reichsräthe im ordentlichen Dienste wird
nach dem Bedürfnisse des Geschäftsumfanges über den Vorschlag Unseres
Reichsrathspräsidenten jeweilig von Uns bestimmt werden. Bei der Wahl der
Reichsräthe wird auf die verschiedenen Theile des Reiches entsprechende
Rücksicht genommen werden. § 16. Als zeitliche Beisitzer des
Reichsrathes können zur gründlichen Erörterung und Aufklärung einzelner
Gesetzvorschläge und Fragen Männer aus allen Ständen und Theilen der
Monarchie zeitweilig beigezogen werden, welche durch ihre Erfahrung, ihr
Wissen, ihre gesellschaftliche Stellung zum Gesammtüberblicke der
Verhältnisse befähigt oder durch besondere Kenntnisse in den verschiedenen
Fächern ausgezeichnet sind. § 17. Die Beschlüsse über die Zweckmäßigkeit
oder Nützlichkeit der Einberufung, über den Gegenstand und die Ordnung der
Berathung so wie über die Wahl der Beisitzer bleiben Uns in jedem besonderen
Falle vorbehalten.
III. Abschnitt:
Pflichten und Rechte
§ 18. Die Bestimmung und Zusammensetzung des Reichsrathes bezeichnen
auch die Pflichten dieses Körpers und seiner Glieder. Der Reichsrath hat
bei allen seinen Arbeiten mit Hintansetzung jeder anderen Rücksicht nur das
Heil der Krone und des Staates vor Augen. Er ist verpflichtet, ohne
Rücksicht auf Lob oder Tadel nach gewissenhafter Prüfung und männlicher
Überzeugung wahr und offen sein Gutachten auszusprechen und zu begründen und
in möglichst kurzer Frist klar und deutlich verfaßt abzugeben. § 19. Der
Präsident und die Reichsräthe beschwören diese Verpflichtung in Unsere
Hände, die zeitlichen Beisitzer geloben dieselben, in die Hände des
Präsidenten und damit auch die Bewahrung des Geheimnisses über die
Berathungen. § 20. Die Reichsräthe haben die ihnen im ordnungsmäßigen
Wege zukommenden Arbeiten unabträglich der Gründlichkeit zu befördern, die
wünschenswerth befundenen Behelfe und Aufklärungen zu sammeln und überhaupt
alles vorzubereiten, was die erschöpfende Berathung des Gegenstandes
sichert. § 21. Der Reichsrath ist berechtigt, durch seinen Präsidenten
das willfährige Entgegenkommen der Ministerien in Anspruch zu nehmen, welche
von den ihnen untergeordneten Behörden und Anstalten die zur Vollständigkeit
der Arbeiten des Reichsrathes bezeichneten Behelfe herbeischaffen
werden. § 22. Wenn zum Behufe von Aufklärungen über vorliegende Operate
von dem Ministerrathe oder dem Reichsrathe der Wunsch ausgesprochen wird,
Mitglieder des einen oder des anderen Köpers <oder Beamte einzelner
Ministerien>26 den
Berathungen beizuziehen, <oder wenn von einzelnen Ministerien gemäß § 5
das Verlangen gestellt wird an den Berathungen des Reichsrathes
theilzunehmen>27, so
ist im Einvernehmen der beiden Präsidien die Art und Weise zu bestimmen, in
welcher diesem Wunsche zu entsprechen ist.28 § 23. Es bleibt Uns vorbehalten, den Präsidenten des Reichsrathes
allein oder mit einzelnen Mitgliedern dem unter Unserem Vorsitze
abzuhaltenden Ministerrathe beizuziehen. Bei dieser Berathung haben jedoch
die Mitglieder des Reichsrathes keine entscheidende Stimme. § 24. Der
Präsident des Reichsrathes hat den Rang unmittelbar nach dem Präsidenten des
Ministerrathes. Die Reichsräthe als solche haben gleichen Rang mit den
Statthaltern. § 25. Die Enthebung vom Amte eines Reichsrathes wird, die
Fälle der Beförderung zu anderen Functionen, die Pensionirung wegen Alters
oder erwiesener Gebrechen und des nach den allgemeinen Gesetzen vorgesehenen
Dienstverlustes ausgenommen, von Uns nur nach Anhörung des Reichsrathes
ausgesprochen werden. § 26. Die Besoldungen und Gebühren des Präsidenten
und der Reichsräthe, dann die Genüsse des Personals und der Dienerschaft
werden von Uns bestimmt. § 27. In Beziehung auf Ruhegenüsse und aus der
ämtlichen Stellung entspringende Verhältnisse gelten die bestehenden
Vorschriften. § 28. Der Präsident und die Reichsräthe im ordentlichen
Dienste, dann die Beamten des Reichsrathes können außer Ordens- und
Hofwürden nebstbei weder ein anderes Staatsamt bekleiden, noch Mitglieder
repräsentativer Wahlkörper29 sein.
