Gutachten von Johann Kleemann zu § 29 der Anträge der Erzbischöfe und Bischöfe des Kaiserreichs zur Umsetzung des Konkordats o. O. [, Wien], o. D. [1856]
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Regest
Die Bischofsversammlung verlangt in § 29 ihrer Anträge zur Umsetzung des
Konkordats, dass das Ministerium den Piaristenorden in seiner Tätigkeit
besser unterstütze. Die Schulbrüder hatten nach Aufhebung des
Jesuitenordens vielerorts dessen Aufgaben übernommen, allerdings ohne
dafür entschädigt worden zu sein. Aus diesem Grund seien viele Kollegien
schlecht ausgestattet. Johann Kleemann erkennt die Bitte der
Bischofsversammlung vollkommen an und spricht sich sowohl für eine
bessere finanzielle Ausstattung der Kollegien als auch für eine Anhebung
der Löhne der Lehrer aus. Kleemann ist sich sicher, dass damit der
Unterricht wesentlich verbessert werden könne. Kleemann betont dabei,
dass der Staat seine Ausgaben nur geringfügig erhöhen müsste, um dennoch
einen ungleich höheren Nutzen daraus ziehen zu können. Kleemann schlägt
daher vor, in einem ersten Schritt den genauen Finanzbedarf zu eruieren
und dann in Verhandlungen die zukünftige Finanzierung der Kollegien und
Besoldung der Lehrer festzusetzen.
Anmerkungen zum Dokument
Das Gutachten ist mit weiteren 18 Gutachten unter der Signatur A3 XXI D383 abgelegt.1
XXIX.Wesentlich verschieden ist die Sachlage bei den Priestern der frommen Schulen.
Dieser Orden ist für den Unterricht der Jugend gegründet, und soll er dem
Gedanken, welcher ihn in's Leben rief, entsprechen, so müssen seine Mitglieder
für das Ordensleben und für die Lehrthätigkeit mit gleicher Sorgfalt
herangebildet werden. In so weit dies geschieht, wird der Ordensobere stets auch
geeignet sein, ein Gymnasium zu leiten. Übrigens erfuhr dieser Orden seit
achtzig Jahren die Rückwirkungen jenes einseitigen Bestrebens die geistlichen
Genossenschaften für Zwecke des thätigen Lebens nutzbar zu machen. Man bestimmte
denselben, um die damals aufgehobene Gesellschaft Jesu für den Jugendunterricht
so wohlfeil als möglich zu ersetzen, und übergab ihm eine ganze Reihe von
Gymnasien mit nothdürftiger Ausstattung. Nur darauf bedacht, den gestellten
Anforderungen zu genügen und eine hinlängliche Zahl von Lehrern zu gewinnen,
begannen die Vorsteher bei Heranbildung der Ordenskandidaten es weniger genau zu
nehmen. Hierzu gesellte sich die Einwirkung des Mangels, welchem die Lehrer der
dem Orden übergebenen Gymnasien preisgegeben wurden: Denn ohne den Geist der
Buße, welcher von Oben kommt, pflegt der Mangel auf die Haltung einer
klösterlichen Anstalt ebenso nachtheilig zu wirken, als der Überfluß. Die
Bischöfe der Länder, wo die Priester der frommen Schulen sich in der
geschilderten Lage befinden, ergreifen diese Gelegenheit, um für die Kollegien
derselben um eine angemessene Ausstattung zu bitten. Sie haben darauf um so mehr
Anspruch, da der Studienfond größtentheils aus Gütern der Jesuiten besteht, von
deren früheren Gymnasien so viele auf die Piaristen übergegangen sind, und die
Bemühungen, den letzteren Orden zu kräftigen und zu heben, werden darin eine
bedeutende Unterstützung finden.g. ad XXIX.
Die Piaristengymnasien betreffend
"ein Gegenstand, welcher abgesondert behandelt werden muß (vergl.
Ministerialerlass Nr. --/C.U.M.) worüber hier das Geeignete zu bemerken sein
wird."
