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George Phillips an Leo Thun, Wien, 26. Oktober 1852
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Regest

Der Jurist George Phillips teilt Leo Thun die Informationen mit, die er über Karl Halm in Erfahrung bringen konnte. Er konnte über den Bischof von Regensburg, dessen Bruder ein Schwager von Halm ist, in Erfahrung bringen, dass Halm zwar keine kirchenfeindlichen Lehren verbreite, aber dennoch nicht als aufrichtiger Katholik angesehen werden könne. Phillips nützt dann auch die Gelegenheit, um Thun den Schweizer Rechtswissenschaftler Philipp Segesser zu empfehlen. Schließlich teilt er dem Minister mit, dass er von Karl Ludwig Arndts noch keine Nachricht in Hinblick auf dessen mögliche Berufung nach Wien erhalten habe.

Anmerkungen zum Dokument

Schlagworte

PersonalfragenPersonalvermittlungKlassische PhilologieRechtsgeschichte

Editierter Text

Hochgeborner Herr Graf,
Euer Excellenz geruthen vor einiger Zeit mich in Betreff der katholischen Gesinnung des Professors Halm zu befragen, und ich befand mich nicht in der Lage hierüber eine nähere Auskunft zu geben als diejenige war, welche ich schon früher mit Hochdero Befehl mir verschafft hatte. Ich habe mich unterdessen an den mir persönlich befreundeten Herrn Bischof von Regensburg gewendet, der infolge der Verheiratung Halms mit der Wittwe seines Bruders mit ihm verschwägert ist. Selbst bettlägrig hat der Herr Bischof seinen Secretär beauftragt an mich zu schreiben, und es äußert sich derselbe in seinem Brief wie folgt:
„Seiner Bischöflichen Gnaden ist zwar nicht bekannt, daß Halm eine active Thätigkeit in der Verbreitung kirchenfeindlicher Lehren entwickelte – allein derselbe scheint im Herzen kein Katholik zu sein. Aus dem Munde seines Stiefsohnes hat Reverendissimus vernommen, daß H[alm] in Hadamar an jenen Tagen, an welchen für den Herzog [?] katholischer Gottesdienst war, sich diesem entzog, um durch sein Beiwohnen nicht als Heuchler zu erscheinen. Seine Bischöflichen Gnaden müssen mit Schmerz auch anführen, daß die ganze häusliche Erziehung eine heidnische sei und daß weder Kind noch Frau einen Glauben zu haben scheinen. Reverendissimo ist Halm stets als ein hochmüthiger Schüler von Herrn Hofrath Thiersch vorgekommen. Herr Bischof trägt mir, als einem Schüler des Halm (am neuen Gymnasium in München ) zugleich die damalige Äußerung desselben vor allen Schülern mitzutheilen, auf: daß er (Halm ), wenn er nämlich ex offo zur Aufsicht in die Kirche ging, am liebsten in einem griechischen Classiker – der Name ist mir entfallen – lese und sich daran mehr als an den Gebetbüchern erbaue. Ausfälle gegen die Kirche sind mir jedoch aus seinem Munde nicht bekannt.“
Bei dieser Gelegenheit erlaube ich mir Euer Excellenz noch eine andere Mittheilung zu machen. Vor kurzem ist ein sehr gutes Buch von Segesser über die „Staats- und Rechtsgeschichte von Luzern“ erschienen.1 Ich habe in Betreff des talentvollen Verfassers nähere Erkundigung eingezogen und in Erfahrung gebracht, daß er überhaupt ein sehr tüchtiger Mann sei, sehr gut sprechen und sich aus der Schweiz hinweg sehne. Der Fall der Berufung eines Schweizer Gelehrten in dem Fache der Rechtsgeschichte auf eine deutsche Universität ist schon vorgekommen, indem Bluntschli , Verfasser einer Züricher Rechtsgeschichte2, an meiner Stelle in München die Professur des deutschen Rechtes erhielt. An Prof. Arndts nach München habe ich bereits Sonntag vor 8 Tagen geschrieben und erwarte täglich eine Antwort.
Genehmigen Hochdieselben den Ausdruck der größten Hochachtung und Verehrung, mit welcher ich mich zeichne als
Euer Excellenz unterthäniger Diener
G. Phillips
Wien, 26. October 1852

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