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Leo Thun an Anton Hye von Gluneck, Wien, 3. November 1852
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Regest

Leo Thun dankt dem Juristen und Ministerialrat Anton Hye für das Übersenden seines Kommentars zum Strafgesetzbuch und rechtfertigt seine Rede bei einer Promotionsfeier in Wien, bei der er die Notwendigkeit der historischen Rechtsforschung betont hat. Thun möchte diese Methode in Österreich etablieren. Er bedauert allerdings, dass er sich damit den Ärger zahlreicher Juristen und auch jenen Hyes zugezogen hat, die darin eine persönliche Herabsetzung erkennen.

Anmerkungen zum Dokument

Schlagworte

UniversitätRechtswissenschaftenRechtsgeschichte

Editierter Text

Wien den 3. November 1852 Hochwohlgeborner Herr Ministerialrath! Von Woche zu Woche habe ich es verschoben oder unabsichtlich versäumt Ihnen meinen verbindlichen Dank für die Aufmerksamkeit zu sagen, die Sie mir durch Uiberreichung der bisher erschienenen Lieferungen Ihres Werkes über das Strafgesetz vom 27. Mai l. J. erwiesen haben, indem es in meinem Wunsche lag, dasselbe vorerst gründlich durchzusehen. Leider ist mir das noch immer nicht möglich geworden. So will ich denn, ehe ich dem Buche in meiner neuen Wohnung einen vorläufigen Platz anweise, die zu lange schon unberichtigte Schuld des Dankes tilgen, dessen Verzögerung Sie entschuldigen wollen, durch die Eindrücke die täglich auf mich eindringen – gewaltsam die des verstrichenen Tages zurückdrängend. Sie haben sich veranlasst gefunden, in Ihrem Schreiben an mich auf jene Ansprache1 hinzudeuten durch welche ich in so hohem Grade Ihre Missbilligung mir zugezogen habe. Ich kann nur sehr bedauern, daß wenn ich die Wichtigkeit der, denn doch wohl unzweifelhaft bei uns bisher vernachlässigten historischen Momente hervorzuheben, und die jedenfalls interessante Frage der genetischen Methode des Rechtsstudiums anzuregen mich bewogen fand, Männer der Wissenschaft deren Verdienste ich anzutasten weit entfernt war, von meinen Worten keinen anderen Eindruck als den der persönlichen Kränkung davon trugen. Die Richtung die mir die rechte scheint, muß und werde ich verfolgen; meine Gegner zu beleidigen lag nie in meiner Absicht, und ich glaube mich auch dessen nicht schuldig gemacht zu haben. Hochachtungsvoll
Euerer Hochwohlgeboren
ergebener
Thun

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