Vorläufiges Votum
Der Antrag auf eine angemessene
Ausstattung der Piaristen-Collegien findet ebenso seine Berechtigung in
dringenden Bedürfnissen, als die Gesichtspunkte, von welchen die vorliegende
Eingabe ausgeht, als richtig anerkannt werden müssen. Es ist hoch an der Zeit,
daß den Lehrerkollegien der Piaristen aufgeholfen werde. Vor 10 Jahren noch
waren die Subsistenzmittel des Ordens ausreichend. Die Erhaltung der Kollegien kam damals um die Hälfte billiger zu stehen. Für
die Erhaltung der Individuen war ein übriges ermöglicht durch
die sogenannten Schul-Korrepetitionen. Seitdem sind einerseits die Preise der
Lebensmittel auf das doppelte gestiegen, die Korrepetitionen sind verboten. Als
Entschädigung für den in letzterer Hinsicht eingetretenen Ausfall wurden die
Gehalte der weltlichen Lehrer um 200 fl erhöht, die Piaristen sind von dieser
Entschädigung ausgeschlossen. Es liegt im Intresse des Unterrichtes und der
Finanzen, den Piaristen-Collegien mit Subventionen aus dem Studienfonds eine
Erleichterung zu verschaffen. Im Interesse des Unterrichtes,
weil der drückende Mangel, dem die Piaristen ausgesetzt sind, die zum
Unterrichtserfolge unerlässliche Freudigkeit des Gemüthes unterdrückt, den
Lehrer zum verdroßenen Taglöhner macht oder wenn er auch Berufseifer hat, ihm
die Anschaffung der zur wirksamen Berufsthätigkeit erforderlichen Hilfsmittel
unmöglich macht. Wird der Mangel behoben, so wird es mit dem
Gymnasialunterrichte auch besser stehen, die Anläße zu Korrumpierungen werden
seltener benützt, die häusliche Bedienung der Lehrer die so manches beschämende
und anstößige im Gefolge hat, wird unnöthig, dem Orden wird nun auch sichere und
bessere Auswahl und Aufnahme von Klerikern ermöglicht werden. (Kurz: cui plus
datur, ab eo plus exigitur), während man jetzt, wenn man nicht hart sein will,
sich nur mit geringen Leistungen der Lehrercollegien begnügen muß.) Den Finanzen endlich wird, wenn bei Zeiten ein kleineres Opfer
gebracht wird, ein größeres für die Zukunft erspart werden. Denn bei Fortdauer
der gegenwärtigen Zustände steht zu besorgen, daß eine totale Unzulänglichkeit
des Ordens zur Besetzung der Lehrerstellen eintreten und dann nichts anders
erübrigen werde, als daß die Regierung weltliche Lehrer mit ungleich höheren
Besoldungen bestelle. Das Aushilfsmittel wird daher in der Fixierung eines
jährlichen Pauschales für jedes Gymnasial-Collegium nach dem durchschnittlichen
Betrage von wenigsten 250 fl aus dem Studienfonds für die Lehrer aus dem
Religionsfonds für die Katecheten, für jeden Lehrer zu bestehen haben, wonach
die bisher übliche Remuneration mit 40 fl für jeden Lehrer aufhören müßte. Es
wird ferner auch den jungen Priestern für die Dauer ihrer Vorbereitung für die
Lehramtsprüfung oder ihres Besuches der Lehrerseminarien eine ähnliche
Subvention zu gewähren sein, damit ermöglicht werde, daß der Orden nicht bloß
würdige Priester sondern auch tüchtige Lehrer erhalte, in welchem Falle zu
bedingen wäre, daß ein solcher Lehramtskandidat während der Dauer seiner
Vorbereitungsstudien zu keinem Dienste im Orden verhalten werde. Diesen
Festsetzungen müßten Erhebungen und Verhandlungen vorangehen, die sich beziehen
auf die Ermittlung des Einkommens, das der Orden aus liegenden Gütern, aus
Stiftungen usw. bezieht, auf die Ermittlung der Lehrindividuen, die zur Besetzung
der Lehranstalten an jedem Ordensgymnasium erforderlich sind, – dann auf die
allfälligen Subventionen, welche von einzelnen Komunen zu Gunsten des
Lehrpersonals vertragsmäßig geleistet werden. (z.B. in Kremsier, Brno usw.
werden die Piaristen mit ausreichenden Beiträgen unterstützt.) Danach wäre mit
den Provinzialen ein Übereinkommen zu treffen über die zu erwirkenden
Unterstützungspauschalien und über die Gegenverpflichtungen, die sie zu
übernehmen hätten.