IV. Abschnitt:
Allgemeine Grundzüge der Geschäftsordnung
§ 29. Die Ausarbeitung einer umfassenden Geschäftsordnung wird die
erste Beschäftigung des Reichsrathes nach erfolgtem Zusammentritte sein und
Uns so wie die Vorschläge über das Hilfspersonale und die Dienerschaft, den
Besoldungsstand, die Genüsse und Gebühren, dann die materiellen
Diensterfordernisse vorgelegt werden. § 30. Die Verhandlungen des
Reichsrathes sind nicht öffentlich. § 31. Der Reichsrath wird in
Sectionen getheilt, deren Zusammensetzung und Geschäftskreis durch die
Geschäftsordnung bestimmt werden wird. Die Bildung der etwa nothwendigen
Comités bleibt dem Ermessen des Präsidenten überlassen. Zur Leitung der
Verhandlungen in den Sectionen oder Comités wird einer der Reichsräthe vom
Präsidenten bestimmt. Keine der Sectionen hat vor der anderen einen Vorrang.
Ein Mitglied kann mehreren Sectionen oder Comités angehören. § 32. Der
Präsident des Reichsrathes verfügt innerhalb der festgesetzten Eintheilung
die Geschäftszuweisung. § 33. Die an den Reichsrath im
vorschriftsmäßigen Wege gelangten Aufgaben sind, sobald die Vorarbeit
vollendet ist, in Berathung zu ziehen und die Antragsbeschlüsse mit
gleichzeitiger genauer Anführung aller Abstimmungen im Protokolle
niederzulegen. Übrigens ist nach § 6 zu verfahren. § 34. Es steht jedem
Rathe frei, seine besondere Meinung schriftlich dem Protokolle
beizulegen. § 35. Kein berufener Reichsrath kann sich, außer in
Angelegenheiten persönlicher Betreffnisse oder Erkrankung, der Theilnahme
und Abstimmung enthalten. Es darf aber auch kein nach der Geschäftsordnung
berufener Reichsrath (mit der obigen Ausnahme) übergangen oder
ausgeschlossen werden. § 36. Die Geschäftsordnung wird bestimmen, welche
Gegenstände in einer Plenarversammlung der Reichsräthe im ordentlichen
Dienste und welche sectionsweise vorgetragen werden sollen. § 37. Es
bleibt Uns vorbehalten, den Reichsrath unter Unserem Vorsitze Gegenstände
erörtern zu lassen, worüber Wir jedesmal besondere Weisungen an den
Präsidenten des Reichsrathes ertheilen werden. § 38. Die Einleitungen
zum Vollzuge dieses organischen Gesetzes haben der Präsident des
Ministerrathes und der Präsident des Reichsrathes theils im Einvernehmen,
theils jeder in seinem Bereiche zu treffen. Gegeben in Unserer etc.
etc.
