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Ernst Moy de Sons an Leo Thun, Innsbruck, 2. Januar 1860
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Regest

Der Jurist Ernst Moy de Sons wendet sich mit den besten Wünschen für das Neue Jahr an Leo Thun und bedankt sich für die Ernennung zum Präses der rechtshistorischen Prüfungskommission. In der Folge lobt er den Fleiß der Studenten: Lediglich zwei von 37 Kandidaten haben die jüngsten Prüfungen nicht bestanden. Dann erörtert Moy noch einige Personalia. Er empfiehlt Karl Indermauer für die Lehrkanzel des verstorbenen Johann Schuler. Er spricht sich auch dafür aus, dass der Professor für Philosophie, Tobias Wildauer, die rechtsphilosophischen Kollegien übernehme. Abschließend empfiehlt er nochmals den Juristen Johann Roßbach, welcher immer noch nach Österreich berufen werden möchte.

Anmerkungen zum Dokument

Verweis auf A3 XXI D497.

Schlagworte

Universität InnsbruckStaatsprüfungenStudentenPersonalfragenRechtswissenschaftenRechtsphilosophie

Editierter Text

Euer Exzellenz erlauben, daß ich mit meinen Glückwünschen zum neuen Jahre, das Gott für Sie mit seinem reinsten Segen begleiten möge, meinen gehorsamsten Dank verbinde für die mir gewordene Ehre, zum Präses der rechtshistorischen Prüfungscommission ernannt zu werden.
Wir haben die Prüfung, die im Juli hätte stattfinden sollen, vom 17. bis 21. Dezember gehalten und von 37 Candidaten sind nur zwei für nicht befähigt erklärt, die meisten anderen wenigstens in einem Fache besonders befähigt erfunden worden. Fleiß und Sittlichkeit unserer Studenten verdienen wirklich alles Lob.
Die Prüfung der Reparanten werden wir dies[es] Jahr, weil keine Aufhebung stattfindet, am Ende des ersten Semesters vornehmen. Für die Folge werde ich im Einverständnis mit meinen Collegen beantragen, daß sie in den letzten Tagen des Januar in den Abendstunden abgehalten werde, damit die jungen Leute, die in den ersten Tagen bis März loosen müssen, vier Wochen vorher ihre Zeugnisse vorlegen können.
Euer Exzellenz werden nächstens den Bericht der Facultät über die Wiederbesetzung der durch Schulers Tod erledigten Lehrkanzeln erhalten. Die für Herrn von Indermauer sprechenden Empfehlungsgründe scheinen nie so überwiegend, daß sie wohl auch den Ausschlag gegeben hätten, wenn ihm nicht von Vornherein, wie es wirklich der Fall ist, die Sympathien aller Mitglieder des Collegiums gewonnen wären. Bei der Gelegenheit wird subsidiär der Antrag gestellt werden, die Rechtsphilosophie dem Prof. der Philosophie Dr. Wildauer zu übertragen. Diesem Antrage würde ich, wenn nicht Wildauer auch Jurist wäre, mich principiell widersetzt haben. Unter den gegebenen Verhältnissen ist nichts dagegen einzuwenden, zumal Wildauer auch ein sehr wohlgesinnter Mann ist.
Ich wage es, Euer Exzellenz die kleine Schrift eines Genter Professors über Roßbachs Geist der Geschichte zu senden und neuerdings die Aufmerksamkeit Euer Exzellenz auf diesen Dr. Roßbach zu lenken, der immer noch sehnlichst wünscht, in Oesterreich eine Lehrkanzel zu erhalten. Talent, Gelehrsamkeit und Gesinnung vereinigen sich ihn ihm und zu seiner Empfehlung.
Möge ich Euer Exzellenz nicht unbescheiden ersch[einen], indem ich noch einmal auf diesen Gegenstand zurückzukommen mir erlaube, und mögen Hochdieselben gnädig die Versicherung der tiefsten Verehrung aufnehmen, womit ich verharre
Euer Exzellenz unterthäniger Diener
Baron Moy
Innsbruck, den 2. Jänner 1860

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