Vor allem aber dürfte es gerathen
sein, nach Einvernehmen des Finanzministeriums
Organisation(en)
Typ nicht verfügbar
k.k. Finanzministerium (Österreich)
Uri
http://d-nb.info/gnd/118073-3
Erwähnt in
Memorandum "Über die Scheidung der Geschäfte zwischen der königlich ungarischen Hofkanzlei und der obersten Unterrichtsbehörde"o. D. [1860/61]Theophila Wassilko, Der Unterrichtsrat. Ein vergessener Zwischenakt aus der Geschichte des österreichischen Unterrichtswesens, in: Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs, Bd. 6, 1953, S. 312–326. Memorandum "Über die Scheidung der Geschäfte zwischen der königlich ungarischen Hofkanzlei und der obersten Unterrichtsbehörde" o. D. [1860/61]Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Entwurf der Grundzüge über die Organisierung der Zivilverwaltung in Lombardo-Venetien Wien, 7. Oktober 1849 Entwurf der Grundzüge über die Organisierung der Zivilverwaltung in Lombardo-Venetien, Wien, 7. Oktober 1849Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Leo Thun an Joseph Alexander Helfert Interlaken, 22. August 1857 Leo Thun an Joseph Alexander Helfert, Interlaken, 22. August 1857Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Gutachten von Johann Kleemann zu § 29 der Anträge der Erzbischöfe und Bischöfe des Kaiserreichs zur Umsetzung des Konkordatso. O. [Wien], o. D. [1856] Gutachten von Johann Kleemann zu § 29 der Anträge der Erzbischöfe und Bischöfe des Kaiserreichs zur Umsetzung des Konkordats o. O. [, Wien], o. D. [1856]Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Entwurf von Franz Tomaschek für eine Zuschrift an den niederösterreichischen Landeschef Wien, 6. bis 17. Dezember 1849 Entwurf von Franz Tomaschek für eine Zuschrift an den niederösterreichischen Landeschef, Wien, 6. bis 17. Dezember 1849Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Ignaz Deutsch an das k.k. Finanzministerium Wien, 14. April 1859 Ignaz Deutsch an das k.k. Finanzministerium, Wien, 14. April 1859Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Note von Franz Nádasdy an Agenor Goluchowski Wien, 5. November 1859 Note von Franz Nádasdy an Agenor Goluchowski, Wien, 5. November 1859Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
die Allerhöchste Genehmigung beziehungsweise
die Versicherung, daß dem Orden mit Unterstützungen werde geholfen werden und
die Ermächtigung, daß auf Grundlage der Allerhöchsten Zusage die Verhandlungen
eingeleitet werden dürfen, zu erbitten.Kleemann
ab 1840 Professor für Weltgeschichte und Philologie an der phil.
Lehranstalt in Görz, später in Laibach, ab 1850 Schulrat und
Gymnasialinspektor für Steiermark, Kärnten und Krain, ab 1851
Sektionsrat im Ministerium für Kultus und Unterricht, ab 1854
Ministerialrat
Erwähnt in
Gutachten von Johann Kleemann zu § 4 der Anträge der Erzbischöfe und Bischöfe des Kaiserreichs zur Umsetzung des Konkordatso. O. [Wien], o. D. [1856] Gutachten von Johann Kleemann zu § 4 der Anträge der Erzbischöfe und Bischöfe des Kaiserreichs zur Umsetzung des Konkordats o. O. [, Wien], o. D. [1856]Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Gutachten von Johann Kleemann und Marian Koller zu § 5 der Anträge der Erzbischöfe und Bischöfe des Kaiserreichs zur Umsetzung des Konkordatso. O. [Wien], o. D. [1856] Gutachten von Johann Kleemann und Marian Koller zu § 5 der Anträge der Erzbischöfe und Bischöfe des Kaiserreichs zur Umsetzung des Konkordats o. O. [, Wien], o. D. [1856]Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Aufforderung an die Unterrichtsreferenten des MCU um Stellungnahme zum Antrag der Erzbischöfe und Bischöfe der Monarchie hinsichtlich der Umsetzung des Konkordats, von