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Staatliches Gebietsarchiv Leitmeritz, Zweigstelle
Tetschen-Bodenbach
Familienarchiv Thun-Hohenstein, Linie Tetschen, Nachlass Leo
Thun
A3 XXI D107
Die drei Dokumente sind unterschiedliche Entwürfe für ein Statut des
Reichsrats. Das Statut regelt die Kompetenzen, die rechtliche Stellung
und die Zusammensetzung des Reichsrats. Der erste Entwurf ist der
endgültige Entwurf der Reichsratskommission, der zweite wurde vom
Ministerrat ausgearbeitet, der dritte stellt die Version dar, die auf
der Basis der vorangegangen Vorschläge als gemeinsamer Entwurf vom
Präsidenten des Reichsrats und des Ministerrats vorgelegt wurde. Die
Entwürfe weichen ingesamt nur wenig voneinander ab. Unterschiede zeigen
sich insbesondere bei den Kompetenzen des Reichsrats. Im letzten Entwurf
werden etwa die im zweiten Entwurf vorkommenden Bestimmungen fallen
gelassen, in Dringlichkeitsfällen den Reichsrat bei
Gesetzeseinbringungen nicht konsultieren zu müssen sowie das Recht der
Minister bei den Beratungen des Reichsrats anwesend zu sein. Dagegen
wird die Bestimmung aufgenommen, dass der Ministerrat eine allfällige
Nichtberücksichtigung eines reichsrätlichen Gutachtens begründen müsse.
Die Anmerkungen von Thun zeigen eine grundsätzliche Skepsis, was die
Funktion des Reichsrates betrifft.
Drei Stücke:
Entwurf des Reichsratsstatuts nach der Auffassung
der mehreren Stimmen der Kommission, 14. Januar 1851.
Entwurf des Reichsratsstatuts nach den gefassten
Beschlüssen des Ministerrats, 10. und 11. Februar 1851.
Der Entwurf ist halbbrüchig verfasst, wobei dem Entwurf des
Ministerrats obiger Entwurf des Reichsratsstatuts nach der Auffassung
der mehreren Stimmen der Kommission, 14. Januar 1851 gegenübergestellt
ist. Der Entwurf des Ministerrats ist im Dokument mit B (rechte Spalte),
der Entwurf der eingesetzten Kommission mit A (linke Spalte)
überschrieben. Die Transkription von letzterer wird hier kursiv wiedergegeben.
Entwurf des Reichsratsstatutes nach der zwischen
den Präsidenten des Ministerrats und des Reichsrats getroffenen
Vereinbarung, 28. Februar 1851.
Mit geringfügigen Änderungen ist dies die Version,
die schließlich durch das Kaiserliche Patent vom 13. April 1851 in
Geltung getreten ist. Vgl. RGBl 92/1851.
Mit eigenhändigen Anmerkungen Thuns.
Regest
Die drei Dokumente sind unterschiedliche Entwürfe für ein Statut des
Reichsrats. Das Statut regelt die Kompetenzen, die rechtliche Stellung
und die Zusammensetzung des Reichsrats. Der erste Entwurf ist der
endgültige Entwurf der Reichsratskommission, der zweite wurde vom
Ministerrat ausgearbeitet, der dritte stellt die Version dar, die auf
der Basis der vorangegangen Vorschläge als gemeinsamer Entwurf vom
Präsidenten des Reichsrats und des Ministerrats vorgelegt wurde. Die
Entwürfe weichen ingesamt nur wenig voneinander ab. Unterschiede zeigen
sich insbesondere bei den Kompetenzen des Reichsrats. Im letzten Entwurf
werden etwa die im zweiten Entwurf vorkommenden Bestimmungen fallen
gelassen, in Dringlichkeitsfällen den Reichsrat bei
Gesetzeseinbringungen nicht konsultieren zu müssen sowie das Recht der
Minister bei den Beratungen des Reichsrats anwesend zu sein. Dagegen
wird die Bestimmung aufgenommen, dass der Ministerrat eine allfällige
Nichtberücksichtigung eines reichsrätlichen Gutachtens begründen müsse.
Die Anmerkungen von Thun zeigen eine grundsätzliche Skepsis, was die
Funktion des Reichsrates betrifft.