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Carl Jesz an Leo Thun, Hermannstadt [Sibiu], 16. Juni 1859
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Regest

Der Schulrat Carl Jesz bittet Leo Thun um Unterstützung beim Kaiser für sein Gesuch um Verleihung eines Stallum canonicale im Domkapitel von Fünfkirchen. Er wendet sich dabei direkt an Thun, weil er befürchtet, ansonsten keine Chancen auf das Amt zu haben: Einerseits werde der zuständige Bischof ihn nicht dafür vorschlagen. Andererseits herrsche in den Ordinariaten die Auffassung vor, dass geistliche Schulräte als Staatsbeamte keinen Anspruch auf ein kirchliches Benefizium besäßen. Jesz widerspricht dieser Ansicht und glaubt, dass er als geistlicher Schulrat der Kirche sogar einen höheren Dienst erweise als ein gewöhnlicher Priester. Als letzten Grund für seine Bitte führt er schließlich an, dass er seine betagte Mutter und mehrere Geschwister zu versorgen habe.

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Schlagworte

KultusSchulräte

Editierter Text

Euere Excellenz! Unterm 29. Juli 1857 Präs. Z. 6652 hat das k.k. Statthaltereipräsidium für Siebenbürgen ein von mir verfaßtes allerunterthänigstes Majestätsgesuch um Verleihung eines Stallum canonicale am Großwardeiner Domkapitel Euerer Excellenz zur hochgeneigten Befürwortung bei Allerhöchst Seiner k.k. Apostolischen Majestät unterbreitet und dasselbe zu diesem Zwecke bestens zu empfehlen befunden.
Konnte auch dieses Gesuch zufolge Allerhöchster Entschließung vom 31. October 1857 nicht berücksichtigt werden, so geruhten Euere Excellenz mir doch die Hoffnung und Aussicht auf ein günstigeres Resultat eines weiteren ähnlichen Einschreitens gnädigst im mündlichem Wege eröffnen zu lassen.
Vertrauend auf die gnädige Gewogenheit Euerer Excellenz und im Bewußtsein, die im vorerwähnten Statthaltereiberichte enthaltene belobende Anordnung meiner bisherigen Verwendung durch Nichts verwirkt zu haben, erlaube ich mir das anliegende allerunterthänigste Majestätsgesuch um Verleihung des am Domkapitel der Fünfkirchner Diözese 1, welcher ich noch immer angehöre, erledigten Stallum canonicale Euerer Excellenz mit der unterthänigsten Bitte vorzulegen, dasselbe der Allerhöchsten Gnade Seiner k.k. Apostolischen Majestät gnädigst befürwortend empfehlen zu wollen.
Der Grund, aus welchem ich dieses Gnadengesuch unmittelbar und nicht im Wege meines Ordinariates an Euere Excellenz zu leiten mich bemüßigt sehe, liegt in der völligen Hoffnungslosigkeit, von meinem Bischofe über mein Einschreiten zur Erreichung dieses Zweckes in Vorschlag gebracht zu werden, da bei den hochwürdigen Ordinariaten die Anschauung vorherrschend ist, daß diejenigen Geistlichen, welche im unmittelbaren Dienste der hohen Regierung zu stehen die Ehre haben, keiner Diözese mehr dienen, daher auch keinen Anspruch auf ein kirchliches Beneficium mehr haben können. Nachdem ich jedoch in meiner Stellung als k.k. Schulrath auch der katholischen Kirche wesentliche Dienste, Dienste von weit größerer Tragweite als die eines Pfarrers sind, zu leisten Gelegenheit habe, so glaube ich die Bitte um einige Brodsamen vom reichen Tische der katholischen Kirche um so mehr gerechtfertigt, als ich eben in dieser Stellung tausendfältige Gelegenheit finde, von der kirchlichen Präbende, welche ein patrimonium pauperum sind, den wichtigsten Gebrauch zu machen.
Ich nehme mir demnach die Freiheit, mich direkt an Euere Excellenz zu wenden und um hochgeneigte Berücksichtigung meines Gnadengesuches zu bitten. Die mißliche Lage, in der ich mich befinde, nöthigt mich Euere Excellenz mit dieser Bitte wiederholt zu behelligen. Ich habe eine betagte Mutter und unversorgte Geschwister zu unterstützen; zudem die große Theuerung der Lebensmittel in Siebenbürgen und noch mehr die vielfältigen Ansprüche auf meinen Visitationsreisen, die man überhaupt an einen höher gestellten Geistlichen zu stellen gewohnt ist, machen oft Verlegenheiten unvermeidlich, welche auf die ungetheilte Entfaltung der hier in meiner Berufssphäre so nöthigen allseitigen Thätigkeit hemmend zurückwirken. Daher die Dringlichkeit meiner inständigen Bitte, deren huldvolle Gewährung mich in den Stand setzen wird, das ganz zu sein, wozu das hohe Vertrauen Euerer Excellenz mich berufen hat.
Genehmigen Euere Excellenz den Ausdruck meiner tiefsten Verehrung und Hochachtung, womit ich mich zu zeichnen die Ehre habe
Euerer Excellenz ergebenster Diener
Dr. Carl Jesz
k.k. Schulrath
Hermannstadt, am 16. Juni 1859

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