Leo Thun [Konzept]o. O. [Wien], 9. Juli 1856 Aufforderung an die Unterrichtsreferenten des MCU um Stellungnahme zum Antrag der Erzbischöfe und Bischöfe der Monarchie hinsichtlich der Umsetzung des Konkordats, von Leo Thun [Konzept] o. O. [, Wien], 9. Juli 1856Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Gutachten von Johann Kleemann zu § 28 der Anträge der Erzbischöfe und Bischöfe des Kaiserreichs zur Umsetzung des Konkordatso. O. [Wien], o. D. [1856] Gutachten von Johann Kleemann zu § 28 der Anträge der Erzbischöfe und Bischöfe des Kaiserreichs zur Umsetzung des Konkordats o. O. [, Wien], o. D. [1856]Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Leo Thun an Joseph Alexander Helfert Tetschen, 19. Oktober 1853 Leo Thun an Joseph Alexander Helfert, Tetschen, 19. Oktober 1853Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Leo Thun an Franz Exner Wien, 10. August [1850] Leo Thun an Franz Exner, Wien, 10. August [1850]Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Gutachten von Johann Kleemann zur Gymnasialreform o. D. [1857/58] Hermann Bonitz an Leo Thun. Juli 1858Johann Kleemann an Leo Thun. Wien, 23. Juni 1858 Gutachten von Johann Kleemann zur Gymnasialreform o. D. [1857/58]Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Joseph Alexander Helfert an Leo Thun Wien, 14. September 1853 Joseph Alexander Helfert an Leo Thun, Wien, 14. September 1853Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Leo Thun an Joseph Alexander Helfert o. O. [Slabce?], 7. Juli 1852 Leo Thun an Joseph Alexander Helfert o. O. [Slabce?], 7. Juli 1852Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Johann Kleemann an Leo Thun Prag, 17. April 1853 Johann Kleemann an Leo Thun, Prag, 17. April 1853Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Leo Thun an Franz Exner Wien, 10. August [1850] Leo Thun an Franz Exner, Wien, 10. August [1850]Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Gutachten von Johann Kleemann zu § 29 der Anträge der Erzbischöfe und Bischöfe des Kaiserreichs zur Umsetzung des Konkordatso. O. [Wien], o. D. [1856] Gutachten von Johann Kleemann zu § 29 der Anträge der Erzbischöfe und Bischöfe des Kaiserreichs zur Umsetzung des Konkordats o. O. [, Wien], o. D. [1856]Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Hermann Bonitz an Leo Thun Wien, 07. Mai 1855 Hermann Bonitz an Leo Thun, Wien, 07. Mai 1855Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Gutachten von Johann Kleemann zu § 6 der Anträge der Erzbischöfe und Bischöfe des Kaiserreichs zur Umsetzung des Konkordatso. O. [Wien], o. D. [1856] Gutachten von Johann Kleemann zu § 6 der Anträge der Erzbischöfe und Bischöfe des Kaiserreichs zur Umsetzung des Konkordats o. O. [, Wien], o. D. [1856]Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Leo Thun an Franz Exner Wien, 19. August [1850] Briefe Heuflers aus Siebenbürgen Leo Thun an Franz Exner, Wien, 19. August [1850]Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Gutachten von Johann Kleemann zu § 3 der Anträge der Erzbischöfe und Bischöfe des Kaiserreichs zur Umsetzung des Konkordatso. O. [Wien], o. D. [1856] Gutachten von Johann Kleemann zu § 3 der Anträge der Erzbischöfe und Bischöfe des Kaiserreichs zur Umsetzung des Konkordats o. O. [, Wien], o. D. [1856]Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Gregor Zeithammer an Leo Thun Königgrätz, 17. April 1853 Gregor Zeithammer an Leo Thun, Königgrätz, 17. April 1853Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Gregor Zeithammer an Leo Thun Prag, 8. Juli 1853 Gregor Zeithammer an Leo Thun, Prag, 8. Juli 1853Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Gutachten von Johann Kleemann zu § 2 der Anträge der Erzbischöfe und Bischöfe des Kaiserreichs zur Umsetzung des Konkordatso. O. [Wien], o. D. [1856] Gutachten von Johann Kleemann zu § 2 der Anträge der Erzbischöfe und Bischöfe des Kaiserreichs zur Umsetzung des Konkordats o. O. [, Wien], o. D. [1856]Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
Johann Kleemann an Leo Thun Wien, 23. Juni 1858 Johann Kleemann an Leo Thun, Wien, 23. Juni 1858Digitale Edition der Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein
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Gutachten von Johann Kleemann zu § 29 der Anträge der Erzbischöfe und Bischöfe des Kaiserreichs zur Umsetzung des Konkordats o. O. [, Wien], o. D. [1856]
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https://arche.acdh.oeaw.ac.at/api/108253
https://arche.acdh.oeaw.ac.at/api/108254
https://id.acdh.oeaw.ac.at/thun/editions
thun2arche.xsl
Gutachten von Johann Kleemann zu § 29 der Anträge der Erzbischöfe und Bischöfe des Kaiserreichs zur Umsetzung des Konkordats o. O. [, Wien], o. D. [1856]
Signatur
Staatliches Gebietsarchiv Leitmeritz, Zweigstelle
Tetschen-Bodenbach Familienarchiv Thun-Hohenstein, Linie Tetschen, Nachlass Leo
Thun A3 XXI D383
Staatliches Gebietsarchiv Leitmeritz, Zweigstelle
Tetschen-Bodenbach
Familienarchiv Thun-Hohenstein, Linie Tetschen, Nachlass Leo
Thun
A3 XXI D383
Die Bischofsversammlung verlangt in § 29 ihrer Anträge zur Umsetzung des
Konkordats, dass das Ministerium den Piaristenorden in seiner Tätigkeit
besser unterstütze. Die Schulbrüder hatten nach Aufhebung des
Jesuitenordens vielerorts dessen Aufgaben übernommen, allerdings ohne
dafür entschädigt worden zu sein. Aus diesem Grund seien viele Kollegien
schlecht ausgestattet.Johann Kleemann erkennt die Bitte der
Bischofsversammlung vollkommen an und spricht sich sowohl für eine
bessere finanzielle Ausstattung der Kollegien als auch für eine Anhebung
der Löhne der Lehrer aus. Kleemann ist sich sicher, dass damit der
Unterricht wesentlich verbessert werden könne. Kleemann betont dabei,
dass der Staat seine Ausgaben nur geringfügig erhöhen müsste, um dennoch
einen ungleich höheren Nutzen daraus ziehen zu können. Kleemann schlägt
daher vor, in einem ersten Schritt den genauen Finanzbedarf zu eruieren
und dann in Verhandlungen die zukünftige Finanzierung der Kollegien und
Besoldung der Lehrer festzusetzen.
Das Gutachten ist mit weiteren 18 Gutachten unter der Signatur A3 XXI D383 abgelegt.Die
einzelnen Dokumente sind jeweils so aufgebaut, dass zunächst eine
Abschrift des jeweiligen Paragrafen der Anträge der Bischöfe
vorgelegt und dann dieser Paragraf besprochen wird.
Regest
Die Bischofsversammlung verlangt in § 29 ihrer Anträge zur Umsetzung des
Konkordats, dass das Ministerium den Piaristenorden in seiner Tätigkeit
besser unterstütze. Die Schulbrüder hatten nach Aufhebung des
Jesuitenordens vielerorts dessen Aufgaben übernommen, allerdings ohne
dafür entschädigt worden zu sein. Aus diesem Grund seien viele Kollegien
schlecht ausgestattet. Johann Kleemann erkennt die Bitte der
Bischofsversammlung vollkommen an und spricht sich sowohl für eine
bessere finanzielle Ausstattung der Kollegien als auch für eine Anhebung
der Löhne der Lehrer aus. Kleemann ist sich sicher, dass damit der
Unterricht wesentlich verbessert werden könne. Kleemann betont dabei,
dass der Staat seine Ausgaben nur geringfügig erhöhen müsste, um dennoch
einen ungleich höheren Nutzen daraus ziehen zu können. Kleemann schlägt
daher vor, in einem ersten Schritt den genauen Finanzbedarf zu eruieren
und dann in Verhandlungen die zukünftige Finanzierung der Kollegien und
Besoldung der Lehrer festzusetzen.